Rassen-Check · Bullmastiff
Ja, in fünf Bundesländern. In Nordrhein-Westfalen steht der Bullmastiff auf der Liste nach § 10 Abs. 1 LHundG — mit Erlaubnispflicht, Sachkunde, Leinen- und Maulkorbpflicht. Gelistet ist er außerdem in Baden-Württemberg und Bayern (jeweils Kategorie 2, widerlegbar), in Hamburg (zweite Gruppe, ebenfalls widerlegbar) und in Brandenburg (erlaubnispflichtig). In den übrigen elf Ländern steht er auf keiner Liste. In drei der fünf Länder kann ein bestandener Wesenstest die Auflagen aufheben.
Wähl dein Bundesland — der Check zeigt dir die Einstufung und ob ein Wesenstest dort befreien kann.
Rasselisten sind Ländersache — dieselbe Rasse kann in einem Bundesland frei gehalten werden und im nächsten erlaubnispflichtig sein. Wähl beides aus.
Er gehört zu den zehn Rassen des § 10 Abs. 1 LHundG NRW. Der Unterschied zur strengeren Liste des § 3 ist erheblich: kein Zuchtverbot, kein „besonderes Interesse“ als Voraussetzung für die Erlaubnis, Sachkunde auch bei anerkannten Sachverständigen möglich und Kreuzungen nur untereinander erfasst.
Was du brauchst: Erlaubnis des Ordnungsamts, Sachkundenachweis über den gesonderten 116-Fragen-Katalog, Führungszeugnis, Mikrochip, Haftpflicht — dazu Leinen- und Maulkorbpflicht über den Verweis auf § 5, auch außerhalb bebauter Gebiete.
Üben kannst du den Katalog hier: Teil A, Teil B und Teil C.
Beim Bullmastiff lohnt der Blick auf die Kategorien besonders, weil er in drei von fünf Ländern in einer widerlegbaren Stufe steht:
| Bundesland | Einstufung | Wesenstest hilft? |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Kategorie 2 | ja |
| Bayern | Kategorie 2 | ja |
| Hamburg | zweite Gruppe | ja |
| Brandenburg | erlaubnispflichtig | reduziert Auflagen |
| Nordrhein-Westfalen | § 10 | Listung bleibt |
Die Tabelle lässt sich seitlich verschieben →
Wer in Bayern, Baden-Württemberg oder Hamburg lebt, kann seinen Bullmastiff über einen bestandenen Test faktisch wie einen nicht gelisteten Hund halten. Das ist ein erheblicher Unterschied zum Alltag in NRW.
Was beim Test geprüft wird und was er kostet, steht unter Wesenstest.
Drei Molosser mit ähnlichem Namen, alle drei in NRW nach § 10 gelistet, aber deutlich verschieden:
| Rasse | Größe | Gewicht | Herkunft |
|---|---|---|---|
| Bullmastiff | 61 – 69 cm | 41 – 59 kg | England, Wildhüterhund |
| Mastiff | 70 – 80 cm | 70 – 100 kg | England, größter der drei |
| Mastino Napoletano | 60 – 75 cm | 50 – 70 kg | Italien, starke Hautfalten |
Die Tabelle lässt sich seitlich verschieben →
Der Bullmastiff entstand im 19. Jahrhundert aus Mastiff und Bulldogge — gezüchtet für englische Wildhüter, die Wilderer stellen sollten, ohne sie zu verletzen. Daher die Kombination aus Masse, Schnelligkeit auf kurzer Distanz und dem Zuchtziel, nicht zuzubeißen, sondern zu blockieren.
Für die Anmeldung im Ordnungsamt zählt die exakte Bezeichnung. Nimm sie aus dem Impfpass oder der Ahnentafel — mehr dazu unter Hund anmelden. Die selteneren Molosser der § 10-Liste sind unter seltene Listenhunde zusammengefasst.
Rund 61 bis 69 Zentimeter, 41 bis 59 Kilogramm, Lebenserwartung acht bis zehn Jahre — für seine Größe typisch kurz.
Er ist ruhiger und weniger lauffreudig als viele annehmen: zwei ordentliche Spaziergänge decken sein Bedürfnis, Hundesport braucht er nicht. Im Haus ist er ausgesprochen gelassen und familienbezogen.
Der Punkt, der zählt, ist sein Wachverhalten. Er ist von Natur aus zurückhaltend gegenüber Fremden und territorial. Das ist kein Defekt, sondern das Zuchtziel — es muss aber früh in Bahnen gelenkt werden, sonst wird Besuch zum Dauerthema.
Wichtig bei einem Hund dieser Masse: kontrolliertes Wachstum. Junge Molosser sollten nicht überlastet werden, Treppen und lange Läufe im ersten Jahr sind kritisch für die Gelenke.
Ja, nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW. Das ist die zweite, weniger strenge Liste — nicht § 3.
In Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Brandenburg. In elf Ländern nicht.
In Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg ja. In NRW bleibt die Listung bestehen, Auflagen können im Einzelfall abgemildert werden.
Ja, über den Verweis von § 10 auf § 5 — auch außerhalb bebauter Gebiete.
Nur, wenn beide Elternteile aus der § 10-Liste stammen. Kreuzungen mit nicht gelisteten Rassen sind nicht erfasst.
Acht bis zehn Jahre. Wie bei den meisten sehr großen Rassen ist die Lebenserwartung deutlich kürzer als bei kleinen Hunden.
In NRW ist der Bullmastiff erlaubnispflichtig. Der gesonderte Fragenkatalog mit 116 Fragen steht hier kostenlos zum Üben.
Stand: 2. August 2026 · Rasselisten ändern sich; verbindlich ist immer die aktuelle Fassung des Landesrechts und die Auskunft deines Ordnungsamts. Keine Rechtsberatung. Von Jürgen Lammers, mehr über mich.