Rassen-Check · Staffordshire Bullterrier

Ist der Staffordshire Bullterrier ein Listenhund? Alle Bundesländer im Überblick

Ja, und zwar in zwölf von sechzehn Bundesländern — er gehört damit zu den am weitesten verbreitet gelisteten Rassen in Deutschland. In Nordrhein-Westfalen steht er in § 3 Abs. 2 LHundG, der strengsten Kategorie: Erlaubnis nur bei besonderem Interesse, Sachkunde beim Amtsveterinär, Leinen- und Maulkorbpflicht, Zuchtverbot. In Brandenburg und Bremen ist die Haltung sogar verboten. Frei ist er nur in den vier Ländern ohne Rasseliste: Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern.

Wähl dein Bundesland — der Check zeigt dir die Einstufung und ob ein Wesenstest dort etwas ändern kann.

Ist dein Hund ein Listenhund?

Rasselisten sind Ländersache — dieselbe Rasse kann in einem Bundesland frei gehalten werden und im nächsten erlaubnispflichtig sein. Wähl beides aus.



Der kleinste Listenhund

Ein Punkt, der viele überrascht: Der Staffordshire Bullterrier ist mit 35 bis 41 Zentimetern und 11 bis 17 Kilogramm ein kleiner bis mittelgroßer Hund. Er ist kleiner als ein Beagle und leichter als ein Border Collie.

Das führt zu einer bemerkenswerten Konstellation in NRW:

Als § 3-Hund gelistet

Mit dem strengsten Auflagenkatalog, den das Landesrecht kennt — Erlaubnis nur bei besonderem Interesse, Sachkunde beim Amtsveterinär, Maulkorb, Zuchtverbot.

Unter der 40/20-Schwelle des § 11

Die allgemeine Sachkundepflicht für große Hunde greift bei ihm gar nicht — er ist schlicht zu klein dafür.

Das zeigt, worauf die Listen tatsächlich zielen: nicht auf Größe, sondern auf Rassezugehörigkeit. Ein 15 Kilogramm schwerer Staffordshire Bullterrier unterliegt schärferen Auflagen als eine 60 Kilogramm schwere Deutsche Dogge, die auf keiner Liste steht.

Was in NRW gilt — § 3 Abs. 2

Vier Rassen führt das Landeshundegesetz NRW ausdrücklich als gefährlich: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier. Wie eng das zusammenhängt, zeigt Bullterrier und das Zuchtverbot.

Auflage Inhalt
Erlaubnis der Behörde bei Neuanschaffung nur bei besonderem privatem oder öffentlichem Interesse — praktisch ein Anschaffungsverbot
Sachkunde beim Amtsveterinär, mit praktischem Teil
Zuverlässigkeit Führungszeugnis
Leine und Maulkorb nach § 5, auch außerhalb bebauter Gebiete
Zuchtverbot seit dem 6. Juli 2000
Kennzeichnung Mikrochip und Haftpflicht

Die Tabelle lässt sich seitlich verschieben →

Der Kreuzungsbegriff ist hier weiter als bei § 10: Erfasst sind Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Ein Staffordshire-Bullterrier-Labrador-Mischling fällt damit unter § 3 — anders als ein Rottweiler-Labrador-Mischling, der nicht unter § 10 fällt.

Alle Details auf der Listenhunde-Seite, die Prüfungsfragen in Teil A, Teil B und Teil C.

Die Länderübersicht

Einstufung Bundesländer
Haltung verboten Brandenburg, Bremen
Strengste Kategorie, nicht widerlegbar Nordrhein-Westfalen (§ 3), Bayern (Kategorie 1), Hamburg
Gelistet, erlaubnispflichtig Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt
Widerlegbar über Wesenstest Baden-Württemberg (Kategorie 2)
Nicht gelistet Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern

Die Tabelle lässt sich seitlich verschieben →

Baden-Württemberg führt ihn ausnahmsweise in Kategorie 2 — dort kann ein Wesenstest die Vermutung entkräften. Das ist die einzige Chance auf Auflagenfreiheit unter den zwölf listenden Ländern.

Die ständige Verwechslung

Drei Rassen mit ähnlichem Namen, und der Unterschied ist rechtlich folgenlos — alle drei stehen in NRW in § 3:

Rasse Größe Herkunft
Staffordshire Bullterrier 35 – 41 cm England, „Staffy“
American Staffordshire Terrier 43 – 48 cm USA, „AmStaff“
Bullterrier 45 – 55 cm England, eiförmiger Kopf

Die Tabelle lässt sich seitlich verschieben →

Praktisch wichtig wird die Unterscheidung trotzdem: Bei der Anmeldung im Ordnungsamt trägst du die Rasse selbst ein, und bei Mischlingen wird oft geraten. Nimm die Bezeichnung aus Impfpass oder Ahnentafel, und trag bei unklarer Abstammung „Mischling“ ein. Mehr dazu unter Hund anmelden.

Was der Staffordshire Bullterrier im Alltag braucht

Er stammt aus England, ursprünglich aus Kreuzungen von Bulldoggen und Terriern. Heute ist er in Großbritannien eine der beliebtesten Familienrassen — dort steht er auf keiner Liste und gilt als ausgesprochen kinderfreundlich.

Rund 35 bis 41 Zentimeter, 11 bis 17 Kilogramm, Lebenserwartung zwölf bis vierzehn Jahre. Er ist kräftig für seine Größe, sehr menschenbezogen, ausdauernd und verspielt. Sein Bewegungs- und Beschäftigungsbedarf ist hoch, sein Bedürfnis nach Körperkontakt ebenfalls.

Der Punkt, der in der Haltung zählt: ausgeprägte Reizbarkeit gegenüber anderen Hunden bei mangelnder Sozialisierung. Das ist trainierbar, braucht aber früh Aufmerksamkeit.

Häufige Fragen

Ist der Staffordshire Bullterrier in NRW verboten?

Nicht verboten, aber die Erlaubnis für eine Neuanschaffung wird nur bei besonderem privatem oder öffentlichem Interesse erteilt. Praktisch kommt das einem Anschaffungsverbot nahe. Bestandshunde dürfen weitergehalten werden.

In welchen Bundesländern ist er nicht gelistet?

In Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern — den vier Ländern ohne Rasseliste.

Braucht er in NRW den Sachkundenachweis nach § 11?

Nein, dafür ist er zu klein. Er braucht die deutlich strengere Sachkunde für gefährliche Hunde nach § 3, abgenommen vom Amtsveterinär.

Fällt ein Staffordshire-Bullterrier-Mischling unter § 3?

Ja. Bei den § 3-Rassen sind Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden erfasst.

Kann ein Wesenstest von den Auflagen befreien?

In Baden-Württemberg ja, dort steht er in der widerlegbaren Kategorie 2. In NRW, Bayern und Hamburg nicht.

Nächster Schritt

Wer in NRW einen § 3-Hund hält, braucht die Sachkunde beim Amtsveterinär. Der Fragenkatalog mit 116 Fragen steht hier kostenlos zum Üben.

Fragenkatalog Teil A starten →

Stand: 2. August 2026 · Rasselisten ändern sich; verbindlich ist immer die aktuelle Fassung des Landesrechts und die Auskunft deines Ordnungsamts. Keine Rechtsberatung. Von Jürgen Lammers, mehr über mich.