Rassen-Check · seltene Rassen

Die selteneren Listenhunde: Mastiff, Tosa Inu, Fila Brasileiro und andere

Neben den bekannten Listenhunden führen die Landesgesetze eine Reihe seltener Rassen, die im Alltag kaum vorkommen, aber dieselben Auflagen auslösen. Sechs von ihnen stehen in Nordrhein-Westfalen auf der Liste nach § 10 Abs. 1, dazu kommen Rassen, die nur in einzelnen Ländern erfasst sind.

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Ist dein Hund ein Listenhund?

Rasselisten sind Ländersache. Dieselbe Rasse kann in einem Bundesland frei gehalten werden und im nächsten erlaubnispflichtig sein. Wähl beides aus.



Die § 10-Rassen in NRW

Die Liste nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW umfasst zehn Rassen. Vier davon haben eigene Seiten: Rottweiler, American Bulldog, Bullmastiff und Dogo Argentino. Die übrigen sechs sind hier zusammengefasst.

Für alle gilt in NRW dasselbe: Erlaubnis des Ordnungsamts, Sachkunde beim Amtsveterinär oder anerkannten Sachverständigen, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht, Leinen- und Maulkorbpflicht. Kein Zuchtverbot, und Kreuzungen sind nur untereinander erfasst.

Englischer Mastiff mit dunkler Maske liegt entspannt auf trockenem Gras

Mastiff

70 bis 80 cm · bis 100 kg

Der Englische Mastiff ist einer der schwersten Hunde überhaupt. Ruhig, phlegmatisch, ausgesprochen familienbezogen, mit acht bis zehn Jahren allerdings kurzlebig.

  • NRW · § 10
  • Baden-Württemberg · Kat. 2
  • Bayern · Kat. 2
  • Brandenburg
  • Hamburg
Mastín Español mit hellem Fell steht ruhig auf einer sonnigen Wiese

Mastín Español

72 bis 80 cm · 50 bis 70 kg

Spanischer Herdenschutzhund. Wie alle Herdenschutzhunde eigenständig entscheidend und territorial, also anspruchsvoll unabhängig von jeder Rasseliste.

  • NRW · § 10
  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Brandenburg
  • Hamburg
Mastino Napoletano mit typischen Hautfalten ruht in warmem Tageslicht

Mastino Napoletano

60 bis 75 cm · 50 bis 70 kg

Der italienische Molosser mit den ausgeprägten Hautfalten. Gesundheitlich problematisch: Die extreme Faltenbildung führt zu Hautentzündungen, das lose Lid zum Ektropium, beides Themen der Qualzuchtdiskussion und im Prüfungskatalog.

  • NRW · § 10
  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Brandenburg
  • Hamburg
Fila Brasileiro mit Schlappohren steht ruhig auf einem Feldweg

Fila Brasileiro

65 bis 75 cm · 50 bis 60 kg

Brasilianischer Molosser. Im Zuchtstandard war lange ausdrücklich Misstrauen gegenüber Fremden festgeschrieben. Er gilt als einer der schwierigsten Hunde in der Haltung und ist in mehreren Ländern Europas verboten.

  • NRW · § 10
  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Brandenburg
  • Hamburg
Tosa Inu mit rotbraunem Fell sitzt ruhig im warmen Morgenlicht

Tosa Inu

60 bis 65 cm · 40 bis 60 kg

Japanischer Kampfhund. Ruhig und zurückhaltend im Wesen, aber mit hoher Reizschwelle und großer Durchsetzungskraft. Von den § 10-Rassen die am strengsten behandelte.

  • NRW · § 10
  • Baden-Württemberg · Kat. 2
  • Bayern · Kat. 1
  • Brandenburg · verboten
  • Hamburg
Alano mit gestromtem Fell steht entspannt im Abendlicht

Alano

55 bis 63 cm · 30 bis 40 kg

Spanischer Bulldoggentyp, in Deutschland sehr selten. In dreizehn Bundesländern steht er auf keiner Liste.

  • NRW · § 10
  • Bayern · Kat. 2
  • Brandenburg

Rassen außerhalb der NRW-Listen

Diese Rassen sind in NRW nicht gelistet, in einzelnen anderen Ländern aber schon.

Kaukasischer Owtscharka mit dichtem Fell liegt in einer Bergwiese

Kaukasischer Owtscharka

68 bis 75 cm · bis 70 kg

Herdenschutzhund aus dem Kaukasus. Gezüchtet, um Herden eigenständig gegen Wölfe zu verteidigen, mit allem, was das für die Haltung bedeutet. In NRW greift wegen der Größe die Sachkundepflicht nach § 11.

  • Hamburg · zweite Gruppe
  • Hessen
  • NRW · § 11 wegen Größe
Dogue de Bordeaux mit rotbraunem Fell liegt entspannt im Nachmittagslicht

Dogue de Bordeaux

58 bis 68 cm · ab 45 kg

Französischer Molosser. Ruhig, menschenbezogen, mit sehr kurzer Lebenserwartung von fünf bis acht Jahren. In NRW nicht gelistet. Ein häufiger Irrtum, weil er optisch den § 10-Rassen ähnelt.

  • Baden-Württemberg · Kat. 2
  • Bayern · Kat. 2
  • Brandenburg
  • Hamburg
  • NRW · nicht gelistet
Bandog, kräftiger Mastiff-Mischling, steht ruhig vor einer Holzwand

Bandog

Kreuzungstyp ohne FCI-Anerkennung

Kein Rassehund im engeren Sinn, sondern eine Kreuzungsbezeichnung aus Mastiff- und Terriertypen. Sonst nirgends ausdrücklich gelistet.

  • Bayern · Kat. 1

Was für alle diese Rassen gilt

Groß.Die § 11-Schwelle greift immer

Alle genannten Rassen überschreiten die 40/20-Schwelle des § 11 LHundG NRW deutlich. Selbst dort, wo keine Listung greift, brauchst du den Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflicht.

Selten.Nicht jedes Amt kennt die Rasse

Bei der Anmeldung im Ordnungsamt kennt nicht jeder Sachbearbeiter jede dieser Rassen. Nimm die Bezeichnung aus der Ahnentafel und leg sie vor, das erspart Rückfragen und Fehleinträge. Wie die Anmeldung abläuft, steht unter Hund anmelden.

Eigenständig.Gezüchtet für selbstständiges Handeln

Die meisten sind Molosser oder Herdenschutzhunde. Beide Gruppen sind auf eigenständiges Handeln und Territorialverhalten gezüchtet, nicht auf Kooperation. Sie brauchen erfahrene Halter, unabhängig davon, was das Landesrecht sagt.

Und der Wesenstest lohnt sich oft. In Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg stehen die meisten dieser Rassen in einer widerlegbaren Kategorie. Ein bestandener Wesenstest kann die Auflagen dort vollständig aufheben.

Häufige Fragen

Welche Rassen stehen in NRW auf der Liste nach § 10?

Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Rottweiler und Tosa Inu.

Ist der Dogue de Bordeaux in NRW ein Listenhund?

Nein. Er steht weder in § 3 noch in § 10 LHundG NRW, anders als in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und Hamburg.

Welche dieser Rassen ist am strengsten geregelt?

Der Tosa Inu. In Brandenburg ist die Haltung verboten, in Bayern gilt er als unwiderleglich gefährlich.

Ist der Kaukasische Owtscharka in NRW gelistet?

Nein, nur in Hamburg und Hessen. Wegen seiner Größe brauchst du in NRW aber den Sachkundenachweis nach § 11.

Was ist ein Bandog?

Keine anerkannte Rasse, sondern eine Kreuzungsbezeichnung aus Mastiff- und Terriertypen. Bayern führt ihn in Kategorie 1.

Fallen Kreuzungen dieser Rassen unter § 10?

Nur Kreuzungen der zehn § 10-Rassen untereinander. Eine Kreuzung mit einer nicht gelisteten Rasse ist nicht erfasst.

Nächster Schritt

Alle diese Rassen überschreiten die 40/20-Schwelle des § 11. Der Sachkundenachweis ist damit auch ohne Listung Pflicht. Hier bereitest du dich kostenlos vor.

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Stand: 2. August 2026 · Rasselisten ändern sich; verbindlich ist immer die aktuelle Fassung des Landesrechts und die Auskunft deines Ordnungsamts. Keine Rechtsberatung. Von Jürgen Lammers, mehr über mich.