Bayern · Stand 23. September 2026
Bayern führt 19 Rassen auf seiner Liste, so viele wie kein anderes Land. Hier erfährst du, welche Hunde betroffen sind, wie du ein Negativzeugnis bekommst und was ein Listenhund in München, Nürnberg und Augsburg kostet.
Listenhunde in Bayern heißen offiziell Kampfhunde. Grundlage ist eine Verordnung aus dem Jahr 1992, die bis heute gilt. Sie teilt die Rassen in zwei Gruppen: Bei Kategorie 1 steht die Gefährlichkeit fest, bei Kategorie 2 kannst du sie mit einem Gutachten widerlegen.
Für Halter macht dieser Unterschied alles aus. Einen Hund der Kategorie 1 darfst du in Bayern fast nie halten. Ein Rottweiler oder Cane Corso aus Kategorie 2 lebt dagegen mit Negativzeugnis wie jeder andere Hund.
Die Liste steht in § 1 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992. Seit 2002 hat sich an ihr nichts geändert. Kreuzungen dieser Rassen zählen mit.
| Rasse | Kategorie | Was das für dich bedeutet |
|---|---|---|
| Pit-Bull | 1 | Erlaubnis nur mit berechtigtem Interesse |
| Bandog | 1 | Erlaubnis nur mit berechtigtem Interesse |
| American Staffordshire Terrier | 1 | Erlaubnis nur mit berechtigtem Interesse |
| Staffordshire Bullterrier | 1 | Erlaubnis nur mit berechtigtem Interesse |
| Tosa-Inu | 1 | Erlaubnis nur mit berechtigtem Interesse |
| Alano | 2 | Negativzeugnis möglich |
| American Bulldog | 2 | Negativzeugnis möglich |
| Bullmastiff | 2 | Negativzeugnis möglich |
| Bullterrier | 2 | Negativzeugnis möglich |
| Cane Corso | 2 | Negativzeugnis möglich |
| Dogo Argentino | 2 | Negativzeugnis möglich |
| Dogue de Bordeaux | 2 | Negativzeugnis möglich |
| Fila Brasileiro | 2 | Negativzeugnis möglich |
| Mastiff | 2 | Negativzeugnis möglich |
| Mastín Español | 2 | Negativzeugnis möglich |
| Mastino Napoletano | 2 | Negativzeugnis möglich |
| Perro de Presa Canario | 2 | Negativzeugnis möglich |
| Perro de Presa Mallorquin | 2 | Negativzeugnis möglich |
| Rottweiler | 2 | Negativzeugnis möglich |
Tabelle seitlich wischen →
Nicht auf der Liste stehen Dobermann, Kangal, Kaukasischer Owtscharka und American Bully. Diese Hunde gelten in Bayern als normale Hunde, solange sie nicht selbst auffallen. Porträts der selteneren Rassen wie Alano, Bandog oder Tosa Inu findest du bei den seltenen Listenhunden.
Bei Kategorie 1 vermutet die Verordnung die Kampfhund-Eigenschaft „stets“. Ein Gutachten ändert daran nichts. Das gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander und mit allen anderen Hunden. Ein Mischling mit einem Staffordshire-Elternteil fällt also ebenfalls unter Kategorie 1.
Bei Kategorie 2 gilt die Vermutung nur so lange, bis du für deinen Hund das Gegenteil nachweist. Den Nachweis führst du mit einem Gutachten. Die Gemeinde bestätigt ihn mit einem Negativzeugnis. Ohne Zeugnis behandelt die Behörde deinen Hund wie einen Hund der Kategorie 1.
Daneben kennt § 1 Abs. 3 der Verordnung einen dritten Weg: Jeder Hund kann durch Ausbildung zum Kampfhund werden. Gemeint ist das gezielte Abrichten auf Angriff. Jagd- und Schutzhundeausbildung zählen laut Merkblatt des Landratsamts Freising nicht dazu.

Eine „Kategorie 3“ gibt es in Bayern nicht. Wer danach sucht, meint meist Hunde, die im Einzelfall auffällig geworden sind. Für sie erlässt die Gemeinde nach Art. 18 LStVG eigene Anordnungen, etwa eine Leinenpflicht.
Wer einen Kampfhund halten will, braucht nach Art. 37 LStVG die Erlaubnis der Gemeinde. Die Gemeinde prüft drei Voraussetzungen:
In der Praxis bekommen Privatleute diese Erlaubnis kaum. München schreibt klar: „Die Haltung von Kampfhunden der Kategorie 1 ist in München nicht erlaubt.“ Nürnberg formuliert es ähnlich. Den Antrag stellst du über das BayernPortal oder direkt bei deiner Gemeinde.
Erteilt die Gemeinde die Erlaubnis, gilt sie in ganz Bayern weiter, auch nach einem Umzug. Sie gilt aber nur für dich und genau diesen Hund. Wer ohne Erlaubnis hält, riskiert ein Bußgeld bis 10.000 Euro. Wer Kampfhunde züchtet oder kreuzt, zahlt nach Art. 37a LStVG bis zu 50.000 Euro.
Zwei Punkte übersehen viele Halter. Die Erlaubnis gilt nur für dich und diesen einen Hund. Gibst du den Hund ab, braucht der neue Halter eine eigene Erlaubnis. Und die Gemeinde darf die Erlaubnis widerrufen, wenn die Voraussetzungen wegfallen, etwa weil dein Betrieb schließt.
Das Negativzeugnis bestätigt, dass dein Hund keine gesteigerte Aggressivität zeigt. Die Beweislast liegt bei dir. So läuft das Verfahren ab:
Junghunde brauchen zwei Gutachten. Unter 18 Monaten stellt die Gemeinde nur ein befristetes Negativzeugnis aus. In München muss das zweite Gutachten spätestens bis zum Ende des 19. Lebensmonats vorliegen. Danach gilt das Zeugnis unbefristet.
Auch mit Negativzeugnis kann die Gemeinde Auflagen erteilen. Nürnberg nennt als Beispiele Leine, Maulkorb oder das Verbot, den Hund anderen Personen zu überlassen.

Ja. Der Rottweiler steht in Kategorie 2. Mit einem Negativzeugnis hältst du ihn ohne Erlaubnis und ohne landesweite Leinen- oder Maulkorbpflicht. Dasselbe gilt für Cane Corso, Bullterrier, Dogo Argentino und alle anderen Rassen der zweiten Gruppe.
Ohne Negativzeugnis wird es teuer und kompliziert. Dann gilt dein Rottweiler als Kampfhund, und du brauchst eine Erlaubnis mit berechtigtem Interesse. Auch Mischlinge sind betroffen. München verlangt ausdrücklich für einen Rottweiler-Mischling einen Antrag. Hol das Negativzeugnis deshalb ein, bevor dein Hund erwachsen ist. So vermeidest du eine Lücke, in der dein Hund rechtlich als Kampfhund gilt.

Eine landesweite Leinen- oder Maulkorbpflicht für Listenhunde gibt es in Bayern nicht. Die Pflichten ergeben sich aus zwei Quellen. Erstens aus den Auflagen in deiner Erlaubnis oder deinem Negativzeugnis. Zweitens aus Verordnungen deiner Gemeinde nach Art. 18 LStVG, die das freie Umherlaufen großer Hunde und Kampfhunde einschränken.
München verlangt zum Beispiel, dass Besucher mit Kampfhunden diese zu jeder Tages- und Nachtzeit an der Leine führen. Viele Städte haben außerdem Leinenzonen für alle großen Hunde. Gewöhne deinen Hund trotzdem früh an einen Maulkorb. Erteilt die Gemeinde später eine Auflage, trägt dein Hund ihn dann ohne Stress. Auch beim Tierarzt und in Bus und Bahn zahlt sich das Training aus. Einen Überblick über die Regeln in allen Ländern geben die Seiten zur Leinenpflicht und zur Maulkorbpflicht.

Ein erhöhter Steuersatz für Kampfhunde ist laut BayernPortal gesetzlich nicht vorgeschrieben. Gerichte halten ihn aber für zulässig, und die großen Städte nutzen das:
| Stadt | Normaler Hund | Kampfhund | Mit Negativzeugnis |
|---|---|---|---|
| München | 100 €, ab 2027 144 € | 800 €, ab 2027 1.200 € | normaler Satz |
| Nürnberg | 132 €, ab 2027 144 € | 1.056 € | 264 € |
| Augsburg | 84 € | 840 € | k. A. |
Tabelle seitlich wischen →
In München zahlst du den Kampfhundesatz für Kampfhunde und für vermutete Kampfhunde ohne Negativzeugnis. Mit Zeugnis gilt der normale Satz. Alle Sätze der 30 großen Städte stehen in der Hundesteuer Tabelle 2026.

Für Listenhunde in Bayern gilt das bayerische Recht ab dem Tag, an dem du in Bayern wohnst. Ein Staffordshire Bullterrier, der in Niedersachsen ohne Auflagen lebt, wird mit dem Umzug zum Kampfhund der Kategorie 1. Kläre die Erlaubnis deshalb vor dem Umzug mit der neuen Gemeinde. In München und Nürnberg steht die Antwort schon fest.
Für Hunde aus dem Ausland gilt zusätzlich das Einfuhrverbot des Bundes. Hunde, deren Gefährlichkeit Bayern vermutet, darfst du nach § 2 Satz 2 nicht aus dem Ausland nach Bayern bringen. Eine Ausnahme gibt es, wenn du die berechtigte Haltung in Bayern nachweist.
Wie andere Länder mit Listenhunden umgehen, zeigen die Seiten zu den Listenhunden in Baden-Württemberg und den Listenhunden in Hessen.
So kommt das Thema in der Sachkundeprüfung dran. Fragen zu Listenhunden, Kategorien und Pflichten stehen im amtlichen Katalog für gefährliche Hunde. Übe sie im Fragenkatalog Teil A und prüfe dich danach in der Prüfungssimulation.

19 Rassen und ihre Kreuzungen. Zu Kategorie 1 gehören Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa-Inu. Kategorie 2 umfasst 14 Rassen, darunter Rottweiler, Cane Corso, Bullterrier, Dogo Argentino und American Bulldog.
Nein. Der Dobermann steht in keiner Kategorie. Er gilt als normaler Hund, solange er nicht im Einzelfall auffällt. Dasselbe gilt für Kangal und American Bully.
Ja, die Verordnung erfasst Kreuzungen. Ein Mischling mit einem Elternteil aus Kategorie 1 fällt unter Kategorie 1. Ein Mischling aus Kategorie 2 kann wie ein reinrassiger Hund ein Negativzeugnis erhalten.
Die Gemeinde verlangt eine Gebühr, in München 50 bis 150 Euro und in Nürnberg 50 bis 500 Euro. Dazu kommt das Honorar des Gutachters, das jeder Sachverständige selbst festlegt. Bei Junghunden unter 18 Monaten fällt das Gutachten zweimal an.
Einen allgemeinen Hundeführerschein verlangt Bayern nicht. Beim Negativzeugnis prüft der Gutachter aber auch deine Sachkunde. Mit dem kostenlosen Online-Training mit Fragen und Antworten bereitest du dich darauf vor. Welche Länder den Nachweis für alle Halter verlangen, zeigt die Übersicht zum Sachkundenachweis in allen Bundesländern.
Kurze Besuche regeln die Gemeinden unterschiedlich. München verlangt von Besuchern, Kampfhunde rund um die Uhr an der Leine zu führen. Frag vor der Reise beim Ordnungsamt deines Urlaubsorts nach und nimm alle Nachweise aus deinem Heimatland mit. Für Listenhunde in Bayern ohne Negativzeugnis ist ein Urlaub oft mit Auflagen verbunden.
Du begehst eine Ordnungswidrigkeit. Die Gemeinde kann ein Bußgeld bis 10.000 Euro verhängen und die Haltung untersagen. Zucht oder Kreuzung von Kampfhunden kostet bis zu 50.000 Euro.
Der Gutachter fragt nach Körpersprache, Haltung und Recht. Alle Fragen des amtlichen Katalogs mit Erklärung übst du hier kostenlos und ohne Anmeldung.
Stand: 23. September 2026 · Geprüft von Jürgen Lammers, Diplom-Verwaltungswirt, seit 1993 im Ordnungsamt zuständig für das Landeshundegesetz · Keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft deiner Gemeinde.
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