Was die Hundesteuer typischerweise kostet
Als Orientierung für Nordrhein-Westfalen:
|
typische Spanne pro Jahr |
| Erster Hund |
60, 180 € |
| Zweiter Hund |
90, 240 € |
| Jeder weitere Hund |
oft nochmals höher |
| Gefährlicher Hund / Listenhund |
300, 1.000 €, teils darüber |
Die Tabelle lässt sich seitlich verschieben →
Die Steuer ist dabei nur ein Posten unter mehreren. Dazu kommen jährlich Futter, Versicherung und Tierarzt sowie einmalige Kosten wie die Kastration. Wer noch überlegt, prüft am besten vorher, ob ein Hund in dein Budget passt.
Zwei Muster stecken darin, und beide sind Absicht:
Die Progression bei mehreren Hunden. Der zweite Hund kostet fast nie dasselbe wie der erste. Das ist der Lenkungsgedanke, die Kommune will keine Hundeansammlungen im Wohngebiet.
Der Zuschlag für gefährliche Hunde. Für Hunde nach §§ 3 und 10 LHundG NRW verlangen viele Städte das Fünf- bis Zehnfache. Der Betrag ist so bemessen, dass er abschreckt. Welche Rassen betroffen sind, steht auf unserer Seite zu Listenhunden in NRW.
Ein wichtiger Punkt dazu: Der erhöhte Satz greift auch dann, wenn die Behörde deinen Hund im Einzelfall als gefährlich eingestuft hat, unabhängig von der Rasse. Nach einem Beißvorfall kann sich die Steuer damit vervielfachen.
Ob deine Rasse in deinem Bundesland überhaupt gelistet ist, klärt der Rassen-Check auf den Rasseseiten, etwa für Rottweiler, Cane Corso, American Bulldog oder Staffordshire Bullterrier.