Hundesteuer

Hundesteuer: was sie kostet, wer sie zahlt und wer befreit ist

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Es gibt keinen bundesweit einheitlichen Satz — jede Stadt und jede Gemeinde legt ihn selbst fest, und die Spannweite ist erheblich. In Nordrhein-Westfalen liegt der Ersthund je nach Kommune meist zwischen etwa 60 und 180 Euro im Jahr. Der Zweithund kostet fast überall mehr, gefährliche Hunde und Listenhunde oft ein Vielfaches.

Warum jede Stadt einen anderen Satz hat

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Grundlage ist das Kommunalabgabengesetz des jeweiligen Landes, ausgestaltet wird sie durch die Hundesteuersatzung der einzelnen Gemeinde.

Das heißt: Nicht das Land legt fest, was du zahlst, sondern dein Rathaus. Zwischen zwei Nachbargemeinden können hundert Euro Unterschied im Jahr liegen — bei identischem Hund.

Die Steuer ist außerdem keine Gegenleistung. Anders als eine Gebühr finanziert sie keine bestimmte Leistung; es gibt keinen Anspruch auf Hundewiesen oder Kotbeutelspender im Gegenzug. Historisch war sie als Lenkungsabgabe gedacht: Die Zahl der Hunde sollte begrenzt werden.

Praktische Konsequenz: Jede Angabe zur Höhe, die du im Netz findest, ist ein Richtwert. Verbindlich ist ausschließlich die Satzung deiner Gemeinde, meist als PDF auf der städtischen Website unter „Ortsrecht“ oder „Satzungen“.

Was die Hundesteuer typischerweise kostet

Als Orientierung für Nordrhein-Westfalen:

typische Spanne pro Jahr
Erster Hund 60 – 180 €
Zweiter Hund 90 – 240 €
Jeder weitere Hund oft nochmals höher
Gefährlicher Hund / Listenhund 300 – 1.000 €, teils darüber

Die Tabelle lässt sich seitlich verschieben →

Zwei Muster stecken darin, und beide sind Absicht:

Die Progression bei mehreren Hunden. Der zweite Hund kostet fast nie dasselbe wie der erste. Das ist der Lenkungsgedanke — die Kommune will keine Hundeansammlungen im Wohngebiet.

Der Zuschlag für gefährliche Hunde. Für Hunde nach §§ 3 und 10 LHundG NRW verlangen viele Städte das Fünf- bis Zehnfache. Der Betrag ist so bemessen, dass er abschreckt. Welche Rassen betroffen sind, steht auf unserer Seite zu Listenhunden in NRW.

Ein wichtiger Punkt dazu: Der erhöhte Satz greift auch dann, wenn die Behörde deinen Hund im Einzelfall als gefährlich eingestuft hat — unabhängig von der Rasse. Nach einem Beißvorfall kann sich die Steuer damit vervielfachen.

Wer keine oder weniger Hundesteuer zahlt

Befreiungen und Ermäßigungen regelt ebenfalls die Satzung, aber einige Fälle finden sich fast überall.

Vollständig befreit sind in aller Regel

Blindenführhunde und Assistenzhunde, die einen Menschen mit Behinderung begleiten (Nachweis meist der Schwerbehindertenausweis). Diensthunde von Polizei, Zoll, Bundeswehr und Rettungsdiensten. Ausgebildete Rettungshunde im Einsatz für eine anerkannte Organisation. Hunde von Herdenschutz oder in der Landwirtschaft.

Ermäßigt zahlen häufig

Hunde aus dem Tierheim — viele Kommunen erlassen im ersten Jahr die Steuer ganz oder halbieren sie dauerhaft, das lohnt sich zu erfragen. Halter mit geringem Einkommen, teils an bestimmte Leistungen geknüpft. Hunde in Einzellagen außerhalb geschlossener Ortschaften.

Was fast nie befreit: Ein bestandener Sachkundenachweis. Das ist ein verbreiteter Irrtum. Der Hundeführerschein NRW ist eine ordnungsrechtliche Pflicht, keine Steuervergünstigung. Nur wenige Kommunen gewähren dafür einen Nachlass — fragen kostet aber nichts.

Wichtig: Befreiungen werden nie automatisch gewährt. Du musst sie beantragen, mit Nachweis, und meist innerhalb einer Frist.

Wie du deinen Hund anmeldest

Angemeldet wird bei der Stadt oder Gemeinde, in der du wohnst — je nach Kommune beim Steueramt, Bürgerbüro oder Ordnungsamt. Viele Städte bieten das inzwischen online an.

Die Frist steht in der Satzung und liegt meist zwischen zwei Wochen und einem Monat nach Aufnahme des Hundes. Sie läuft ab dem Tag, an dem der Hund bei dir einzieht — nicht ab dem Geburtstag des Welpen.

Bei Welpen greift in vielen Satzungen eine Sonderregel: Steuerpflicht erst ab dem dritten oder vierten Lebensmonat. Anmelden solltest du trotzdem sofort.

Was du bekommst: eine Hundesteuermarke. Sie muss beim Ausführen sichtbar am Halsband getragen werden — auch das steht in der Satzung, und Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit.

Abmelden nicht vergessen, wenn der Hund stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Sonst läuft die Steuer weiter. Die Steuer wird in aller Regel monatsweise anteilig erstattet.

Die Hundesteuer ist nur eine von mehreren Pflichten bei der Anmeldung. Mikrochip, Registrierung und Haftpflicht gehören dazu — alles dazu unter Hund anmelden, chippen und registrieren.

Was passiert, wenn du den Hund nicht anmeldest

Hier wird es unangenehm, und die Reihenfolge überrascht viele.

Zuerst kommt die Nachzahlung. Wird ein nicht angemeldeter Hund entdeckt, wird die Steuer rückwirkend festgesetzt — für den gesamten Zeitraum, in dem der Hund nachweislich gehalten wurde. Bei einem Hund, der seit drei Jahren im Haushalt lebt, sind das drei Jahresbeträge auf einmal.

Dann das Bußgeld. Die Nichtanmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Rahmen der Satzungen reichen häufig bis 10.000 Euro; in der Praxis liegen die Beträge meist im unteren dreistelligen Bereich.

Wie Kommunen davon erfahren: meist über Hinweise aus der Nachbarschaft, gelegentlich über Kontrollen beim Gassigehen, und über Datenabgleiche — etwa mit Tierarztpraxen bei Meldepflichten oder über die Registrierung des Mikrochips.

Der teuerste Fall ist ein Schadensereignis mit einem nicht angemeldeten Hund. Dann steht nicht nur die Steuernachzahlung im Raum, sondern die Frage nach der Haftpflichtversicherung — und ob überhaupt eine besteht.

Hundesteuer bei Umzug

Die Steuerpflicht endet mit dem Wegzug aus der alten Gemeinde und beginnt in der neuen. Beides musst du selbst veranlassen: abmelden am alten Wohnort, anmelden am neuen. Die Meldebehörde gibt das nicht automatisch weiter.

Zu viel gezahlte Steuer wird anteilig erstattet, meist monatsweise.

Beim Umzug in ein anderes Bundesland ändern sich außerdem die ordnungsrechtlichen Pflichten. Ein Hund, der in Niedersachsen unauffällig ist, kann in NRW unter § 10 fallen und dort mit erhöhtem Steuersatz belegt werden. Was das LHundG NRW verlangt, steht im Überblick zum Landeshundegesetz.

Häufige Fragen zur Hundesteuer

Wie hoch ist die Hundesteuer?

Das legt jede Gemeinde selbst fest. In NRW liegt der erste Hund meist zwischen 60 und 180 Euro im Jahr. Verbindlich ist ausschließlich die Hundesteuersatzung deiner Kommune.

Warum zahlt der zweite Hund mehr?

Die Hundesteuer ist als Lenkungsabgabe angelegt. Die Progression bei mehreren Hunden soll die Zahl der Hunde im Gemeindegebiet begrenzen.

Wer ist von der Hundesteuer befreit?

In der Regel Blindenführ- und Assistenzhunde, Diensthunde von Behörden sowie ausgebildete Rettungshunde. Ermäßigungen gibt es häufig für Hunde aus dem Tierheim. Befreiungen musst du beantragen und nachweisen, sie werden nie automatisch gewährt.

Muss ich einen Welpen anmelden?

Ja. Die Anmeldefrist läuft ab dem Einzug, meist zwei Wochen bis ein Monat. Viele Satzungen lassen die Steuerpflicht selbst aber erst ab dem dritten oder vierten Lebensmonat beginnen.

Was kostet die Hundesteuer für einen Listenhund?

Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen verlangen viele Kommunen das Fünf- bis Zehnfache des Normalsatzes, häufig zwischen 300 und 1.000 Euro im Jahr. Der erhöhte Satz greift auch bei einer Einstufung im Einzelfall.

Was passiert, wenn ich meinen Hund nicht anmelde?

Die Steuer wird rückwirkend für die gesamte Haltungsdauer festgesetzt. Zusätzlich ist die Nichtanmeldung eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld.

Senkt ein Sachkundenachweis die Hundesteuer?

In den meisten Kommunen nicht. Der Sachkundenachweis ist eine ordnungsrechtliche Pflicht, keine Steuervergünstigung. Einzelne Städte gewähren einen Nachlass — nachfragen lohnt sich.

Nächster Schritt

Der wichtigste Satz zur Hundesteuer: Verbindlich ist immer die Satzung deiner Gemeinde, und die findest du auf der städtischen Website unter „Ortsrecht“. Fünf Minuten Lesen ersparen dir im Zweifel eine dreistellige Nachzahlung.

Anmeldung Schritt für Schritt →

Stand: 1. August 2026 · Die Angaben zu Höhe und Befreiungen sind Richtwerte aus kommunalen Hundesteuersatzungen in NRW und ersetzen nicht den Blick in die Satzung deiner Gemeinde. Von Jürgen Lammers, mehr über mich.