Anmeldung · Chip · Registrierung

Hund anmelden, chippen und registrieren: was wirklich zu tun ist

Wer einen Hund aufnimmt, hat vier Dinge zu erledigen: den Hund bei der Gemeinde zur Hundesteuer anmelden, ihn mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen, diesen Chip in einem Haustierregister eintragen und eine Haftpflichtversicherung abschließen. In NRW kommt ab 40 Zentimetern oder 20 Kilogramm der Sachkundenachweis hinzu. Chip und Registrierung sind zwei verschiedene Schritte — das ist der häufigste Fehler.

Chip und Registrierung sind nicht dasselbe

Dieser Irrtum ist so verbreitet, dass er ganz nach vorne gehört.

Der Mikrochip ist ein reiskorngroßer Transponder, den die Tierarztpraxis unter die Haut setzt. Er enthält eine 15-stellige Nummer — sonst nichts. Keine Adresse, keinen Namen, keine Telefonnummer.

Die Registrierung verknüpft diese Nummer mit deinen Kontaktdaten. Sie passiert in einem Haustierregister, und sie passiert nicht automatisch. Die Tierarztpraxis chippt, aber registriert in der Regel nicht.

Was das praktisch bedeutet: Ein gechippter, aber nicht registrierter Hund wird im Tierheim ausgelesen — und die Nummer führt ins Nichts. Der Chip allein bringt dich nicht zurück zu deinem Hund.

Die beiden großen kostenlosen Register in Deutschland sind Tasso und Findefix vom Deutschen Tierschutzbund. Beide kosten nichts. Wer will, kann in beiden registrieren.

Nach dem Einzug prüfen: Wurde ein Hund aus dem Tierheim oder vom Vorbesitzer übernommen, ist er meist schon gechippt — aber noch auf den Vorbesitzer registriert. Die Umschreibung musst du selbst veranlassen.

Die Reihenfolge

Es gibt eine sinnvolle Abfolge, und sie erspart doppelte Wege.

1Vor dem Einzug: Sachkunde klären, siehe Hundeführerschein NRW
2Sofort nach Einzug: Haftpflicht abschließen
3Erste Tage: chippen lassen beim Tierarzt
4Direkt danach: bei Tasso oder Findefix registrieren
5Innerhalb der Frist: bei der Gemeinde anmelden, siehe Hundesteuer

Wer die Reihenfolge einhält, hat beim Behördentermin alles beisammen und muss nicht zweimal kommen.

Was das Amt tatsächlich sehen will

Aus der Praxis: Es sind selten die großen Dinge, an denen ein Anmeldevorgang hängen bleibt.

Bei einem normalen Hund reicht meist ein ausgefülltes Formular mit Angaben zu Rasse, Geburtsdatum, Geschlecht und Chipnummer. Mehr wird oft gar nicht verlangt.

Bei einem Hund nach § 11 kommen die Sachkundebescheinigung, der Nachweis der Haftpflicht und die Chipnummer dazu. Diese drei Dinge gehören zusammen in einen Vorgang.

Bei einem Hund nach §§ 3 oder 10 wird es ein echtes Erlaubnisverfahren mit Zuverlässigkeitsprüfung, Sachkunde beim Amtsveterinär, Führungszeugnis und Haltungsnachweis. Details dazu auf der Seite zu Listenhunden.

Die Rassebezeichnung

Bei Mischlingen wird oft geschätzt oder abgeschrieben, was im Impfpass steht. Wer bei einem Mischling „Staffordshire-Mix“ einträgt, löst damit unter Umständen ein Verfahren nach § 3 aus — auch wenn das gar nicht zutrifft. Bei unklarer Abstammung ist „Mischling“ die richtige Angabe, notfalls mit Größenangabe.

Die Chipnummer

Fünfzehn Ziffern, häufig mit Zahlendrehern übertragen. Am besten den Beleg der Praxis kopieren statt abzuschreiben.

Die Haftpflichtpolice

Verlangt wird der Nachweis, dass eine Versicherung besteht, nicht die vollständigen Bedingungen. Eine Versicherungsbestätigung reicht.

Hund ummelden — bei Umzug und Besitzerwechsel

Beim Umzug innerhalb Deutschlands sind es immer zwei Vorgänge: abmelden in der alten Gemeinde, anmelden in der neuen. Die Meldebehörde leitet das nicht weiter. Zu viel gezahlte Hundesteuer wird anteilig erstattet.

Dazu die Registrierung aktualisieren — eine neue Adresse im Haustierregister ist genauso wichtig wie beim Einwohnermeldeamt. Ein Chip mit veralteter Adresse ist fast so nutzlos wie kein Chip.

Beim Umzug in ein anderes Bundesland ändern sich zusätzlich die ordnungsrechtlichen Pflichten. Eine Sachkundebescheinigung aus NRW gilt nicht automatisch anderswo. Was in NRW gilt, steht im Überblick zum Landeshundegesetz.

Beim Besitzerwechsel muss der bisherige Halter abmelden, der neue anmelden — und die Registrierung umschreiben lassen. Genau der letzte Schritt wird am häufigsten vergessen.

Und wenn der Hund stirbt

Zwei Dinge sind dann zu tun, und beide gehen unter, weil man in dem Moment anderes im Kopf hat.

Bei der Gemeinde abmelden. Sonst läuft die Hundesteuer weiter. Die Abmeldung wirkt in der Regel ab dem Folgemonat, gezahlte Beträge werden anteilig erstattet.

Im Haustierregister abmelden. Sonst bleibt der Eintrag bestehen.

Die Steuermarke geht meist zurück an die Gemeinde.

Häufige Fragen

Muss ich jeden Hund anmelden?

Ja. Die Anmeldepflicht bei der Gemeinde gilt für jeden Hund, unabhängig von Größe, Rasse und Alter. Sie hängt nicht davon ab, ob eine Sachkundepflicht besteht.

Wie lange habe ich Zeit, den Hund anzumelden?

Das steht in der Hundesteuersatzung deiner Gemeinde und liegt meist zwischen zwei Wochen und einem Monat nach Einzug des Hundes.

Ist das Chippen Pflicht?

In NRW ja für Hunde nach § 11 sowie für gefährliche Hunde und die Rassen nach § 10. Für alle anderen Hunde ist es dringend zu empfehlen — ohne Chip lässt sich ein entlaufener Hund nicht zuordnen.

Was kostet das Chippen?

Beim Tierarzt in der Regel 30 bis 60 Euro, häufig zusammen mit einem Termin für Impfung oder Untersuchung.

Reicht der Chip allein?

Nein. Der Chip enthält nur eine Nummer. Erst die Registrierung bei Tasso oder Findefix verknüpft sie mit deinen Kontaktdaten. Beides ist kostenlos.

Muss ich meinen Hund bei einem Umzug ummelden?

Ja, und zwar zweimal: abmelden in der alten Gemeinde, anmelden in der neuen. Zusätzlich solltest du die Adresse im Haustierregister aktualisieren.

Was passiert, wenn ich den Hund nicht anmelde?

Die Hundesteuer wird rückwirkend für die gesamte Haltungsdauer nachgefordert. Zusätzlich ist die Nichtanmeldung eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld.

Nächster Schritt

Der ganze Vorgang kostet etwa eine Stunde, verteilt auf zwei Termine. Der einzige Schritt, den man wirklich falsch machen kann, ist die Registrierung zu vergessen — und genau der ist derjenige, auf den es ankommt, wenn der Hund einmal wegläuft.

Hundesteuer im Detail →

Stand: 1. August 2026 · Von Jürgen Lammers, Dipl. Verwaltungswirt, ehemals im Ordnungsamt zuständig für das LHundG NRW — mehr über mich.