Sachkundenachweis für Halter von gefährlichen Hunden
und Hunden bestimmter Rassen!
Hier findest Du 120 Testfragen aus dem Fragenkatalog in NRW nach dem durch das Landeshundegesetz geforderten Sachkundenachweis für Halter von gefährlichen Hunden gemäß § 3 Abs. 2 (4 Rassen) und Abs. 3 (im Einzelfall gefährlichen Hunden) und Hunden bestimmter Rassen gemäß § 10 Abs. 1.
Wir empfehlen Dir, zunächst die einzelnen Fragebögen durchzugehen, und diese Komplett-Sachkundenachweis erst am Ende zu absolvieren.
Viel Erfolg beim Üben!
322 Stimmen, 4.8 Ø
1432