Niedersachsen
In Niedersachsen brauchst du als Ersthalter einen Sachkundenachweis: eine Theorieprüfung vor der Anschaffung und eine praktische Prüfung im ersten Jahr. Hier steht, wer ihn braucht, wer befreit ist, was die Prüfung kostet und welche Pflichten sonst gelten.
Der Hundeführerschein ist in Niedersachsen kein Test für jeden, sondern für Ersthalter: Wer erstmals einen Hund hält und nicht unter eine Ausnahme fällt, muss seine Sachkunde nachweisen.
Rechtsgrundlage ist § 3 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG). Rassen oder Größen spielen dafür keine Rolle, eine Rasseliste gibt es in Niedersachsen nicht. Wichtig ist die Reihenfolge: Die Theorie legst du vor der Aufnahme der Hundehaltung ab, die Praxis im ersten Jahr danach.
Den Sachkundenachweis brauchst du, wenn du erstmals einen Hund hältst. Die Pflicht trifft den Halter, nicht die ganze Familie. Wenn ein Familienmitglied später eine eigene Hundehaltung beginnt, gilt es als Neuhalter und muss den Nachweis selbst erbringen. Teilen sich mehrere Personen einen Hund, muss jeder Halter die Sachkunde nachweisen können.
Der Nachweis besteht aus der bestandenen theoretischen und der bestandenen praktischen Prüfung. Du musst ihn nicht mitführen, die Gemeinde kann ihn aber verlangen. Hast du ihn einmal erworben, gilt er auch für weitere Hunde.

Die nötige Sachkunde besitzt nach dem Gesetz auch, wer nachweislich einer dieser Gruppen angehört:
Die Ausnahmen musst du der Gemeinde auf Verlangen mit geeigneten Unterlagen belegen, etwa mit einer Steuerbescheinigung oder einem Tierärzteausweis. Die Quelle ist die Informationsseite des Landesministeriums und der FAQ-Katalog des LAVES (Stand April 2026).
Die Theorie ist ein Single-Choice-Test mit 35 Fragen. Die Themenbereiche sind Erziehung, Ausbildung, Angst und Aggression, Haltung, Pflege, Gesundheit, Zucht, Fortpflanzung, Rasse, Kommunikation und einschlägiges Recht. Die Fragen stellt eine vom Land beauftragte zentrale Stelle bereit, du kannst sie online oder in Papierform beantworten.
Das Ministerium hat eine Musterprüfung aus dem Jahr 2013 veröffentlicht. Danach besteht der Test aus fünf Kategorien mit je sieben Fragen, es gibt 45 Minuten Zeit und bestanden ist, wer mindestens 70 Prozent insgesamt und mindestens 50 Prozent in jeder Kategorie richtig beantwortet. Das ist ein älterer Stand, die aktuellen Vorgaben nennt dir dein Prüfer. Den vollständigen Fragenkatalog gibt das Land nicht öffentlich heraus, nur Beispielfragen.
Wichtig: Eine Prüfung online ohne Prüfer am selben Ort ist nicht rechtskonform, der Nachweis würde nicht anerkannt.

Die praktische Prüfung dauert etwa eine Stunde und findet an drei Orten statt: in ablenkungsarmer Umgebung, in einem Bereich mit erlaubtem Freilauf, zum Beispiel einer öffentlichen Grünanlage, und im öffentlichen Verkehrsraum, zum Beispiel in der Innenstadt.
Du musst nicht mit deinem eigenen Hund antreten. Ein angeleinter Hund genügt. Geprüft wird nicht der Ausbildungsstand des Hundes, sondern deine Sachkunde: Du musst zeigen, dass du den Hund einschätzen kannst, gefährliche Situationen erkennst und Gefahren vorbeugen kannst. Übungen wie Sitz, Platz, Steh oder Bleib setzt du situationsbezogen ein, um den Hund zu kontrollieren.
Hast du die Praxisprüfung einmal bestanden, musst du sie bei einem weiteren Hund nicht wiederholen. Ausnahme: Bei einem als gefährlich eingestuften Hund legst du sie mit diesem Hund erneut ab.
Du meldest dich direkt bei einem anerkannten Prüfer oder über eine Hundeschule an, die einen Prüfer einlädt. Die aktuelle Liste führt das LAVES auf der Seite zum Niedersächsischen Hundegesetz. Vorbereitungskurse sind nicht verpflichtend, jede Hundeschule darf sie anbieten.
Die theoretische Prüfung (Papierversion) und die praktische Prüfung sollen laut Land inklusive Unterlagen und Urkunde jeweils ab 40 Euro kosten. Die Theorie kann günstiger sein, wenn du sie online ablegst. Die genauen Preise nennt der Prüfer.
Fällst du durch, kannst du beide Prüfungen beliebig oft wiederholen. Für jeden Versuch fallen die Kosten erneut an. Mit der Hundehaltung darfst du erst nach bestandener Theorie beginnen.
Mehr dazu in unseren Beiträgen zu Hund anmelden, chippen und registrieren, Hundehaftpflicht-Pflicht und zur Hundesteuer.
Niedersachsen führt bewusst keine Rasseliste. Das Land verweist auf wissenschaftliche Untersuchungen, nach denen sich eine erhöhte Gefährlichkeit nicht pauschal an der Rasse festmachen lässt. Als gefährlich kann ein Hund nur im Einzelfall nach Prüfung durch die Behörde eingestuft werden, etwa wenn er Menschen oder Tiere gebissen oder eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat (§ 7 NHundG).
Für einen als gefährlich eingestuften Hund brauchst du eine Erlaubnis der Fachbehörde (§ 8 NHundG). Voraussetzung ist unter anderem ein bestandener Wesenstest, den nur dafür zugelassene Tierärztinnen und Tierärzte abnehmen. Dazu legst du die praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund erneut ab. Wie es in den anderen Ländern aussieht, steht in der Übersicht Listenhunde in Deutschland. Zum Ablauf des Tests lies den Beitrag zum Wesenstest beim Hund.
| Punkt | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen |
|---|---|---|
| Wer braucht ihn? | Ersthalter, unabhängig von Rasse und Größe | Halter großer Hunde ab 40 cm oder 20 kg und gefährlicher Hunde |
| Theorie | 35 Single-Choice-Fragen vor der Anschaffung | 30 Fragen aus einem öffentlichen Katalog mit 197 Fragen |
| Praxis | Ja, im ersten Jahr | Nur bei gefährlichen Hunden nach § 3 |
| Fragenkatalog | nicht öffentlich, nur Beispielfragen | öffentlich, hier kostenlos üben |
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Alle Details zu NRW findest du auf der Seite Sachkundenachweis Hunde NRW. Die übrigen Länder stehen im Vergleich aller 16 Bundesländer.
Das Gesetz erfasst auch Durchreisende und Urlauber, die ihren Hund in Niedersachsen führen. Ein Sachkundenachweis ist für sie nicht nötig. Der Hund braucht aber einen Chip, und eine Haftpflichtversicherung muss bestehen. Für als gefährlich eingestufte Hunde gelten gesonderte Bedingungen (§ 14 NHundG). Wo Leinenpflicht gilt, steht im Beitrag Leinenpflicht in Niedersachsen.
Du brauchst einen Sachkundenachweis, wenn du erstmals einen Hund hältst und nicht unter eine Ausnahme fällst. Er besteht aus einer Theorieprüfung vor der Anschaffung und einer praktischen Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. „Hundeführerschein“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung.
Befreit ist zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren vor der Anschaffung mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat, sowie Tierärzte, Halter von Blinden- und Behindertenbegleithunden, Betreuer von Diensthunden und Personen, die Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnehmen oder erfolgreich abgelegt haben. Die Ausnahmen musst du der Gemeinde auf Verlangen nachweisen.
Die Theorieprüfung ist ein Single-Choice-Test mit 35 Fragen. Du kannst sie online oder auf Papier bei einem anerkannten Prüfer ablegen. Die Themenbereiche sind Erziehung, Ausbildung, Angst und Aggression, Haltung, Pflege, Gesundheit, Zucht, Fortpflanzung, Rasse, Kommunikation und einschlägiges Recht.
Nein. Der Test selbst kann digital abgelegt werden, aber nur bei einem anerkannten Prüfer, der am selben Ort anwesend ist. Eine Prüfung online ohne Prüfer vor Ort ist nicht rechtskonform, der Nachweis wird nicht anerkannt.
Die theoretische und die praktische Prüfung sollen laut Land jeweils ab 40 Euro kosten, inklusive Unterlagen und Urkunde. Die Theorie ist online oft günstiger. Die genauen Preise legt der Prüfer fest.
Nein. Die Prüfung dauert etwa eine Stunde und kann mit einem angeleinten Hund abgelegt werden. Es geht um deine Sachkunde, nicht um den Ausbildungsstand des Hundes. Bei einem als gefährlich eingestuften Hund musst du die praktische Prüfung mit genau diesem Hund erneut ablegen.
Beide Prüfungen kannst du beliebig oft und in beliebigem Abstand wiederholen. Für jeden Versuch fallen die Prüfungskosten erneut an. Mit der Hundehaltung beginnen darfst du erst nach bestandener Theorieprüfung.
Nein. Für Hunde, die in Niedersachsen nur geführt werden, ist kein Sachkundenachweis nötig. Der Hund braucht aber einen Chip, und eine Haftpflichtversicherung muss bestehen.
Nein. Das Land setzt bewusst auf die Sachkunde des Halters und führt keine Rasseliste. Als gefährlich kann ein Hund nur im Einzelfall nach Prüfung durch die Behörde eingestuft werden.
Die Regeln für Hundehalter unterscheiden sich von Land zu Land stark. In der Übersicht siehst du für alle 16 Bundesländer, wo ein Hundeführerschein oder Sachkundenachweis Pflicht ist.
Quellen: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, LAVES: FAQ zum NHundG, Stand April 2026. Stand dieser Seite: Oktober 2026.
Geprüft von Jürgen Lammers, Diplom-Verwaltungswirt und Hundehalter · Keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft deiner Gemeinde und deines Prüfers.
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