Rassen-Check · Dobermann

Ist der Dobermann ein Listenhund? Die Lage in allen Bundesländern

Nein, nirgends mehr. Der Dobermann steht seit dem 1. Juli 2024 in keinem Bundesland mehr auf einer Rasseliste. Bis Ende Juni 2024 war er in Brandenburg erlaubnispflichtig. Seitdem gilt dort eine neue Hundehalterverordnung ohne Rasseliste. In Nordrhein-Westfalen taucht er weder in § 3 noch in § 10 LHundG auf. Was für ihn dort trotzdem gilt: Mit rund 67 Zentimetern und 38 Kilogramm überschreitet er die Schwelle des § 11 klar, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflicht sind Pflicht, Maulkorb dagegen nicht.

Wähl dein Bundesland, der Check zeigt dir, was dort gilt und ob überhaupt eine Listung greift.

Ist dein Hund ein Listenhund?

Rasselisten sind Ländersache, dieselbe Rasse kann in einem Bundesland frei gehalten werden und im nächsten erlaubnispflichtig sein. Wähl beides aus.



Warum der Dobermann trotzdem gesucht wird

720 Suchen im Monat nach „Dobermann Listenhund“, bei einer Rasse, die nirgends mehr gelistet ist. Das hat zwei Gründe.

Der Ruf hängt nach. In den Debatten um Kampfhundeverordnungen nach 2000 stand der Dobermann regelmäßig auf Entwurfslisten. Einige davon wurden nie umgesetzt, andere später zurückgenommen. Im öffentlichen Gedächtnis blieb er trotzdem hängen. Dasselbe Muster zeigt der Cane Corso: ähnlicher Fall, gelistet nur noch in Bayern, im Ruf aber deutlich schwerer belastet.

Und die alte Listung in Brandenburg wirkt nach. Bis Ende Juni 2024 stand der Dobermann dort auf der Liste. Wer ältere Quellen liest, findet diese Listung noch und zweifelt.

Die Antwort ist deshalb angenehm eindeutig: In Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg, Berlin und allen übrigen Ländern ist der Dobermann ein ganz normaler Hund im Sinne der Rasselisten. Seit dem 1. Juli 2024 gilt das auch in Brandenburg.

Was hat sich in Brandenburg 2024 geändert?

Bis Ende Juni 2024 führte die Brandenburger Hundehalterverordnung den Dobermann in der Gruppe der erlaubnispflichtigen Rassen. Halter brauchten eine Erlaubnis der Behörde, dazu Sachkunde und Zuverlässigkeit. In der Öffentlichkeit galten Leinen- und Maulkorbpflicht.

Am 1. Juli 2024 trat die neue Hundehalterverordnung (HundehV) in Kraft. Sie kennt keine Rasseliste mehr. Die Behörde stuft einen Hund nur noch im Einzelfall als gefährlich ein, egal welcher Rasse er angehört.

Für dich als Dobermann-Halter in Brandenburg heißt das: Du brauchst wegen der Rasse keine Erlaubnis und keinen Wesenstest. Im Nahverkehr gilt dort weiterhin eine Maulkorbpflicht, und zwar für alle Hunde. Für die Hundesteuer zählt der Dobermann nicht mehr als Listenhund.

Was in NRW gilt

Keine Rasseliste, aber die 40/20-Regel.

Der Dobermann erreicht 63 bis 72 Zentimeter Widerristhöhe und 32 bis 45 Kilogramm. Damit liegt er weit über beiden Schwellen des § 11 LHundG NRW. Für dich heißt das:

Pflicht gilt für den Dobermann in NRW
Sachkundenachweis ja, Theorieprüfung mit 30 Fragen aus dem 197er-Katalog
Mikrochip ja
Haftpflichtversicherung ja
Anleinpflicht innerorts ja
Maulkorbzwang nein
Erlaubnisverfahren nein

Die Tabelle lässt sich seitlich verschieben →

Die Bescheinigung ist an dich als Person gebunden und gilt unbefristet. Vorbereiten kannst du dich hier kostenlos, unter echten Bedingungen üben in den Prüfungssimulationen.

Ob und ab wann die Pflicht für deinen Hund greift, sagt dir auch der Check auf der Seite Hundeführerschein NRW.

Der Weg, der jeden Hund treffen kann

Wichtiger als die Rasseliste ist für Dobermann-Halter ein anderer Paragraf: § 3 Abs. 3 LHundG NRW.

Danach kann die Behörde jeden Hund im Einzelfall als gefährlich einstufen, unabhängig von der Rasse. Auslöser sind ein Biss, gefährliches Anspringen oder wenn ein Hund einen anderen verletzt hat, ohne selbst angegriffen worden zu sein.

Nach einer solchen Einstufung gelten dieselben Auflagen wie bei einem gelisteten Hund: Erlaubnis, Leine, Maulkorb, erhöhte Steuer. Und anders als bei den gelisteten Rassen lässt sich diese Einstufung nicht durch einen Antrag ausräumen, sie beruht ja auf einem konkreten Vorfall.

Für einen kräftigen, wachsamen Hund wie den Dobermann ist das der realistischere Risikopfad. Gute Sozialisierung und ein sicherer Rückruf sind deshalb kein Komfort, sondern Vorsorge.

Was der Dobermann im Alltag braucht

Der Dobermann ist ein deutscher Gebrauchshund aus dem späten 19. Jahrhundert, gezüchtet als Schutz- und Diensthund. Rund 63 bis 72 Zentimeter, 32 bis 45 Kilogramm, Lebenserwartung zehn bis dreizehn Jahre.

Er ist hochaufmerksam, arbeitsfreudig und stark auf seinen Menschen bezogen, und er langweilt sich schnell. Ein Dobermann ohne Aufgabe sucht sich eine, und das Ergebnis gefällt selten. Er braucht körperliche Auslastung und Kopfarbeit, dazu klare, faire Führung.

Gesundheitlich ist die Rasse für die dilatative Kardiomyopathie bekannt, eine Herzmuskelerkrankung mit erblicher Komponente. Wer einen Welpen kauft, sollte nach Herzuntersuchungen der Elterntiere fragen.

Für Ersthalter ist er anspruchsvoll, nicht wegen Aggression, sondern wegen des Anspruchs an Beschäftigung und Konsequenz. Ob das zu deinem Alltag passt, klärt der Test unter Welcher Hund passt zu mir.

Häufige Fragen

Ist der Dobermann in NRW ein Listenhund?

Nein. Er steht weder in § 3 noch in § 10 LHundG NRW. Wegen seiner Größe brauchst du aber den Sachkundenachweis nach § 11.

In welchem Bundesland ist der Dobermann gelistet?

In keinem. Seit dem 1. Juli 2024 steht der Dobermann in keinem Bundesland mehr auf einer Rasseliste. Bis Ende Juni 2024 war er in Brandenburg erlaubnispflichtig.

Braucht ein Dobermann einen Maulkorb?

Wegen seiner Rasse in keinem Bundesland. Einen Maulkorb braucht er, wenn die Behörde ihn im Einzelfall als gefährlich einstuft. In Brandenburg gilt im Nahverkehr außerdem eine Maulkorbpflicht für alle Hunde.

Was kostet die Hundesteuer für einen Dobermann?

Der normale Satz, meist 60 bis 180 Euro im Jahr. Der Dobermann steht auf keiner Rasseliste mehr. Ein erhöhter Satz kann greifen, wenn die Behörde ihn im Einzelfall als gefährlich eingestuft hat.

Was passiert, wenn mein Dobermann jemanden beißt?

Die Behörde kann ihn nach § 3 Abs. 3 im Einzelfall als gefährlich einstufen. Danach gelten dieselben Auflagen wie bei gelisteten Rassen, und diese Einstufung ist nicht durch Antrag aufhebbar.

Nächster Schritt

Der Dobermann steht auf keiner Rasseliste mehr, ist aber groß genug, dass in NRW die Sachkundepflicht greift. Die Theorieprüfung kannst du hier kostenlos vorbereiten.

Sachkundenachweis Hunde üben →

Rasselisten ändern sich; verbindlich ist immer die aktuelle Fassung des Landesrechts und die Auskunft deines Ordnungsamts. Keine Rechtsberatung. Von Jürgen Lammers.