Alles, was du für deinen Sachkundenachweis in NRW brauchst.

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Sachkundenachweis Hunde NRW: das Wichtigste zu Prüfung, Kosten und Gültigkeit

Wer den Nachweis wirklich braucht, wie die Prüfung abläuft und wie du sie beim ersten Versuch bestehst

Was ist der Sachkundenachweis für Hunde in NRW?

Der Sachkundenachweis, amtlich Sachkundebescheinigung genannt, ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde für Halterinnen und Halter in Nordrhein-Westfalen. Er bestätigt, dass du die nötigen Kenntnisse mitbringst, um deinen Hund artgerecht zu halten, sein Verhalten richtig zu deuten und deine rechtlichen Pflichten zu kennen. Nach bestandener Prüfung bekommst du ein Zertifikat, das du beim Ordnungsamt vorlegst.

Im Alltag hörst du meist den Begriff „Hundeführerschein NRW“. Gemeint ist dasselbe, auch wenn das Gesetz diesen Ausdruck nicht kennt. Rechtsgrundlage ist das Landeshundegesetz NRW, kurz LHundG NRW. Die Paragrafen 3, 10 und 11 LHundG NRW regeln, wer den Nachweis erbringen muss und in welchem Umfang.

Hintergrund sind die schweren Beißvorfälle Anfang der 2000er Jahre. Seitdem dient das Landeshundegesetz der öffentlichen Sicherheit und dem Schutz von Menschen und Tier. Die Inhalte sind dabei so praxisnah, dass sie jeder Hundehalter kennen sollte, auch ganz ohne gesetzliche Pflicht.

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154Fragen mit mehreren richtigen Antworten
0 €kostet die Vorbereitung hier

Brauche ich einen Sachkundenachweis? Die zwei Fälle

Das Landeshundegesetz NRW kennt zwei verschiedene Sachkundenachweise, und sie werden regelmäßig verwechselt. Der eine gilt für große Hunde nach § 11, der andere für gefährliche Hunde nach § 3 und für Hunde bestimmter Rassen nach § 10. Welcher für dich gilt, hängt an Größe, Gewicht und Rasse deines Hundes, nicht an deiner Erfahrung als Halterin oder Halter.

Großer Hund sitzt angeleint neben seinem Halter auf einem Feldweg, Sachkundenachweis NRW ab 40 cm oder 20 kg

Die zwei Wege im Landeshundegesetz

Große Hunde

§ 11 LHundG NRW

  • Wen es betrifft: Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder ab 20 kg
  • Was verlangt wird: Sachkundebescheinigung, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht
  • Wer prüft: von der Tierärztekammer anerkannte Tierärztinnen und Tierärzte
  • Umfang: 30 Fragen aus 197, rein theoretisch
  • Diese Seite bereitet genau darauf vor

Gefährliche Hunde und bestimmte Rassen

§ 3 und § 10 LHundG NRW

  • Wen es betrifft: 14 im Gesetz genannte Rassen und ihre Kreuzungen
  • Was verlangt wird: zusätzlich behördliche Erlaubnis, Wesenstest, Leinen- und Maulkorbpflicht
  • Wer prüft: Amtsveterinär beziehungsweise anerkannte Sachverständige
  • Umfang: höhere Anforderungen, bei § 3 mit praktischem Teil
  • Die Fragen hier sind eine Grundlage, ersetzen aber nicht das Verfahren

Große Hunde nach § 11 LHundG NRW

Das ist die häufigste Variante und der Grund, warum die meisten Hundehalter in NRW die erforderliche Sachkunde nachweisen müssen. Als große Hunde gelten alle Tiere, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm erreichen oder mindestens 20 kg wiegen. Es reicht eines der beiden Kriterien. Ein Hund mit 38 Zentimetern Schulterhöhe und 22 Kilogramm fällt also bereits unter § 11 LHundG NRW.

Betroffen sind praktisch jeder Schäferhund, Labrador, Golden Retriever, Boxer, Australian Shepherd, Rhodesian Ridgeback sowie sehr viele Mischlinge und Kreuzungen mit großen Rassen. Verlangt werden neben der Sachkundebescheinigung die Zuverlässigkeit, ein Mikrochip und eine Haftpflichtversicherung. Geprüft wird von Tierärztinnen und Tierärzten, die von der Tierärztekammer Nordrhein oder Westfalen-Lippe dafür anerkannt sind. Der Umfang: 30 Fragen aus 197.

Gefährliche Hunde nach § 3 LHundG NRW

Strenger geregelt sind die vier Rassen, die das Gesetz in § 3 LHundG NRW ausdrücklich als gefährlich aufführt. 

Hier reicht die normale Prüfung nicht. Du brauchst eine Erlaubnis der Behörde, die Sachkunde wird vom Amtsveterinär abgenommen und umfasst zusätzlich einen praktischen Teil. Dazu kommen Leinen- und Maulkorbpflicht außerhalb des eigenen Grundstücks.

Unabhängig von der Rasse kann die Behörde jeden Hund nach § 3 Abs. 3 als gefährlich einstufen, z.B. nach einem Biss, nach gefährlichem Anspringen oder wenn der Hund einen anderen Hund verletzt hat, ohne selbst angegriffen worden zu sein. 

Hunde bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW

Daneben führt § 10 LHundG NRW zehn weitere Rassen als Hunde bestimmter Rassen auf. Zusammen mit den vier Rassen aus § 3 sind das die 14 Rassen, die in NRW besonderen Regeln unterliegen.

Auch für diese Hunde brauchst du eine Erlaubnis des Ordnungsamts, den Nachweis der Zuverlässigkeit, Mikrochip und Haftpflicht. Die Sachkunde können hier neben dem Amtsveterinär auch anerkannte Sachverständige abnehmen. Ein bestandener Wesenstest kann die Auflagen im Einzelfall abmildern. Die Fragen auf dieser Seite sind dafür eine gute Grundlage, sie ersetzen aber nicht das Verfahren beim Ordnungsamt.

Die 14 Rassen mit besonderen Auflagen

§ 3 LHundG NRW – gefährliche Hunde. Erlaubnis, Sachkunde beim Amtsveterinär, praktischer Teil.

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier

Dazu deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

§ 10 LHundG NRW – Hunde bestimmter Rassen. Erlaubnis, Sachkunde auch bei anerkannten Sachverständigen.

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastín Español
  • Mastino Napoletano
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

Dazu deren Kreuzungen untereinander.

Welpen, Junghunde und Mischlinge

Eine der häufigsten Fragen lautet: „Mein Hund ist erst sechs Monate alt, brauche ich jetzt schon den Nachweis?“ Die Antwort lautet ja, sobald absehbar ist, dass er ausgewachsen 40 cm Widerristhöhe erreicht oder 20 Kilogramm wiegt. Bei Welpen und Junghunden hilft eine grobe Faustregel: die Höhe der Vorderbeine bis zum Ellenbogen mal 2,5 ergibt ungefähr die spätere Schulterhöhe. Bei 18 Zentimetern Beinhöhe im Welpenalter darfst du also mit etwa 45 Zentimetern rechnen.

Mach den Schein im Zweifel lieber früher als später. Er ist in NRW unbefristet gültig, ein Grund zu warten besteht also nicht. Manche Ordnungsämter fragen die Bescheinigung sogar schon bei der Anmeldung des Welpen ab.

Wer ist von der Sachkundepflicht befreit?

Es gibt Berufsgruppen und Sonderfälle, in denen kein Sachkundenachweis nötig ist. Dazu zählen Tierärztinnen und Tierärzte, Jäger mit gültigem Jagdschein, Diensthundeführer bei Polizei, Bundeswehr oder Justiz, Personen mit einer Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz wie Züchter und Hundeschulbetreiber sowie Halter, die nachweislich schon vor dem 1. Januar 2003 mindestens drei Jahre lang einen großen Hund gehalten haben. Im Zweifel entscheidet das örtliche Ordnungsamt.

Hund und Halterin warten mit den Unterlagen in einer Tierarztpraxis auf die Sachkundeprüfung

Wie läuft die Sachkundeprüfung in NRW ab?

Die Prüfung nimmt eine Tierärztin oder ein Tierarzt ab, die von der Tierärztekammer Nordrhein oder Westfalen-Lippe dafür anerkannt sind. Die Durchführung ist überall gleich und umfasst fünf Schritte.

Der Ablauf in fünf Schritten

  1. Termin vereinbarenBei einer anerkannten Tierarztpraxis in deiner Nähe.
  2. Unterlagen mitbringenPersonalausweis, Impfpass des Hundes sowie die Nachweise über Mikrochip und Haftpflichtversicherung.
  3. Prüfung absolvieren30 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren aus dem offiziellen Fragenkatalog mit 197 Fragen. Die Reihenfolge weicht von den Übungsfragebögen ab.
  4. Zertifikat erhaltenBei bestandener Prüfung bekommst du die Sachkundebescheinigung direkt in der Praxis.
  5. Beim Ordnungsamt vorlegenZusammen mit der Anmeldung deines Hundes, spätestens vier Wochen nach Beginn der Haltung.

Seit dem 1. März 2025 gilt der überarbeitete Fragenkatalog mit 197 Fragen aus 20 Themengebieten. Ältere Vorbereitungsunterlagen und Fragebögen aus dem Netz sind damit überholt.

Welche Unterlagen brauchst du für den Termin?

Zum Termin bringst du diese Unterlagen mit: deinen Personalausweis, den Impfpass des Hundes sowie die Nachweise über den Mikrochip und die Haftpflichtversicherung.

Welche Themen prüft die Tierärztekammer?

Der Katalog umfasst 20 Themengebiete, von Ausdrucksverhalten und Hundebegegnungen über Aufzucht, Haltung und Training bis zu Gesundheit, Krankheiten und Rechtlichem. Typische Fragen lauten: Wie reagierst du bei einer Hundebegegnung im Park? Was bedeutet eine eingezogene Rute? Welche Pflichten hast du im öffentlichen Raum? Wann gilt Leinen- oder Maulkorbpflicht?

Fachwissen aus dem Veterinärmedizin-Studium wird nicht verlangt. Die Fragen sind so gestellt, dass jede aufmerksame Halterin und jeder aufmerksame Halter sie nach etwas Vorbereitung beantworten kann. Beachten musst du vor allem eines: Die Formulierungen sind präzise, und viele Fragen haben mehr als eine richtige Antwort.

Wie viele Fehler sind erlaubt?

Es gibt keine offizielle Fehlerquote. Der Fragenkatalog legt keine Grenze fest, die prüfende Tierärztin oder der prüfende Tierarzt entscheidet nach dem Gespräch. In der Praxis werden üblicherweise etwa zwei Drittel richtiger Antworten erwartet, also rund 20 von 30 Fragen.

Wichtig ist dabei ein Punkt, den fast alle unterschätzen: Bei 154 der 197 Fragen ist mehr als eine Antwort richtig. Wer nach dem ersten passenden Kreuz aufhört, verliert Punkte, auch wenn er das Thema eigentlich beherrscht.

Gibt es auch eine praktische Prüfung?

Für große Hunde nach § 11 LHundG NRW ist die Prüfung rein theoretisch. Deinen Hund musst du dafür nicht mitbringen. Ein praktischer Teil ist nur vorgeschrieben, wenn du einen Hund nach § 3 hältst, also einen als gefährlich eingestuften Hund. Eine bestandene Begleithundeprüfung kann in Einzelfällen Teile ersetzen, das klärst du direkt mit der zuständigen Behörde.

Wo legst du die Prüfung zum Sachkundenachweis ab?

Die Prüfung nehmen die von den Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzte ab, außerdem anerkannte Sachverständige wie speziell geschulte Hundeschulen und Hundetrainer. In jeder größeren Stadt in Nordrhein-Westfalen findest du innerhalb weniger Kilometer eine Anlaufstelle.

In Köln, Düsseldorf, Essen, Dortmund, Bochum und Duisburg gibt es jeweils mehrere Praxen und Hundeschulen, die dafür zugelassen sind. Die offiziellen Listen führen die Tierärztekammer Nordrhein und die Tierärztekammer Westfalen-Lippe. Dort siehst du, wer in deiner Region anerkannt ist.

Einige Anbieter führen die Prüfung inzwischen per Videokonferenz durch. Das ist praktisch, wenn du ländlich wohnst oder zeitlich eingespannt bist. Beim Ordnungsamt zählt das Zertifikat genauso wie eines aus der Praxis vor Ort.

Was kostet der Sachkundenachweis in NRW?

Die Sachkundeprüfung bei einer anerkannten Tierarztpraxis kostet meist 30 bis 80 Euro. Nimmt die Kommune die Sachkunde ab, gelten eigene Sätze, die Stadt Bonn verlangt beispielsweise 65 Euro. Dazu kommen der Mikrochip mit 30 bis 60 Euro und die Haftpflichtversicherung mit 50 bis 100 Euro im Jahr. Die Vorbereitung auf dieser Seite kostet nichts.

Die Gebühr wird von der prüfenden Praxis festgelegt und unterscheidet sich regional. Wer durchfällt, kann die Prüfung wiederholen, dann fällt die Gebühr in der Regel erneut an. Genau dafür lohnt sich die Vorbereitung.

Wie lange ist die Sachkundebescheinigung gültig?

Unbefristet gültig und an dich gebunden, nicht an den Hund. Einmal vorgelegt, kannst du danach auch weitere große Hunde halten, ohne die Prüfung zu wiederholen. Die Bescheinigung gilt in ganz Nordrhein-Westfalen.

Sie gilt in ganz Nordrhein-Westfalen, unabhängig davon, ob du im Bereich der Tierärztekammer Nordrhein oder Westfalen-Lippe geprüft wurdest. Ziehst du innerhalb von NRW um, meldest du den Hund beim neuen Ordnungsamt an, die Bescheinigung behält ihre Gültigkeit.

Wann musst du den Sachkundenachweis vorlegen?

Spätestens vier Wochen nach Beginn der Hundehaltung musst du den Nachweis beim Ordnungsamt vorlegen. Das ist eine harte Frist. Wer sie verpasst, riskiert Bußgelder von 100 Euro bis in den mittleren dreistelligen Bereich, je nach Stadt und Einzelfall.

Der praktische Tipp: Mach die Prüfung schon vor dem Hundekauf. Du kannst sie jederzeit ablegen, auch ohne aktuell einen Hund zu haben. Wenn der Welpe einzieht, ist dieser Punkt erledigt und du kannst dich auf die Eingewöhnung konzentrieren.

Gilt der Sachkundenachweis auch in anderen Bundesländern?

Nein, eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht. Jedes Bundesland entscheidet selbst, und die Unterschiede sind erheblich.

Die Regelungen im Vergleich

Nordrhein-WestfalenPflicht ab 40 cm oder 20 kg, dazu eigene Regeln für die Rassen nach § 3 und § 10
NiedersachsenHundeführerschein für alle Halter, mit Theorie und Praxis
Berlin und BremenIm Einzelfall bei Auffälligkeiten gefordert
HamburgErmöglicht die Befreiung von der Anleinpflicht
Schleswig-HolsteinGemeinden können die Hundesteuer ermäßigen
ThüringenWird nach einem negativen Wesenstest verlangt

Wer aus einem anderen Bundesland nach NRW zieht, muss die hiesige Sachkunde in aller Regel nachholen. Anerkannt werden meist der D.O.Q.-Test der Bundestierärztekammer und gleichwertige Nachweise. Frag im Zweifel beim örtlichen Ordnungsamt nach, bevor du die Prüfung doppelt machst. Ausführlich dazu: Hundeführerschein Niedersachsen, Berlin und Bremen.

Der Fehler, an dem die meisten scheitern

Bei 154 der 197 Fragen ist mehr als eine Antwort richtig, das sind 78 Prozent. In vier Themengebieten hat sogar keine einzige Frage nur eine Lösung: Krankheiten, Strafen, Hundewahl und Probleme mit ihren Ursachen.

Die Konsequenz für dein Training: Lies jede der vier Optionen einzeln und entscheide für jede getrennt, ob sie stimmt. Genau so sind die Fragen auf dieser Seite aufgebaut, und zu jeder Antwort steht dabei, warum die anderen Optionen falsch sind.

Hand kreuzt einen Multiple-Choice-Fragebogen an, Hund liegt entspannt im Hintergrund

Antwortverteilung im Fragenkatalog

eine richtige Antwort
43
zwei richtige
70
drei richtige
73
alle vier richtig
11

Bei 154 der 197 Fragen ist mehr als eine Antwort richtig, das sind 78 Prozent. Wer nach dem ersten passenden Kreuz aufhört, verliert Punkte.

Die 197 Fragen nach den 20 Themengebieten

Der offizielle Katalog gliedert sich in 20 Themengebiete. Jedes hat hier eine eigene Seite mit allen Fragen, den richtigen Antworten, einer Erklärung und einem Merksatz.

Halterin bereitet sich am Laptop auf den Sachkundenachweis NRW vor, ihr Hund liegt neben ihr

So bereitest du dich auf den Sachkundenachweis vor

Die meisten Halter unterschätzen den Aufwand und überschätzen ihr Bauchgefühl. „Ich habe mein Leben lang Hunde, das schaffe ich schon“ ist der Klassiker, der häufig in einer Wiederholungsprüfung endet. Mit einem klaren Plan brauchst du dafür weder viel Zeit noch Geld.

Dein Lernplan

  1. Themengebiete durcharbeitenJede der 20 Seiten enthält die Fragen samt Erklärung. Rechne mit 15 bis 20 Minuten pro Gebiet.
  2. Prüfungssimulation machen30 Fragen aus allen Themengebieten, zufällig gezogen wie in der echten Prüfung.
  3. Schwachstellen wiederholenAlle Kategorien, in denen du unter zwei Dritteln liegst, gehst du noch einmal durch.
  4. Termin vereinbarenDie Listen der anerkannten Tierärztinnen und Tierärzte führen die Tierärztekammer Nordrhein und die Tierärztekammer Westfalen-Lippe.

Realistischer Zeitbedarf: etwa fünf bis sechs Stunden, verteilt über ein bis zwei Wochen. Wer die Fragen einmal komplett durchgearbeitet und die Simulation zweimal bestanden hat, geht gut vorbereitet in den Termin.

Fang mit Ausdrucksverhalten und Umgang an, dort liegen die meisten Fragen. Danach nimmst du Haltung, Training und Gesundheit dazu. Das Thema Recht hebst du dir für den Schluss auf, weil sich Paragrafen kurz vor der Prüfung am besten einprägen.

Häufige Fragen zum Sachkundenachweis und Hundeführerschein

Umgangssprachlich ja, rechtlich nein. „Hundeführerschein“ ist kein Rechtsbegriff. In NRW heißt der Nachweis Sachkundebescheinigung nach § 11 LHundG NRW. In Niedersachsen dagegen bezeichnet man den dortigen Theorie- und Praxisnachweis tatsächlich als Hundeführerschein.

Unbefristet. Einmal bestanden, ist sie an dich als Person gebunden und gilt für jeden weiteren Hund, den du in NRW hältst. Eine Auffrischung ist nicht vorgeschrieben.

Nein. Die Sachkundeprüfung nach § 11 ist eine reine Theorieprüfung. Praktische Anteile gibt es in NRW nur bei Hunden nach § 3 sowie in anderen Bundesländern wie Niedersachsen.

Der Fragenkatalog nennt keine feste Grenze. Üblich sind etwa zwei Drittel, also rund 20 der 30 Fragen. Entscheidend ist die Einschätzung der prüfenden Tierärztin oder des prüfenden Tierarztes.

Die Vorbereitung ja, vollständig und kostenlos auf dieser Seite. Die Prüfung selbst nimmt eine anerkannte Person ab, einige Anbieter führen sie inzwischen per Videokonferenz durch.

Du kannst die Prüfung wiederholen. Die Gebühr fällt in der Regel erneut an, eine Sperrfrist gibt es nicht. Nutze die Zeit dazwischen für die Themengebiete, in denen du unsicher warst.

Die Pflicht greift, sobald der Hund 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg erreicht. Da meist absehbar ist, welche Welpen diese Größe erreichen, empfiehlt sich die Prüfung frühzeitig. Manche Ordnungsämter fordern sie bereits bei der Anmeldung.

Grundsätzlich ja. Für die Anmeldung beim Ordnungsamt brauchst du aber eine volljährige Person als verantwortlichen Halter.

Wenn du den Hund länger als 30 Tage in deinem Haushalt hältst und er unter die Sachkundepflicht fällt, ja. Bei kurzfristigem Hundesitting greift die Pflicht in der Regel nicht.

Wer in NRW einen sachkundepflichtigen Hund ohne Nachweis hält, riskiert ein Bußgeld. Im Wiederholungsfall kann das Ordnungsamt die weitere Haltung des Hundes untersagen.

Nichts. Alle 197 Fragen, sämtliche Erklärungen und die Prüfungssimulationen sind kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar.

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