
Mastiff
Der Englische Mastiff ist einer der schwersten Hunde überhaupt. Ruhig, phlegmatisch, ausgesprochen familienbezogen, mit acht bis zehn Jahren allerdings kurzlebig.
- NRW · § 10
- Baden-Württemberg · Kat. 2
- Bayern · Kat. 2
- Brandenburg
- Hamburg
Rassen-Check · seltene Rassen
Neben den bekannten Listenhunden führen die Landesgesetze eine Reihe seltener Rassen, die im Alltag kaum vorkommen, aber dieselben Auflagen auslösen. Sechs von ihnen stehen in Nordrhein-Westfalen auf der Liste nach § 10 Abs. 1, dazu kommen Rassen, die nur in einzelnen Ländern erfasst sind.
Rasselisten sind Ländersache. Dieselbe Rasse kann in einem Bundesland frei gehalten werden und im nächsten erlaubnispflichtig sein. Wähl beides aus.
Die Liste nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW umfasst zehn Rassen. Vier davon haben eigene Seiten: Rottweiler, American Bulldog, Bullmastiff und Dogo Argentino. Die übrigen sechs sind hier zusammengefasst.
Für alle gilt in NRW dasselbe: Erlaubnis des Ordnungsamts, Sachkunde beim Amtsveterinär oder anerkannten Sachverständigen, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht, Leinen- und Maulkorbpflicht. Kein Zuchtverbot, und Kreuzungen sind nur untereinander erfasst.

Der Englische Mastiff ist einer der schwersten Hunde überhaupt. Ruhig, phlegmatisch, ausgesprochen familienbezogen, mit acht bis zehn Jahren allerdings kurzlebig.

Spanischer Herdenschutzhund. Wie alle Herdenschutzhunde eigenständig entscheidend und territorial, also anspruchsvoll unabhängig von jeder Rasseliste.

Der italienische Molosser mit den ausgeprägten Hautfalten. Gesundheitlich problematisch: Die extreme Faltenbildung führt zu Hautentzündungen, das lose Lid zum Ektropium, beides Themen der Qualzuchtdiskussion und im Prüfungskatalog.

Brasilianischer Molosser. Im Zuchtstandard war lange ausdrücklich Misstrauen gegenüber Fremden festgeschrieben. Er gilt als einer der schwierigsten Hunde in der Haltung und ist in mehreren Ländern Europas verboten.

Japanischer Kampfhund. Ruhig und zurückhaltend im Wesen, aber mit hoher Reizschwelle und großer Durchsetzungskraft. Von den § 10-Rassen die am strengsten behandelte.

Spanischer Bulldoggentyp, in Deutschland sehr selten. In dreizehn Bundesländern steht er auf keiner Liste.
Diese Rassen sind in NRW nicht gelistet, in einzelnen anderen Ländern aber schon.

Herdenschutzhund aus dem Kaukasus. Gezüchtet, um Herden eigenständig gegen Wölfe zu verteidigen, mit allem, was das für die Haltung bedeutet. In NRW greift wegen der Größe die Sachkundepflicht nach § 11.

Französischer Molosser. Ruhig, menschenbezogen, mit sehr kurzer Lebenserwartung von fünf bis acht Jahren. In NRW nicht gelistet. Ein häufiger Irrtum, weil er optisch den § 10-Rassen ähnelt.

Kein Rassehund im engeren Sinn, sondern eine Kreuzungsbezeichnung aus Mastiff- und Terriertypen. Sonst nirgends ausdrücklich gelistet.
Alle genannten Rassen überschreiten die 40/20-Schwelle des § 11 LHundG NRW deutlich. Selbst dort, wo keine Listung greift, brauchst du den Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflicht.
Bei der Anmeldung im Ordnungsamt kennt nicht jeder Sachbearbeiter jede dieser Rassen. Nimm die Bezeichnung aus der Ahnentafel und leg sie vor, das erspart Rückfragen und Fehleinträge. Wie die Anmeldung abläuft, steht unter Hund anmelden.
Die meisten sind Molosser oder Herdenschutzhunde. Beide Gruppen sind auf eigenständiges Handeln und Territorialverhalten gezüchtet, nicht auf Kooperation. Sie brauchen erfahrene Halter, unabhängig davon, was das Landesrecht sagt.
Und der Wesenstest lohnt sich oft. In Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg stehen die meisten dieser Rassen in einer widerlegbaren Kategorie. Ein bestandener Wesenstest kann die Auflagen dort vollständig aufheben.
Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Rottweiler und Tosa Inu.
Nein. Er steht weder in § 3 noch in § 10 LHundG NRW, anders als in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und Hamburg.
Der Tosa Inu. In Brandenburg ist die Haltung verboten, in Bayern gilt er als unwiderleglich gefährlich.
Nein, nur in Hamburg und Hessen. Wegen seiner Größe brauchst du in NRW aber den Sachkundenachweis nach § 11.
Keine anerkannte Rasse, sondern eine Kreuzungsbezeichnung aus Mastiff- und Terriertypen. Bayern führt ihn in Kategorie 1.
Nur Kreuzungen der zehn § 10-Rassen untereinander. Eine Kreuzung mit einer nicht gelisteten Rasse ist nicht erfasst.
Alle diese Rassen überschreiten die 40/20-Schwelle des § 11. Der Sachkundenachweis ist damit auch ohne Listung Pflicht. Hier bereitest du dich kostenlos vor.
Stand: 2. August 2026 · Rasselisten ändern sich; verbindlich ist immer die aktuelle Fassung des Landesrechts und die Auskunft deines Ordnungsamts. Keine Rechtsberatung. Von Jürgen Lammers, mehr über mich.
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