Hessen · Stand 23. September 2026
Hessen führt eine einzige Liste mit neun Rassen, darunter den Rottweiler. Einen generellen Maulkorbzwang gibt es nicht. Hier steht, welche Auflagen gelten, wie du die Erlaubnis bekommst und wie du später davon befreit wirst.
Listenhunde in Hessen heißen im Gesetz „gefährliche Hunde“. Grundlage ist die Hundeverordnung vom 22. Januar 2003, zuletzt 2022 geändert. Wer einen dieser Hunde hält, braucht eine Erlaubnis der Ordnungsbehörde, einen bestandenen Wesenstest und eine Haftpflicht über 500.000 Euro.
Hessen geht dabei einen eigenen Weg. Ein berechtigtes Interesse verlangt das Land nicht. Dafür muss dein Hund regelmäßig zeigen, dass er sich sicher verhält. Seit Januar 2026 gilt dazu eine neue Verwaltungsvorschrift, die viele Ratgeber noch nicht kennen.
Die Liste steht in § 2 Abs. 1 der Hessischen Hundeverordnung. Anders als Bayern oder Nordrhein-Westfalen unterscheidet Hessen keine Kategorien. Für alle neun Rassen gelten dieselben Regeln.
| Nr. | Rasse | Mehr zur Rasse |
|---|---|---|
| 1 | Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier | Pitbull als Listenhund |
| 2 | American Staffordshire Terrier oder Staffordshire Terrier | American Staffordshire Terrier |
| 3 | Staffordshire Bullterrier | Staffordshire Bullterrier |
| 4 | Bullterrier | Bullterrier |
| 5 | American Bulldog | American Bulldog |
| 6 | Dogo Argentino | Dogo Argentino |
| 7 | Kangal (Karabash) | Kangal |
| 8 | Kaukasischer Owtscharka | Seltene Listenhunde |
| 9 | Rottweiler | Rottweiler |
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Vorsicht bei alten Listen im Netz. Die ersten Regeln von 2003 nannten elf Rassen, darunter Fila Brasileiro, Mastiff und Mastino Napoletano, aber keinen Rottweiler. Diese Liste gilt nicht mehr. Heute sind es die neun Rassen oben, wie auch die Stadt Offenbach bestätigt.
Neben den neun Rassen erfasst die Verordnung ihre Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Als Kreuzung gilt laut Verwaltungsgerichtshof jeder Mischling, bei dem ein Vorfahre aus der Liste erkennbar ist. Ab der zweiten Generation muss das Aussehen noch deutlich von der Listenrasse geprägt sein.
Die Beweislast trägt hier die Behörde. Sie entscheidet nach dem äußeren Erscheinungsbild. Ein Gentest allein reicht nicht, das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt im November 2025 entschieden. Bist du unsicher, lass dir die Einstufung deines Mischlings vor dem Kauf schriftlich bestätigen.
Unabhängig von der Rasse gilt jeder Hund als gefährlich, der durch sein Verhalten auffällt. § 2 Abs. 2 nennt Beißen, Anspringen und Hetzen von Menschen oder Tieren. Für diese Hunde gelten dieselben Pflichten wie für Listenhunde.
Die Erlaubnis erteilt der Bürgermeister oder Oberbürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde. Den Antrag findest du auch im Verwaltungsportal Hessen. Nach § 3 Abs. 1 brauchst du:
Die Erlaubnis gilt höchstens vier Jahre. Eine unbefristete Erlaubnis gibt es in der Regel erst nach zwei befristeten, bei Hunden über zehn Jahren auch sofort. Für die Erlaubnis zahlst du nach der neuen Verwaltungsvorschrift vom Dezember 2025 zwischen 96 und 338 Euro. Wesenstest, Sachkundetest und Chip bezahlst du zusätzlich.
Für Welpen gibt es ab der Geburt eine vorläufige Erlaubnis. Sachkunde und Wesenstest verlangt die Behörde erst, wenn der Hund 15 Monate alt ist. Ohne Erlaubnis riskierst du ein Bußgeld bis 5.000 Euro, und die Behörde kann den Hund einziehen.

Keiner automatisch. Die hessische Verordnung kennt keinen generellen Maulkorbzwang für Listenhunde. Die Behörde ordnet einen Maulkorb nach § 9 Abs. 3 nur im Einzelfall an, zum Beispiel nach einem Vorfall. Viele Ratgeber und sogar einige Suchmaschinen behaupten das Gegenteil.
Die Leinenpflicht aus § 9 Abs. 1 betrifft Listenhunde außerhalb deiner Wohnung und deines eingezäunten Grundstücks, auch im Treppenhaus. Die Leine darf höchstens zwei Meter lang sein. Hat dein Hund den Wesenstest bestanden, entfällt diese Pflicht. Für Junghunde mit vorläufiger Erlaubnis bleibt sie bestehen.
Für alle Hunde in Hessen gilt außerdem eine Leinenpflicht bei Versammlungen, Volksfesten, Märkten, Messen, in Gaststätten und in Bussen und Bahnen. Gemeinden legen weitere Leinenzonen fest. Am Halsband oder Geschirr trägt jeder Hund Name und Anschrift des Halters. Die Regeln der übrigen Länder vergleichen die Seiten zur Leinenpflicht und zur Maulkorbpflicht.

Führen nur einzeln und nur mit Nachweis. Wer einen Listenhund führt, muss volljährig und sachkundig sein. Du führst immer nur einen gefährlichen Hund zur selben Zeit. Die Erlaubnis oder die Sachkundebescheinigung trägst du unterwegs bei dir.
Den Test nimmt ein Sachverständiger ab, den das Regierungspräsidium Darmstadt benennt. Die Liste der Prüfer steht auf der Seite des RP Darmstadt. Einen Test aus einem anderen Bundesland erkennt Hessen nicht an.
Auch nach bestandenem Test bleibt dein Hund rechtlich ein gefährlicher Hund. Der Test erleichtert aber den Alltag: Leinenpflicht und Warnschild am Grundstück entfallen. Welche Situationen typisch sind und wie du trainierst, zeigt die Seite zum Wesenstest beim Hund.

§ 3a der Verordnung bietet zwei Wege aus der Erlaubnispflicht. Frühestens drei Jahre nach der Erlaubnis befreit dich die Behörde, wenn dein Hund den Wesenstest erneut bestanden hat. Schneller geht es mit der Begleithundprüfung des VDH. Diesen Nachweis erneuerst du dann alle zwei Jahre.
Einige Pflichten bleiben auch danach: Haftpflicht, Zuverlässigkeit und die Hundesteuer. Züchten darfst du mit einem Listenhund ohne bestandenen Wesenstest nicht. Auch Handel, Erwerb und Abgabe sind dann verboten, Tierheime ausgenommen.
Innerhalb einer Woche meldest du der Behörde, wenn du den Hund abgibst, umziehst, er verloren geht oder stirbt. Beim Verkauf informierst du den Käufer darüber, dass er einen gefährlichen Hund übernimmt.

Viele Rottweiler, Kangals und Staffordshire-Mischlinge warten in hessischen Tierheimen auf ein Zuhause. Mit dieser Reihenfolge klappt die Aufnahme ohne Ärger:
Plane für den Ablauf einige Wochen ein. Tierheime kennen das Verfahren und unterstützen dich oft mit Unterlagen zum Hund. Die Anmeldung zur Steuer und das Chippen erklärt die Seite Hund anmelden.

Die Städte in Hessen gehen sehr unterschiedlich mit Listenhunden um. Frankfurt verlangt einen hohen Sondersatz, Wiesbaden und Kassel verzichten darauf:
| Stadt | Normaler Hund | Listenhund | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Frankfurt am Main | 102 € | 900 € | 225 € mit bestandener VDH-Begleithundeprüfung |
| Wiesbaden | 180 € | 180 € | kein Sondersatz |
| Kassel | 90 € | 90 € | kein Sondersatz, 120 € und 150 € für weitere Hunde |
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Die Begleithundeprüfung lohnt sich in Frankfurt also doppelt. Sie senkt die Steuer um 675 Euro im Jahr und öffnet den Weg zur Befreiung von der Erlaubnispflicht. Die Sätze der übrigen Großstädte vergleicht die Hundesteuer Tabelle 2026.
Elf Länder führen heute noch eine Rasseliste, Hessen ist eines davon. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen haben ihre Listen abgeschafft. Die Übersicht zu den Listenhunden in allen 16 Bundesländern zeigt jede Liste im Detail.
Im Vergleich zu den Nachbarn ist Hessen streng bei den Rassen und mild bei den Auflagen. Bayern führt 19 Rassen und verlangt für Kategorie 1 ein berechtigtes Interesse. Baden-Württemberg listet nur drei Rassen fest, schreibt aber Maulkorb und Kastration vor. Die Details stehen auf den Seiten zu den Listenhunden in Bayern und den Listenhunden in Baden-Württemberg.
So kommt das Thema in der Sachkundeprüfung dran. Für die Erlaubnis in Hessen weist du deine Sachkunde in einem Test nach. Die Fragen zu Verhalten, Haltung und Recht übst du im Fragenkatalog für Listenhunde und in der Prüfungssimulation.

Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal, Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler sowie ihre Kreuzungen. Hessen unterscheidet keine Kategorien.
Nein. Der Cane Corso steht nicht auf der hessischen Liste, ebenso wenig Dobermann, Mastiff oder American Bully. Wie jeder Hund kann er aber nach einem Vorfall im Einzelfall als gefährlich gelten.
Für einen normalen Hund nicht. Die Sachkunde verlangt Hessen nur für gefährliche Hunde. Welche Länder den Nachweis für jeden Halter fordern, zeigt die Übersicht zum Sachkundenachweis in allen Bundesländern.
Ja. Ohne hessische Sachkunde darfst du bis zu vier Wochen bleiben, wenn dein Hund einen Maulkorb trägt. Nimm die Nachweise aus deinem Heimatland mit, etwa Erlaubnis und Versicherung.
Stand September 2026 nicht. Die Verordnung gilt bis Ende 2032, und das Land hat im Dezember 2025 eine neue Verwaltungsvorschrift dazu erlassen. Eine Abschaffung ist derzeit nicht angekündigt.
Einmalig zahlst du 96 bis 338 Euro für die Erlaubnis, dazu Wesenstest, Sachkundetest und Chip. Laufend kommen Haftpflicht und Hundesteuer dazu. In Frankfurt sind das 900 Euro Steuer, in Wiesbaden 180 Euro wie für jeden Hund.
Für die Erlaubnis in Hessen prüft ein Sachverständiger dein Wissen. Alle Fragen des amtlichen Katalogs mit Erklärung übst du hier kostenlos und ohne Anmeldung.
Stand: 23. September 2026 · Geprüft von Jürgen Lammers, Diplom-Verwaltungswirt, seit 1993 im Ordnungsamt zuständig für das Landeshundegesetz · Keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft deiner Ordnungsbehörde.
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