Bayern — Kategorie 2
Die Gefährlichkeit wird vermutet, ist aber widerlegbar. Ein Negativzeugnis nach bestandenem Wesenstest hebt die Auflagen auf.
Rassen-Check · American Bulldog
Ja, in drei Bundesländern. In Nordrhein-Westfalen steht der American Bulldog auf der Liste nach § 10 Abs. 1 LHundG — mit Erlaubnispflicht, Sachkunde, Leinen- und Maulkorbpflicht. Gelistet ist er außerdem in Bayern (Kategorie 2, widerlegbar) und Hessen. In den übrigen dreizehn Ländern steht er auf keiner Rasseliste. Wichtig für Halter: Der American Bulldog wird häufig mit dem Old English Bulldog verwechselt — der ist nirgends gelistet, wird aber bei der Anmeldung gelegentlich falsch eingetragen.
Wähl dein Bundesland — der Check zeigt dir die Einstufung und alle Auflagen, die daraus folgen.
Rasselisten sind Ländersache — dieselbe Rasse kann in einem Bundesland frei gehalten werden und im nächsten erlaubnispflichtig sein. Wähl beides aus.
Er gehört zu den zehn Rassen, die § 10 Abs. 1 LHundG NRW als Hunde bestimmter Rassen führt — zusammen mit Alano, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Rottweiler und Tosa Inu.
Was du brauchst: Erlaubnis des Ordnungsamts vor der Anschaffung, Sachkundenachweis beim Amtsveterinär oder bei anerkannten Sachverständigen mit dem gesonderten 116-Fragen-Katalog, Zuverlässigkeit über ein Führungszeugnis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung sowie Leinen- und Maulkorbpflicht über den Verweis auf § 5, auch außerhalb bebauter Gebiete.
Der Unterschied zu § 3 ist wichtig: Anders als bei Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier gibt es für § 10-Rassen kein Zuchtverbot und keine zusätzliche Hürde des „besonderen Interesses“ bei der Neuanschaffung. Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die Nachweise vorliegen.
Und beim Kreuzungsbegriff: § 10 erfasst nur Kreuzungen der zehn Rassen untereinander. Ein American-Bulldog-Labrador-Mischling fällt nicht darunter.
Alle Details auf unserer Listenhunde-Seite, die 116 Übungsfragen in Teil A, Teil B und Teil C.
Die Gefährlichkeit wird vermutet, ist aber widerlegbar. Ein Negativzeugnis nach bestandenem Wesenstest hebt die Auflagen auf.
Der American Bulldog steht dort in der Liste der neun Rassen, für die eine Erlaubnis nötig ist.
In dreizehn Bundesländern nicht gelistet, darunter Berlin, Hamburg, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Das ist eine bemerkenswerte Konstellation: In Baden-Württemberg und Hamburg — beides Länder mit umfangreichen Listen — steht er nicht drauf, in NRW dagegen schon.
Hier liegt der praktisch wichtigste Punkt dieser Seite. Es gibt mehrere Rassen mit „Bulldog“ im Namen, und nur eine davon ist in NRW gelistet:
| Rasse | in NRW gelistet? |
|---|---|
| American Bulldog | ja, § 10 |
| Old English Bulldog | nein |
| Englische Bulldogge | nein |
| Continental Bulldog | nein |
| Französische Bulldogge | nein |
Die Tabelle lässt sich seitlich verschieben →
Bei der Anmeldung im Ordnungsamt trägt der Halter die Rasse selbst ein — und wer bei einem Old English Bulldog aus Unsicherheit „American Bulldog“ schreibt, löst damit ein Erlaubnisverfahren aus, das gar nicht nötig wäre. Umgekehrt gilt: Wer einen American Bulldog als „Bulldogge“ anmeldet, riskiert später den Vorwurf, die Erlaubnispflicht umgangen zu haben.
Praktischer Rat: Nimm die Rassebezeichnung aus dem Impfpass oder der Ahnentafel und trage sie exakt so ein. Bei unklarer Abstammung ist „Mischling“ die richtige Angabe — notfalls mit Größenangabe. Mehr dazu unter Hund anmelden.
In Bayern ja — Kategorie 2 ist ausdrücklich widerlegbar.
In NRW nicht vollständig. Die Listung nach § 10 bleibt bestehen. Ein bestandener Wesenstest kann Auflagen im Einzelfall abmildern, hebt die Erlaubnispflicht aber nicht auf. Details unter Wesenstest.
Der American Bulldog stammt von den englischen Arbeitsbulldoggen ab, die mit Auswanderern nach Nordamerika kamen — dort wurde er als Farmhund für Bewachung und Viehtrieb weitergezüchtet. Rund 52 bis 68 Zentimeter, 30 bis 50 Kilogramm, Lebenserwartung zehn bis zwölf Jahre.
Er ist kräftig, selbstbewusst und ausgeprägt territorial, gleichzeitig eng auf die Familie bezogen. Anders als die kurznasigen Bulldoggen-Varianten ist er ein athletischer Hund mit echtem Bewegungsbedürfnis und in der Regel freier Atmung.
Er braucht früh Sozialisierung, konsequente Führung und einen Halter, der Souveränität mitbringt — für Ersthalter ist er keine gute Wahl, unabhängig von der Rechtslage.
Ja, nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW. Du brauchst eine Erlaubnis des Ordnungsamts, Sachkunde, Leinen- und Maulkorbpflicht.
Nein. Nur der American Bulldog steht in NRW auf der Liste. Old English Bulldog, Englische Bulldogge und Continental Bulldog sind nicht erfasst.
In Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen. In den übrigen dreizehn Ländern nicht.
In NRW ja, über den Verweis von § 10 auf § 5 — auch außerhalb bebauter Gebiete. In Bayern nur, solange die Gefährlichkeitsvermutung nicht widerlegt ist.
Nur, wenn beide Elternteile aus der § 10-Liste stammen. Kreuzungen mit nicht gelisteten Rassen sind nicht erfasst.
Wo er gelistet ist, verlangen viele Kommunen das Fünf- bis Zehnfache des Normalsatzes.
In NRW ist der American Bulldog erlaubnispflichtig. Der gesonderte Fragenkatalog mit 116 Fragen steht hier kostenlos zum Üben.
Stand: 2. August 2026 · Rasselisten ändern sich; verbindlich ist immer die aktuelle Fassung des Landesrechts und die Auskunft deines Ordnungsamts. Keine Rechtsberatung. Von Jürgen Lammers, mehr über mich.