Alle 16 Bundesländer · Stand 1. September 2026

Sachkundenachweis Hunde: die Pflicht in allen 16 Bundesländern

In zwei Ländern muss jeder Halter den Nachweis erbringen, in einem hängt er an der Größe des Hundes, in zwölf nur an der Gefährlichkeit. Hier steht für jedes Land, was gilt, auf welcher Rechtsgrundlage und wer prüft.

Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung. Ob du für deinen Hund einen Sachkundenachweis brauchst, entscheidet allein das Recht deines Bundeslandes, und die Unterschiede sind größer, als die meisten Ratgeber erkennen lassen.

2Länder mit Pflicht für jeden Halter
1Land, in dem die Größe entscheidet
12Länder nur für gefährliche Hunde
10Länder mit einer Rasseliste

Alle 16 Bundesländer im Überblick

Die Tabelle nennt für jedes Land die Rechtsgrundlage mit Paragraf. Wo eine Angabe strittig ist, steht das unten bei den Quellen ausdrücklich dabei.

Bundesland Wer braucht ihn Für wen genau Rechtsgrundlage Rasseliste
Baden-Württemberg nur gefährliche Hunde Sachkunde ist kein eigener Nachweis, sondern Voraussetzung der Haltungserlaubnis für Kampfhunde. PolVOgH, § 3 Abs. 2 ja, 3 plus 9 Rassen
Bayern nur gefährliche Hunde Für Kampfhunde der Kategorie 1 braucht es eine Erlaubnis, für Kategorie 2 ein Negativzeugnis. Geprüft wird der Hund, nicht der Halter. Kampfhundeverordnung, § 1 mit Art. 37 LStVG ja, 5 plus 14 Rassen
Berlin freiwillig Verpflichtend nur für gefährliche Hunde. Sonst freiwillig, aber Voraussetzung, um einen nach dem 22. Juli 2016 aufgenommenen Hund von der Leinenpflicht zu befreien. HundeG Berlin, §§ 6 und 7 ja, 3 Rassen
Brandenburg nur gefährliche Hunde Gefährlichkeit wird ausschließlich im Einzelfall nach dem Verhalten festgestellt. Hundehalteverordnung, § 7 nein, seit 1. Juli 2024 entfallen
Bremen Pflicht für alle Wer seit dem 1. Juli 2026 einen Hund neu aufnimmt, braucht Theorie und Praxis. Bestandshalter sind befreit, Halter von Listenhunden müssen bis 30. Juni 2028 nachholen. BremHundeG, § 3, Übergang § 20 ja, 4 Rassen
Hamburg nur gefährliche Hunde Für gefährliche Hunde ist der Besuch einer anerkannten Hundeschule nachzuweisen. Freiwillig kann jeder eine Gehorsamsprüfung ablegen und damit von der Anleinpflicht befreit werden. HundeG Hamburg, § 15 Abs. 1 Nr. 3e, § 4 ja, 4 plus 11 Rassen
Hessen nur gefährliche Hunde Die Sachkundebescheinigung gilt jeweils nur für den konkreten Hund, dazu kommt eine Wesensprüfung des Tieres. HundeVO Hessen, § 6 ja, 9 Rassen
Mecklenburg-Vorpommern nur gefährliche Hunde Erforderlich nur für die Erlaubnis zur Haltung eines im Einzelfall als gefährlich eingestuften Hundes. HundehVO M-V, § 5 nein, 2022 entfallen
Niedersachsen Pflicht für alle Theorie vor der Aufnahme der Haltung, Praxis im ersten Jahr. Befreit ist, wer in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat. NHundG, § 3 nein
Nordrhein-Westfalen ab 40 cm oder 20 kg Sachkundebescheinigung für alle Hunde, die ausgewachsen mindestens 40 cm Widerristhöhe erreichen oder 20 kg wiegen, dazu für gefährliche Hunde nach § 3 und Rassen nach § 10. Nur Theorie, keine Praxis. LHundG NRW, § 11 ja, 4 plus 10 Rassen
Rheinland-Pfalz nur gefährliche Hunde Der Nachweis gilt nur zusammen mit dem Hund, mit dem die Prüfung abgelegt wurde. LHundG Rheinland-Pfalz, § 3 ja, 3 Rassen
Saarland nur gefährliche Hunde Nachweis über einen anerkannten Lehrgang, unverzüglich zu erwerben, sobald die Gefährlichkeit feststeht. Polizeiverordnung gefährliche Hunde, § 4 ja, 3 Rassen
Sachsen nur gefährliche Hunde Theorie mündlich, höchstens 30 Minuten, danach Praxis mit einem vom Prüfungsausschuss gestellten Hund. GefHundG Sachsen, § 8 ja, 3 Rassen
Sachsen-Anhalt nur gefährliche Hunde Theorie und Praxis, je ab 75 Prozent bestanden. Zur Praxis wird nur zugelassen, wer die Theorie bestanden hat. HundeG LSA, § 9 mit GefHuVO nein, nur die vier Rassen des Bundesrechts
Schleswig-Holstein nur gefährliche Hunde Pflicht nur nach behördlicher Einstufung als gefährlich. Sonst freiwillig, manche Gemeinden senken dafür die Hundesteuer. HundeG Schleswig-Holstein, § 4 nein, seit 2016 entfallen
Thüringen nur gefährliche Hunde 40 Fragen aus dem amtlichen Katalog, bestanden ab 75 Prozent, danach Praxis. Der Hund soll dafür mindestens sechs Monate alt sein. ThürTierGefG, § 5 mit ThürSachkundePrüfVO nein, seit 20. Februar 2018 entfallen

Lesehilfe: „Nur gefährliche Hunde“ heißt, dass die Sachkunde erst greift, wenn ein Hund nach Rasse oder nach einem Vorfall als gefährlich gilt. Für den normalen Familienhund besteht dort keine Prüfungspflicht.

Wo jeder Halter geprüft wird: Niedersachsen und Bremen

Niedersachsen verlangt die Sachkunde seit dem 1. Juli 2013 von jedem Halter, unabhängig von Rasse, Größe und Gewicht. Die Reihenfolge übersehen viele: Die theoretische Prüfung gehört vor die Anschaffung, die praktische Prüfung ins erste Jahr der Haltung. Befreit ist, wer in den zehn Jahren davor mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat. Das Landwirtschaftsministerium nennt als Richtwert ab 40 Euro je Prüfungsteil. Der Hundeführerschein Niedersachsen wird von anerkannten Prüfern abgenommen, die unter anderem die Tierärztekammer Niedersachsen ausbildet.

Bremen ist das jüngste Land mit einer allgemeinen Pflicht, sie gilt seit dem 1. Juli 2026. Wer seinen Hund vorher aufgenommen hat, braucht keinen Nachweis, es sei denn, das Ordnungsamt hat den Hund als gefährlich eingestuft. Halter der vier Listenrassen müssen beide Prüfungsteile bis zum 30. Juni 2028 nachholen. Die Theorie umfasst 35 Fragen und ist ab 75 Prozent bestanden, die Praxis folgt im ersten Jahr, der Hund muss dafür mindestens zwölf Monate alt sein. Wer in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre einen Hund gehalten und die Theorie schon bestanden hat, legt nur noch die Praxis ab. Die Prüfer für den Hundeführerschein Bremen erkennt der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst an und veröffentlicht sie in einer Liste.

Der Sonderweg Nordrhein-Westfalen: die Größe entscheidet

NRW knüpft die Pflicht als einziges Land an die Maße des Hundes. Wer einen Hund hält, der ausgewachsen mindestens 40 Zentimeter Widerristhöhe erreicht oder mindestens 20 Kilogramm wiegt, braucht die Sachkundebescheinigung nach § 11 Landeshundegesetz. Ein Labrador fällt darunter, ein Beagle in der Regel nicht.

Zwei Besonderheiten unterscheiden NRW von Niedersachsen und Bremen: Es gibt keine praktische Prüfung, geprüft wird ausschließlich theoretisch. Und die Prüfung nehmen ermächtigte Tierärztinnen und Tierärzte ab, nicht Hundeschulen. Grundlage ist der Fragenkatalog der Tierärztekammer Nordrhein, gültig seit dem 1. Januar 2025 und verbindlich seit dem 1. März 2025. Alle 197 Fragen mit Erklärung zu jeder Antwort stehen bei den Prüfungsfragen zum Sachkundenachweis NRW, dazu die Regeln im Landeshundegesetz NRW.

Berlin, der häufigste Irrtum

Viele Ratgeber schreiben, in Berlin gelte seit 2016 eine Sachkundepflicht für alle. Das stimmt nicht. Die Senatsverwaltung formuliert es eindeutig: Der Erwerb des Hundeführerscheins ist freiwillig, gebraucht wird er nur, wer seinen Hund von der allgemeinen Leinenpflicht befreien lassen will.

Weil Berlin seit Januar 2019 flächendeckend anleinen lässt, wirkt der Nachweis in der Praxis trotzdem fast wie eine Pflicht. Ausgenommen sind Hunde, die vor dem 22. Juli 2016 aufgenommen wurden, und Halter, die in den letzten fünf Jahren drei Jahre lang beanstandungsfrei einen Hund gehalten haben. Verpflichtend bleibt der Nachweis nur für gefährliche Hunde. Die Bescheinigung für den Hundeführerschein Berlin stellt am Ende das Veterinäramt des jeweiligen Bezirksamts aus, geprüft wird bei anerkannten Sachverständigen.

Ähnlich gelagert ist Schleswig-Holstein: Dort ist der Nachweis für normale Halter freiwillig, manche Gemeinden belohnen ihn aber mit einer niedrigeren Hundesteuer.

Was in den übrigen zwölf Ländern gilt

In zwölf Bundesländern greift die Sachkunde erst, wenn ein Hund als gefährlich gilt. Zwei Wege führen dorthin: die Rasseliste oder ein Vorfall, nach dem die Behörde den einzelnen Hund einstuft.

Sechs Länder haben ihre Rasseliste inzwischen abgeschafft und entscheiden nur noch im Einzelfall: Brandenburg zum 1. Juli 2024, Mecklenburg-Vorpommern 2022, Thüringen zum 20. Februar 2018, Schleswig-Holstein 2016, dazu Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Welche Rassen wo betroffen sind, steht bei den Listenhunden NRW mit Vergleich aller Länder.

Die Prüfungen unterscheiden sich erheblich. Sachsen prüft die Theorie mündlich in höchstens 30 Minuten und stellt für die Praxis einen fremden Hund. Sachsen-Anhalt lässt zur Praxis nur zu, wer die Theorie mit mindestens 75 Prozent bestanden hat, und nimmt den theoretischen Teil beim Landesverwaltungsamt selbst ab. Thüringen arbeitet mit einem amtlichen Katalog aus 40 Fragen. Hessen und Rheinland-Pfalz binden den Nachweis an den konkreten Hund, er gilt dort also nicht automatisch für den nächsten.

Umzug in ein anderes Bundesland

Ein bestandener Nachweis wandert nicht automatisch mit. Ob deine Bescheinigung im neuen Land anerkannt wird, hängt davon ab, ob die dortige Behörde die Prüfungsstandards als gleichwertig ansieht. Rheinland-Pfalz erkennt Bescheinigungen anderer Länder ausdrücklich an, wenn die Standards vergleichbar sind, andere Länder entscheiden im Einzelfall.

Wichtiger ist meist die Rasse. Ein Hund, der in Brandenburg frei gehalten werden darf, kann in NRW unter § 10 fallen und dort eine Erlaubnis, einen Wesenstest und Maulkorbpflicht auslösen. Vor einem Umzug lohnt deshalb der Blick in die Rasseliste des Ziellandes und ein Anruf beim dortigen Ordnungsamt. Verbindlich ist immer die Auskunft der Behörde, in deren Gebiet du wohnst.

Häufige Fragen

In welchen Bundesländern ist der Sachkundenachweis Pflicht?

Für jeden Halter in Niedersachsen seit dem 1. Juli 2013 und in Bremen seit dem 1. Juli 2026. In Nordrhein-Westfalen hängt die Pflicht an der Größe des Hundes, ab 40 Zentimetern Widerristhöhe oder 20 Kilogramm. In den übrigen dreizehn Ländern greift sie nur bei gefährlichen Hunden, in Berlin und Schleswig-Holstein ist sie zusätzlich freiwillig möglich.

Gilt mein Sachkundenachweis auch in einem anderen Bundesland?

Nicht automatisch. Die Länder erkennen Nachweise gegenseitig an, wenn sie die Prüfungsstandards als gleichwertig bewerten. Frag vor einem Umzug beim Ordnungsamt deiner neuen Gemeinde nach, denn verbindlich ist deren Auskunft, nicht die Bescheinigung aus dem alten Land.

Brauche ich für jeden Hund eine neue Prüfung?

Das hängt vom Land ab. In Niedersachsen ist die Sachkunde personenbezogen und einmalig, beim zweiten Hund wiederholst du nichts. In Hessen und Rheinland-Pfalz dagegen gilt der Nachweis nur zusammen mit dem Hund, mit dem du die Prüfung abgelegt hast. Bei Hunden, deren Gefährlichkeit behördlich festgestellt wurde, verlangen fast alle Länder einen eigenen Nachweis.

Was kostet der Sachkundenachweis?

Amtliche Gebührenspannen gibt es in den wenigsten Ländern, weil die Prüfer ihr Honorar selbst festlegen. Niedersachsen nennt als Richtwert ab 40 Euro je Prüfungsteil, Berlin verlangt allein für die Ausstellung der Bescheinigung durch das Bezirksamt mindestens 41 Euro zuzüglich der Prüfungsgebühr. Realistisch liegst du für Theorie und Praxis zusammen bei 80 bis 130 Euro. Das Üben der Theorie kostet dich hier nichts.

Was passiert ohne Sachkundenachweis?

Wo der Nachweis Pflicht ist, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Der Rahmen ist je nach Landesgesetz unterschiedlich hoch. Teurer als das Bußgeld wird es meist nach einem Vorfall: Dann steht neben dem Geld die Frage im Raum, ob die Behörde die Haltung untersagt oder Auflagen verhängt.

Quellen

Jede Angabe in der Tabelle stammt aus einer der folgenden Stellen. Wo nur eine Sekundärquelle verfügbar war, steht das ausdrücklich dabei, damit du weißt, wie belastbar die Angabe ist.

Diese Seite ist ein privates, kostenloses Informationsangebot und keine amtliche Auskunft. Verbindlich ist immer die Auskunft der für dich zuständigen Behörde. Rasselisten und Landesgesetze ändern sich, maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung des Landesrechts.

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Stand: 1. September 2026 · Keine Rechtsberatung. Von Jürgen Lammers.