Wähl dein Bundesland — der Check zeigt dir, ob die Haltung dort erlaubt, erlaubnispflichtig oder verboten ist.
Das Zuchtverbot — die Besonderheit dieser Rasse
Der Bullterrier ist die Rasse, die im NRW-Fragenkatalog namentlich in einer Prüfungsfrage auftaucht: „Mit welchen Hunderassen darf in NRW seit dem 06.07.2000 nicht mehr gezüchtet werden?“ Antwort: Bullterrier.
Das Zuchtverbot gilt für die vier Rassen des § 3 Abs. 2, neben dem Bullterrier also auch für den Pitbull Terrier nach § 3. Praktisch bedeutet das:
Es dürfen keine Welpen entstehen
Wird eine Hündin versehentlich gedeckt, ist der tierärztliche Eingriff zur Verhinderung der Trächtigkeit der vorgeschriebene Weg — spätestens am Folgetag. Das ist keine Empfehlung, sondern Teil des Prüfungsstoffs und der Rechtslage.
Die Erlaubnis zur Neuanschaffung
Wird nur bei besonderem privatem oder öffentlichem Interesse erteilt. Zusammen mit dem Zuchtverbot läuft das darauf hinaus, dass der Bestand in NRW auslaufen soll.
Bestandshunde
Dürfen weitergehalten werden, mit Erlaubnis und unter Auflagen.
Die widersprüchliche Einstufung in Bayern und Baden-Württemberg
Hier zeigt sich, wie wenig einheitlich Rasselisten sind — und es lohnt, das zu wissen.
| Bundesland |
Einstufung |
Wesenstest hilft? |
| Baden-Württemberg |
Kategorie 1 — unwiderleglich gefährlich |
nein |
| Bayern |
Kategorie 2 — widerlegbar |
ja |
Die Tabelle lässt sich seitlich verschieben →
Dieselbe Rasse, zwei benachbarte Bundesländer, gegenläufige Bewertung. Für Halter, die zwischen beiden Ländern umziehen, ist das der entscheidende Punkt: Ein bayerisches Negativzeugnis nützt in Baden-Württemberg nichts.
Die Länderübersicht
| Einstufung |
Bundesländer |
| Haltung verboten |
Brandenburg, Bremen |
| Strengste Stufe |
Nordrhein-Westfalen (§ 3 Abs. 2), Baden-Württemberg (Kategorie 1), Hamburg |
| Gelistet, erlaubnispflichtig |
Berlin, Hessen, Sachsen-Anhalt |
| Widerlegbar |
Bayern (Kategorie 2) |
| Nicht gelistet |
Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen |
Die Tabelle lässt sich seitlich verschieben →
Anders als beim Staffordshire Bullterrier und beim American Staffordshire Terrier ist der Bullterrier in Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Sachsen nicht gelistet — dort erfassen die Listen nur drei Rassen.
Was die Auflagen in NRW bedeuten
| Auflage |
Inhalt |
| Erlaubnis |
nur bei besonderem Interesse — praktisch ein Anschaffungsverbot für Neuanschaffungen |
| Sachkunde |
beim Amtsveterinär mit praktischem Teil, über den gesonderten 116-Fragen-Katalog |
| Zuverlässigkeit |
Führungszeugnis |
| Leine und Maulkorb |
nach § 5, auch außerorts. Die Behörde kann auf Antrag von der Leinenpflicht befreien, wenn keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu befürchten ist — beim Maulkorb nicht. |
| Zuchtverbot |
ja |
| Weiteres |
Mikrochip, Haftpflicht, meist erhöhte Hundesteuer |
Die Tabelle lässt sich seitlich verschieben →
Üben kannst du den Katalog hier: Teil A, Teil B und Teil C.
Beim Kreuzungsbegriff ist § 3 weiter als § 10: erfasst sind Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Ein Bullterrier-Mischling fällt darunter, egal was der andere Elternteil war.
Was der Bullterrier im Alltag braucht
Er stammt aus England, entstanden Mitte des 19. Jahrhunderts aus Bulldoggen und Terriern. Der markante eiförmige Kopf mit dem abfallenden Profil ist das Ergebnis späterer Zuchtauswahl und macht ihn unverwechselbar. Rund 45 bis 55 Zentimeter, 22 bis 38 Kilogramm, Lebenserwartung elf bis vierzehn Jahre.
Im Wesen ist er ausgesprochen menschenbezogen, verspielt und humorvoll — Bullterrier gelten als „Clowns“ unter den Terriern. Gleichzeitig sind sie eigensinnig, körperlich robust und teils reizbar gegenüber anderen Hunden. Sie brauchen konsequente, geduldige Führung ohne Härte.
Gesundheitlich sind Taubheit bei weißen Tieren, Nierenerkrankungen und Herzprobleme rassetypisch. Wer einen Welpen kauft — dort, wo es erlaubt ist —, sollte nach Hörtest und Nierenwerten der Elterntiere fragen.
Häufige Fragen
Ist der Bullterrier in Deutschland verboten?
In Brandenburg und Bremen ist die Haltung verboten. In NRW ist sie erlaubnispflichtig, aber die Erlaubnis zur Neuanschaffung wird nur bei besonderem Interesse erteilt.
Warum gilt für den Bullterrier ein Zuchtverbot?
Seit dem 6. Juli 2000 gilt in NRW für die vier Rassen des § 3 Abs. 2 ein Zuchtverbot. Ziel ist, den Bestand auslaufen zu lassen.
Fällt ein Bullterrier-Mischling unter § 3?
Ja. Bei den § 3-Rassen sind Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden erfasst.
Kann ein Wesenstest die Auflagen aufheben?
In Bayern ja, dort steht er in der widerlegbaren Kategorie 2. In Baden-Württemberg, NRW und Hamburg nicht.
In welchen Bundesländern ist der Bullterrier frei?
In Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen.
Was tun, wenn meine Bullterrier-Hündin versehentlich gedeckt wurde?
Spätestens am nächsten Tag zum Tierarzt, um die Trächtigkeit zu verhindern. Wegen des Zuchtverbots ist das der vorgeschriebene Weg.
Nächster Schritt
Für § 3-Hunde verlangt NRW die Sachkunde beim Amtsveterinär. Der gesonderte Fragenkatalog steht hier kostenlos zum Üben.
Fragenkatalog Teil A starten →