Listenhunde · NRW

Listenhunde in NRW: Sachkundenachweis nach § 3 und § 10 LHundG

Pitbull, Rottweiler, Bullmastiff: Welche Auflagen gelten, wer prüft und welche 116 Fragen im Katalog stehen. Mit kostenlosem Übungstest zu allen drei Teilen.

In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Rasselisten mit unterschiedlichen Folgen: Vier Rassen gelten nach § 3 Abs. 2 LHundG als gefährliche Hunde, zehn weitere fallen nach § 10 Abs. 1 unter Hunde bestimmter Rassen. Für beide brauchst du eine Erlaubnis, einen Sachkundenachweis Hunde und weitere Auflagen. Sechs Bundesländer haben ihre Rasseliste inzwischen abgeschafft, welche das sind zeigt der Sachkundenachweis Bundesländer. Hier stehen alle Regeln, dazu der komplette Fragenkatalog mit 116 Fragen zum kostenlosen Üben.

Rasselisten sind Ländersache. Prüf hier in zwei Klicks, ob deine Rasse betroffen ist — und was in deinem Bundesland gilt.

Ist dein Hund ein Listenhund?

Rasselisten sind Ländersache: dieselbe Rasse kann in einem Bundesland frei gehalten werden und im nächsten erlaubnispflichtig sein. Wähl beides aus.



Der Fragenkatalog: 116 Fragen in drei Teilen

Für § 3 und § 10 gilt ein eigener Fragenkatalog, nicht der Katalog mit 197 Fragen, der seit dem 1. März 2025 für große Hunde nach § 11 verbindlich ist. Wer beide Wege verwechselt, lernt das Falsche.

57Teil A · Hundehaltung, Verhalten und Umgang
48Teil B · Zucht, Gesundheit und Aufzucht
10Teil C · Rechtliche Grundlagen
41Fragen mit mehreren richtigen Antworten

Übungstest: die drei Teile des Katalogs

Jeder Teil hat eine eigene Seite. Du klickst deine Antwort an und bekommst sofort die Auswertung, kostenlos und beliebig oft wiederholbar. Fang mit Teil C an: nur zehn Fragen, und sie betreffen genau die Pflichten, die für dich gelten.

Zwei Hunde bei der Begegnung zeigen unterschiedliche Körpersprache in Haltung, Ohren und Rute

Teil A · Hundehaltung und Verhalten

Prüflinge 38
Bestanden 16
Welpen erkunden neugierig ein Wohnzimmer als Teil der Aufzucht und Sozialisierung

Teil B · Zucht und Gesundheit

Prüflinge 29
Bestanden 17
Angeleinter Hund beim ruhigen Spaziergang durch eine Wohnstraße

Teil C · Rechtliche Grundlagen

Prüflinge 35
Bestanden 18

Bei 41 der 115 Fragen ist mehr als eine Antwort richtig, das ist gut jede dritte. Und sechs Fragen in Teil A sind Zuordnungsaufgaben: Dort ordnest du Begriffe Abbildungen oder Ziffern zu, statt anzukreuzen. Diese Form gibt es im § 11-Katalog überhaupt nicht.

Stand des Katalogs: 16. Dezember 2014. Er ist damit deutlich älter als der § 11-Katalog von 2025. Frag bei deinem Veterinäramt nach, ob dort eine neuere Fassung verwendet wird, bevor du dich darauf verlässt. Die Fragen sind von A1 bis A58, B1 bis B48 und C1 bis C10 durchnummeriert, die Nummer A11 ist im Katalog nicht vergeben. Zum Üben stehen deshalb 115 Fragen bereit.

Die zwei Rasselisten in NRW

Der häufigste Irrtum: Es gibt in NRW nicht eine Liste, sondern zwei, mit unterschiedlich strengen Folgen.

§ 3 Abs. 3: im Einzelfall gefährliche Hunde

Unabhängig von der Rasse kann die Behörde jeden Hund als gefährlich einstufen. Das Gesetz nennt sechs Fälle:

  1. Hunde, die durch gezielte Ausbildung eine über das natürliche Maß hinausgehende Aggressivität entwickelt haben
  2. Hunde, die zum Schutz oder zum Nachteil von Menschen ausgebildet wurden
  3. Hunde, die einen Menschen gebissen haben, außer in Notwehrsituationen
  4. Hunde, die Menschen in gefährlicher Weise angesprungen haben
  5. Hunde, die einen anderen Hund verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein
  6. Hunde, die unkontrolliert Wild, Vieh oder andere Tiere hetzen oder beißen

Punkt 5 wird oft unterschätzt: Eine einzige Rauferei mit Verletzungsfolge kann zur Einstufung führen, bei jeder Rasse, auch beim Familienhund.

Kampfhunde, Listenhunde, gefährliche Hunde — was stimmt?

„Kampfhund“ ist kein Rechtsbegriff. Kein Gesetz in Deutschland verwendet ihn. Er stammt aus der öffentlichen Debatte und meint umgangssprachlich dasselbe wie Listenhund — wer nach Kampfhunden sucht, sucht in aller Regel nach der Rasseliste seines Bundeslandes.

Der korrekte Begriff hängt vom Bundesland ab. In Nordrhein-Westfalen unterscheidet das Gesetz zwischen gefährlichen Hunden nach § 3 und Hunden bestimmter Rassen nach § 10. Bayern spricht von Kategorie 1 und Kategorie 2, andere Länder schlicht von gelisteten Rassen.

Wer beim Ordnungsamt anruft, sollte deshalb nicht nach Kampfhunden fragen, sondern danach, ob die eigene Rasse auf der Rasseliste des Landes steht — das erspart Missverständnisse und spart Zeit.

Kräftiger Hund mit Korbmaulkorb geht entspannt an lockerer Leine neben seinem Halter

Rasselisten in den anderen Bundesländern

Jedes Bundesland führt seine eigene Rasseliste — oder gar keine. Dieselbe Rasse kann in Nordrhein-Westfalen erlaubnispflichtig sein und zweihundert Kilometer weiter frei gehalten werden.

Vier Länder ohne Rasseliste

Niedersachsen und Schleswig-Holstein führten nie eine, Thüringen hat seine 2018 abgeschafft, Mecklenburg-Vorpommern im Juli 2022. Dort wird ausschließlich im Einzelfall eingestuft.

Zwei Länder mit Kategorien

Bayern und Baden-Württemberg unterscheiden zwischen unwiderleglich gefährlichen Rassen der Kategorie 1 und der Kategorie 2, bei der ein bestandener Wesenstest die Vermutung entkräften kann. Das ist der praktisch wichtigste Unterschied überhaupt — er entscheidet, ob Auflagen dauerhaft bleiben.

Brandenburg geht am weitesten

Dort ist die Haltung einiger Rassen nicht nur erlaubnispflichtig, sondern verboten. Bremen kennt ebenfalls Haltungsverbote.

Der Punkt, den fast alle übersehen: Die Einstufung reist beim Umzug nicht mit. Ein Cane Corso, der in Nordrhein-Westfalen völlig frei gehalten wird, fällt in Bayern in Kategorie 2 und wird auflagenpflichtig — ab dem ersten Tag am neuen Wohnort. Wer umzieht, sollte das Landesrecht vorher prüfen, nicht nach dem Einzug.

Welche Rasse in welchem Bundesland auf der Rasseliste steht, zeigt dir der Rassen-Check weiter oben für alle 16 Länder. Wo darüber hinaus ein Maulkorb vorgeschrieben ist, steht mit Karte auf der Seite zur Maulkorbpflicht.

Welche Auflagen gelten: die Übersicht

§ 3 gefährliche Hunde § 10 bestimmte Rassen § 11 große Hunde
Betroffen 4 Rassen und Kreuzungen, im Einzelfall jeder Hund 10 Rassen und Kreuzungen ab 40 cm oder 20 kg
Erlaubnis nötig ✔ ja ✔ ja ✘ nur Anzeige
Sachkunde ✔ ja ✔ ja ✔ ja
Wer prüft amtlicher Tierarzt (Veterinäramt) anerkannte Sachverständige oder sachverständige Stellen zusätzlich von den Tierärztekammern benannte Tierärzte
Zuverlässigkeit ✔ ja ✔ ja ✔ ja
Mindestalter Halter 18 Jahre 18 Jahre 16 Jahre für die Prüfung
Mikrochip ✔ ja ✔ ja ✔ ja
Haftpflicht ✔ ja ✔ ja ✔ ja
Leinenpflicht ✔ ja, im gesamten Gebiet ✔ ja nur wo örtlich angeordnet
Maulkorbpflicht ✔ ja ✔ ja ✘ nein
Besonderes Interesse nachweisen ✔ ja ✘ nein ✘ nein

Die Tabelle lässt sich seitlich verschieben →

Der wichtigste Unterschied: Die Sachkundeprüfung nach § 3 darf nur das Veterinäramt abnehmen, nicht die Tierarztpraxis um die Ecke und nicht ein privater Sachverständiger. Bei § 10 sind anerkannte Sachverständige zugelassen.

Die Maulkorbpflicht selbst gilt für beide Gruppen identisch und endet erst, wenn die Behörde sie im Einzelfall ausdrücklich aufhebt, wie die Übersicht zur Maulkorbpflicht zeigt.

Wie läuft die Prüfung ab?

  1. Termin beim Veterinäramt oder SachverständigenBei § 3-Hunden meldest du dich beim Veterinäramt deines Kreises oder deiner kreisfreien Stadt, dort nimmt ein amtlicher Tierarzt die Prüfung ab. Die Termine sind begrenzt, plane Vorlauf ein. Bei § 10-Hunden kannst du zusätzlich zu anerkannten Sachverständigen gehen. Die Listen führt das Landesamt, auch das Ordnungsamt kennt die anerkannten Stellen vor Ort.
  2. Unterlagen zusammenstellenMitzubringen sind Personalausweis, Impfpass sowie Nachweise über Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für die Erlaubnis kommen dazu: Führungszeugnis, Nachweis des berechtigten Interesses nach § 3 und je nach Behörde der Wesenstest.
  3. Theorieprüfung ablegenPrüfungsumfang und Bestehensgrenze legt die zuständige Behörde fest. Üblich sind 30 Fragen mit mindestens zwei Dritteln richtiger Antworten. Frag im Vorfeld nach, die Handhabung unterscheidet sich zwischen den Kreisen.
  4. Wesenstest, wenn die Behörde ihn verlangtFür gefährliche Hunde nach § 3 kommt in der Regel eine Verhaltensprüfung dazu. Danach entscheidet die Behörde über die Erlaubnis und mögliche Erleichterungen bei den Auflagen.

Der Wesenstest: was dabei geprüft wird

Für gefährliche Hunde nach § 3 verlangt die Behörde in der Regel zusätzlich einen Wesenstest. Anders als die Sachkundeprüfung, die dein Wissen abfragt, beurteilt der Wesenstest den Hund: Wie reagiert er auf fremde Menschen, auf Kinder, auf andere Hunde, auf Bedrängung, auf plötzliche Geräusche und optische Reize.

Ein amtlicher Tierarzt oder eine anerkannte Stelle führt den Test durch, er dauert meist ein bis zwei Stunden. Besteht der Hund, kann die Behörde einzelne Auflagen lockern, etwa die Maulkorbpflicht. Besteht er nicht, bleiben die Auflagen bestehen, in schweren Fällen untersagt die Behörde die Haltung.

Gute Vorbereitung heißt hier vor allem: Der Hund muss einen Maulkorb entspannt tragen können. Das lässt sich üben, mehr dazu beim Maulkorbtraining. Ein Hund, der beim Test knurrt oder ausweicht statt sofort zu schnappen, hat sich nach fachlicher Bewertung meist richtig verhalten, denn Drohsignale gelten als normale Kommunikation und nicht als Ausschlusskriterium. Alles zum Verfahren steht unter Wesenstest: Ablauf und Kosten.

Was der Alltag mit einem Listenhund bedeutet

Bereich Was gilt
Spaziergang Leine und Maulkorb im gesamten Gebiet, nicht nur innerorts
Hundewiese in der Regel nicht nutzbar, solange Maulkorbpflicht besteht
Hundesteuer viele Kommunen erheben ein Vielfaches des Normalsatzes, teils über 600 € im Jahr
Umzug Erlaubnis gilt nicht automatisch weiter, neue Behörde, neues Verfahren
Urlaub andere Bundesländer haben andere Listen, vor der Reise prüfen
Betreuung wer den Hund führt, braucht ebenfalls Sachkunde und Zuverlässigkeit
Versicherung manche Anbieter schließen Listenhunde aus, Beiträge liegen höher

Die Tabelle lässt sich seitlich verschieben →

Der Punkt, der am meisten überrascht: Auch wer den Hund nur gelegentlich ausführt, also Nachbarin, Hundesitter oder erwachsenes Kind, muss die Voraussetzungen erfüllen.

Häufige Fragen

Mein Hund ist ein Mischling. Fällt er unter die Liste?

Bei § 3 ja, wenn er Anteile einer der vier Rassen hat, denn das Gesetz nennt Kreuzungen ausdrücklich, auch mit anderen Hunden. Bei § 10 sind nur Kreuzungen der zehn Rassen untereinander genannt. Im Zweifel entscheidet das Ordnungsamt, oft anhand einer Rassebestimmung durch einen amtlichen Tierarzt.

Ist der Sachkundenachweis für große Hunde derselbe?

Nein. Für § 11 gilt der Katalog mit 197 Fragen, seit dem 1. März 2025 verbindlich. Für § 3 und § 10 gilt dieser Katalog hier. Wer einen Listenhund hält, kann den § 11-Katalog zusätzlich zum Lernen nutzen, er ersetzt die Prüfung aber nicht.

Kann ich die Prüfung online machen?

Die Vorbereitung ja, kostenlos auf dieser Seite. Die Prüfung selbst nimmt bei § 3 das Veterinäramt ab, bei § 10 zusätzlich anerkannte Sachverständige, beides vor Ort.

Wie lange gilt der Nachweis?

Die Sachkundebescheinigung ist unbefristet und an dich als Halterin oder Halter gebunden. Die Erlaubnis dagegen bezieht sich auf den konkreten Hund und muss bei einem neuen Hund neu beantragt werden.

Was passiert ohne Erlaubnis?

Die Haltung ohne Erlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden. Die Behörde kann die Haltung untersagen und den Hund sicherstellen.

Gilt die Erlaubnis auch in anderen Bundesländern?

Nein. Jedes Land hat eigene Regeln und eigene Listen. Ein Rottweiler ist in NRW ein § 10-Hund, in einigen anderen Ländern steht er auf keiner Liste.

Nächster Schritt

Fang mit Teil C an: nur zehn Fragen, und sie betreffen genau die Pflichten, die für dich gelten. Danach Teil A, zum Schluss Teil B.

Mit Teil C starten →

Wenn dein Hund unter § 11 fällt, also ab 40 Zentimeter oder 20 Kilogramm und keine Listenrasse, ist der andere Katalog der richtige: Sachkundenachweis NRW üben. Zu Leinen- und Maulkorbpflicht in NRW gelten dieselben Vorgaben wie oben beschrieben, die rassetypische Veranlagung erklärt, warum das Gesetz überhaupt nach Rassen sortiert, und Begegnungen mit anderen Hunden sind der Punkt, an dem sich Leinen- und Maulkorbpflicht im Alltag entscheiden.

Stand Juli 2026. Keine Rechtsberatung, zuständig ist dein örtliches Ordnungsamt. Der Fragenkatalog hat den Stand 16.12.2014 (Rhein-Kreis Neuss, Veterinäramt). Bitte vorab beim zuständigen Veterinäramt prüfen, ob eine neuere Fassung gilt.

Wo du die Prüfung ablegen kannst

Die Sachkundeprüfung nach § 11 LHundG NRW nehmen Tierärztinnen und Tierärzte ab, die von einer der beiden Kammern dafür anerkannt sind. Welche Kammer für dich zuständig ist, hängt von deinem Wohnort ab.

Tierärztekammer NordrheinRegierungsbezirke Düsseldorf und Köln, unter anderem Köln, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Bonn, Wuppertal, Aachen und KrefeldAnerkannte Praxis suchen →Tierärztekammer Westfalen-LippeRegierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster, unter anderem Dortmund, Bochum, Münster, Bielefeld, Hagen, Hamm und PaderbornAnerkannte Praxis suchen →

Die Gebühr legt die Praxis selbst fest, üblich sind 30 bis 80 Euro. Einige Praxen führen die Prüfung inzwischen per Videokonferenz durch. Beim Ordnungsamt zählt dieses Zertifikat genauso wie eines aus der Praxis vor Ort.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Diese Website ist ein unabhängiges, privates Vorbereitungsangebot und keine amtliche Prüfungsstelle. Die Sachkundebescheinigung stellen ausschließlich die von den Tierärztekammern anerkannten Tierärztinnen und Tierärzte sowie anerkannte Sachverständige aus.