Gefährliche Hunde
§ 3 Abs. 2 LHundG · vier Rassen
Dazu deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Ein Mischling mit einem dieser Anteile fällt also ebenfalls darunter.
Listenhunde · NRW
Pitbull, Rottweiler, Bullmastiff: Welche Auflagen gelten, wer prüft und welche 116 Fragen im Katalog stehen. Mit kostenlosem Übungstest zu allen drei Teilen.
In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Rasselisten mit unterschiedlichen Folgen: Vier Rassen gelten nach § 3 Abs. 2 LHundG als gefährliche Hunde, zehn weitere fallen nach § 10 Abs. 1 unter Hunde bestimmter Rassen. Für beide brauchst du eine Erlaubnis, einen Sachkundenachweis Hunde und weitere Auflagen. Sechs Bundesländer haben ihre Rasseliste inzwischen abgeschafft, welche das sind zeigt der Sachkundenachweis Bundesländer. Hier stehen alle Regeln, dazu der komplette Fragenkatalog mit 116 Fragen zum kostenlosen Üben.
Rasselisten sind Ländersache. Prüf hier in zwei Klicks, ob deine Rasse betroffen ist — und was in deinem Bundesland gilt.
Rasselisten sind Ländersache: dieselbe Rasse kann in einem Bundesland frei gehalten werden und im nächsten erlaubnispflichtig sein. Wähl beides aus.
Für § 3 und § 10 gilt ein eigener Fragenkatalog, nicht der Katalog mit 197 Fragen, der seit dem 1. März 2025 für große Hunde nach § 11 verbindlich ist. Wer beide Wege verwechselt, lernt das Falsche.
Jeder Teil hat eine eigene Seite. Du klickst deine Antwort an und bekommst sofort die Auswertung, kostenlos und beliebig oft wiederholbar. Fang mit Teil C an: nur zehn Fragen, und sie betreffen genau die Pflichten, die für dich gelten.
Bei 41 der 115 Fragen ist mehr als eine Antwort richtig, das ist gut jede dritte. Und sechs Fragen in Teil A sind Zuordnungsaufgaben: Dort ordnest du Begriffe Abbildungen oder Ziffern zu, statt anzukreuzen. Diese Form gibt es im § 11-Katalog überhaupt nicht.
Stand des Katalogs: 16. Dezember 2014. Er ist damit deutlich älter als der § 11-Katalog von 2025. Frag bei deinem Veterinäramt nach, ob dort eine neuere Fassung verwendet wird, bevor du dich darauf verlässt. Die Fragen sind von A1 bis A58, B1 bis B48 und C1 bis C10 durchnummeriert, die Nummer A11 ist im Katalog nicht vergeben. Zum Üben stehen deshalb 115 Fragen bereit.
Der häufigste Irrtum: Es gibt in NRW nicht eine Liste, sondern zwei, mit unterschiedlich strengen Folgen.
§ 3 Abs. 2 LHundG · vier Rassen
Dazu deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Ein Mischling mit einem dieser Anteile fällt also ebenfalls darunter.
§ 10 Abs. 1 LHundG · zehn Rassen
Dazu deren Kreuzungen untereinander. Anders als bei § 3 nennt das Gesetz hier Kreuzungen mit anderen Hunden nicht mit.
Einzelne Rassen im Detail: Rottweiler · American Bulldog · Bullterrier · American Staffordshire Terrier · Staffordshire Bullterrier · Pitbull Terrier · Dogo Argentino · Bullmastiff · Cane Corso · Dobermann · Kangal · die selteneren Listenhunde
Unabhängig von der Rasse kann die Behörde jeden Hund als gefährlich einstufen. Das Gesetz nennt sechs Fälle:
Punkt 5 wird oft unterschätzt: Eine einzige Rauferei mit Verletzungsfolge kann zur Einstufung führen, bei jeder Rasse, auch beim Familienhund.
„Kampfhund“ ist kein Rechtsbegriff. Kein Gesetz in Deutschland verwendet ihn. Er stammt aus der öffentlichen Debatte und meint umgangssprachlich dasselbe wie Listenhund — wer nach Kampfhunden sucht, sucht in aller Regel nach der Rasseliste seines Bundeslandes.
Der korrekte Begriff hängt vom Bundesland ab. In Nordrhein-Westfalen unterscheidet das Gesetz zwischen gefährlichen Hunden nach § 3 und Hunden bestimmter Rassen nach § 10. Bayern spricht von Kategorie 1 und Kategorie 2, andere Länder schlicht von gelisteten Rassen.
Wer beim Ordnungsamt anruft, sollte deshalb nicht nach Kampfhunden fragen, sondern danach, ob die eigene Rasse auf der Rasseliste des Landes steht — das erspart Missverständnisse und spart Zeit.

Jedes Bundesland führt seine eigene Rasseliste — oder gar keine. Dieselbe Rasse kann in Nordrhein-Westfalen erlaubnispflichtig sein und zweihundert Kilometer weiter frei gehalten werden.
Niedersachsen und Schleswig-Holstein führten nie eine, Thüringen hat seine 2018 abgeschafft, Mecklenburg-Vorpommern im Juli 2022. Dort wird ausschließlich im Einzelfall eingestuft.
Bayern und Baden-Württemberg unterscheiden zwischen unwiderleglich gefährlichen Rassen der Kategorie 1 und der Kategorie 2, bei der ein bestandener Wesenstest die Vermutung entkräften kann. Das ist der praktisch wichtigste Unterschied überhaupt — er entscheidet, ob Auflagen dauerhaft bleiben.
Dort ist die Haltung einiger Rassen nicht nur erlaubnispflichtig, sondern verboten. Bremen kennt ebenfalls Haltungsverbote.
Der Punkt, den fast alle übersehen: Die Einstufung reist beim Umzug nicht mit. Ein Cane Corso, der in Nordrhein-Westfalen völlig frei gehalten wird, fällt in Bayern in Kategorie 2 und wird auflagenpflichtig — ab dem ersten Tag am neuen Wohnort. Wer umzieht, sollte das Landesrecht vorher prüfen, nicht nach dem Einzug.
Welche Rasse in welchem Bundesland auf der Rasseliste steht, zeigt dir der Rassen-Check weiter oben für alle 16 Länder. Wo darüber hinaus ein Maulkorb vorgeschrieben ist, steht mit Karte auf der Seite zur Maulkorbpflicht.
| § 3 gefährliche Hunde | § 10 bestimmte Rassen | § 11 große Hunde | |
|---|---|---|---|
| Betroffen | 4 Rassen und Kreuzungen, im Einzelfall jeder Hund | 10 Rassen und Kreuzungen | ab 40 cm oder 20 kg |
| Erlaubnis nötig | ✔ ja | ✔ ja | ✘ nur Anzeige |
| Sachkunde | ✔ ja | ✔ ja | ✔ ja |
| Wer prüft | amtlicher Tierarzt (Veterinäramt) | anerkannte Sachverständige oder sachverständige Stellen | zusätzlich von den Tierärztekammern benannte Tierärzte |
| Zuverlässigkeit | ✔ ja | ✔ ja | ✔ ja |
| Mindestalter Halter | 18 Jahre | 18 Jahre | 16 Jahre für die Prüfung |
| Mikrochip | ✔ ja | ✔ ja | ✔ ja |
| Haftpflicht | ✔ ja | ✔ ja | ✔ ja |
| Leinenpflicht | ✔ ja, im gesamten Gebiet | ✔ ja | nur wo örtlich angeordnet |
| Maulkorbpflicht | ✔ ja | ✔ ja | ✘ nein |
| Besonderes Interesse nachweisen | ✔ ja | ✘ nein | ✘ nein |
Die Tabelle lässt sich seitlich verschieben →
Der wichtigste Unterschied: Die Sachkundeprüfung nach § 3 darf nur das Veterinäramt abnehmen, nicht die Tierarztpraxis um die Ecke und nicht ein privater Sachverständiger. Bei § 10 sind anerkannte Sachverständige zugelassen.
Die Maulkorbpflicht selbst gilt für beide Gruppen identisch und endet erst, wenn die Behörde sie im Einzelfall ausdrücklich aufhebt, wie die Übersicht zur Maulkorbpflicht zeigt.
Für gefährliche Hunde nach § 3 verlangt die Behörde in der Regel zusätzlich einen Wesenstest. Anders als die Sachkundeprüfung, die dein Wissen abfragt, beurteilt der Wesenstest den Hund: Wie reagiert er auf fremde Menschen, auf Kinder, auf andere Hunde, auf Bedrängung, auf plötzliche Geräusche und optische Reize.
Ein amtlicher Tierarzt oder eine anerkannte Stelle führt den Test durch, er dauert meist ein bis zwei Stunden. Besteht der Hund, kann die Behörde einzelne Auflagen lockern, etwa die Maulkorbpflicht. Besteht er nicht, bleiben die Auflagen bestehen, in schweren Fällen untersagt die Behörde die Haltung.
Gute Vorbereitung heißt hier vor allem: Der Hund muss einen Maulkorb entspannt tragen können. Das lässt sich üben, mehr dazu beim Maulkorbtraining. Ein Hund, der beim Test knurrt oder ausweicht statt sofort zu schnappen, hat sich nach fachlicher Bewertung meist richtig verhalten, denn Drohsignale gelten als normale Kommunikation und nicht als Ausschlusskriterium. Alles zum Verfahren steht unter Wesenstest: Ablauf und Kosten.
| Bereich | Was gilt |
|---|---|
| Spaziergang | Leine und Maulkorb im gesamten Gebiet, nicht nur innerorts |
| Hundewiese | in der Regel nicht nutzbar, solange Maulkorbpflicht besteht |
| Hundesteuer | viele Kommunen erheben ein Vielfaches des Normalsatzes, teils über 600 € im Jahr |
| Umzug | Erlaubnis gilt nicht automatisch weiter, neue Behörde, neues Verfahren |
| Urlaub | andere Bundesländer haben andere Listen, vor der Reise prüfen |
| Betreuung | wer den Hund führt, braucht ebenfalls Sachkunde und Zuverlässigkeit |
| Versicherung | manche Anbieter schließen Listenhunde aus, Beiträge liegen höher |
Die Tabelle lässt sich seitlich verschieben →
Der Punkt, der am meisten überrascht: Auch wer den Hund nur gelegentlich ausführt, also Nachbarin, Hundesitter oder erwachsenes Kind, muss die Voraussetzungen erfüllen.
Bei § 3 ja, wenn er Anteile einer der vier Rassen hat, denn das Gesetz nennt Kreuzungen ausdrücklich, auch mit anderen Hunden. Bei § 10 sind nur Kreuzungen der zehn Rassen untereinander genannt. Im Zweifel entscheidet das Ordnungsamt, oft anhand einer Rassebestimmung durch einen amtlichen Tierarzt.
Nein. Für § 11 gilt der Katalog mit 197 Fragen, seit dem 1. März 2025 verbindlich. Für § 3 und § 10 gilt dieser Katalog hier. Wer einen Listenhund hält, kann den § 11-Katalog zusätzlich zum Lernen nutzen, er ersetzt die Prüfung aber nicht.
Die Vorbereitung ja, kostenlos auf dieser Seite. Die Prüfung selbst nimmt bei § 3 das Veterinäramt ab, bei § 10 zusätzlich anerkannte Sachverständige, beides vor Ort.
Die Sachkundebescheinigung ist unbefristet und an dich als Halterin oder Halter gebunden. Die Erlaubnis dagegen bezieht sich auf den konkreten Hund und muss bei einem neuen Hund neu beantragt werden.
Die Haltung ohne Erlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden. Die Behörde kann die Haltung untersagen und den Hund sicherstellen.
Nein. Jedes Land hat eigene Regeln und eigene Listen. Ein Rottweiler ist in NRW ein § 10-Hund, in einigen anderen Ländern steht er auf keiner Liste.
Fang mit Teil C an: nur zehn Fragen, und sie betreffen genau die Pflichten, die für dich gelten. Danach Teil A, zum Schluss Teil B.
Wenn dein Hund unter § 11 fällt, also ab 40 Zentimeter oder 20 Kilogramm und keine Listenrasse, ist der andere Katalog der richtige: Sachkundenachweis NRW üben. Zu Leinen- und Maulkorbpflicht in NRW gelten dieselben Vorgaben wie oben beschrieben, die rassetypische Veranlagung erklärt, warum das Gesetz überhaupt nach Rassen sortiert, und Begegnungen mit anderen Hunden sind der Punkt, an dem sich Leinen- und Maulkorbpflicht im Alltag entscheiden.
Stand Juli 2026. Keine Rechtsberatung, zuständig ist dein örtliches Ordnungsamt. Der Fragenkatalog hat den Stand 16.12.2014 (Rhein-Kreis Neuss, Veterinäramt). Bitte vorab beim zuständigen Veterinäramt prüfen, ob eine neuere Fassung gilt.
Die Sachkundeprüfung nach § 11 LHundG NRW nehmen Tierärztinnen und Tierärzte ab, die von einer der beiden Kammern dafür anerkannt sind. Welche Kammer für dich zuständig ist, hängt von deinem Wohnort ab.
Die Gebühr legt die Praxis selbst fest, üblich sind 30 bis 80 Euro. Einige Praxen führen die Prüfung inzwischen per Videokonferenz durch. Beim Ordnungsamt zählt dieses Zertifikat genauso wie eines aus der Praxis vor Ort.
Diese Website ist ein unabhängiges, privates Vorbereitungsangebot und keine amtliche Prüfungsstelle. Die Sachkundebescheinigung stellen ausschließlich die von den Tierärztekammern anerkannten Tierärztinnen und Tierärzte sowie anerkannte Sachverständige aus.
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