Hundeführerschein Niedersachsen

Alle Fakten rund um den Sachkundenachweis für Hunde in Niedersachsen.

Hundeführerschein Niedersachsen - wir helfen beim Sachkundenachweis Hunde in Niedersachsen.
Hundeführerschein in Niedersachsen – Kosten, Prüfung, Ausnahmen…

Hundeführerschein in Niedersachsen: So ist die Rechtslage

Seit Juli 2013 ist Hundeführerschein oder Sachkundenachweis im Bundesland Niedersachsen Pflicht, und zwar unabhängig von der Hunderasse und Herkunft des Tieres. Zugleich ist nicht jeder Hundehalter verpflichtet, die Prüfung abzulegen. Wir erklären die Rechtslage und gehen auf die Voraussetzungen für den Erwerb eines Hundeführerscheins sowie den Inhalt der theoretischen und praktischen Prüfung ein.

Was ist ein Hundeführerschein in Niedersachsen?  

Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) soll Gefahren für die öffentliche Sicherheit aufgrund der Haltung von Hunden vorzubeugen. Dieses Gesetz wurde am 26.05.2011 verabschiedet und schreibt den Hundehaltern vor, einen entsprechenden Sachkundenachweis zu erbringen. In dem §3 des NHundG heißt es: „Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Sachkunde besitzen.“

Ein Hundeführerschein soll nach dem Gedanken des Gesetzgebers als Nachweis für den Besitz der erforderlichen Sachkunde dienen. Um mit dem Hund in jeder Lebenssituation korrekt umzugehen und das Tier artgerecht zu halten, benötigt jeder Halter und jede Halterin sowohl theoretisches als auch praktisches Fachwissen.

Aus diesem Grund besteht die Hundeführerschein-Prüfung aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. In dem theoretischen Teil sind 35 Multiple-Choice-Fragen rund um Hundehaltung zu beantworten, die aus solchen relevanten Bereichen wie Ernährung und Gesundheit, Erziehung und Sozialverhalten, Pflege und Rechtslage kommen. Um die Prüfung zu bestehen, müssen mindestens 80 Prozent der Fragen richtig beantwortet werden.

In dem praktischen Teil haben die Hundehalter zu beweisen, dass Sie ihren Vierbeiner unter Kontrolle haben. Bei dieser Gehorsamkeitsprüfung soll der Hund die Grundkommandos wie „Sitz!“, „Platz!“ und „Bleib!“ sowie den Rückruf sicher beherrschen. Die Prüfung erfolgt in einer Alltagssituation, zum Beispiel in einem Park oder Café.

Sachkundenachweis Hunde in Niedersachsen

Wichtig zu wissen:

Die theoretische Prüfung ist unbedingt vor dem Anschaffen des Hundes abzulegen. Der praktische Teil der Sachkundenachweis-Prüfung ist im ersten Jahr nach dem Erwerb des Hundes leisten, und zwar, wenn das Tier das Mindestalter von 12 Monaten erreicht hat.

Wer sind die Prüfer und was sind die Kosten?

Die Prüfung für den Hundeführerschein nehmen nur zertifizierte Prüfer ab, darunter Hundetrainer und Tierärzte. In den Veterinärämtern, Tierarztpraxen und Hundeschulen vor Ort sind weiterführende Informationen und Listen der zugelassenen Prüfer erhältlich. Es ist nicht möglich, die Hundeführerschein-Prüfung online von zu Hause aus abzulegen.

Für die Vorbereitung auf die Hundeführerschein-Prüfung ist kein Besuch von speziellen Kursen erforderlich. Es ist jedoch empfehlenswert, Fachliteratur zu studieren oder sich mit einem Sachkundigen wie Hundetrainer oder langjährige Hundehalter intensiv auszutauschen.

Bezüglich des Kostenpunkts gibt es Niedersachsen keine einheitliche Regelung, denn die Kosten legen jeweilige Prüfer fest. Es ist mit Ausgaben zwischen 40 und 100 Euro für die gesamte Prüfung zu rechnen.

Fällt der Hundehalter bei der Prüfung durch, lässt sich diese beliebig oft wiederholen. Das Führen eines Hundes ohne einen entsprechenden Sachkundenachweis gilt laut dem Niedersächsischen Hundegesetz als Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeld in Höhe von bis zu 250 Euro geahndet.

Wer darf sich zur Prüfung anmelden?

Eine Hundeführerschein-Prüfung dürfen alle Personen ablegen, die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben und folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Person ist mindestens 16 Jahre alt
  • Der Hund ist älter als 12 Monate
  • Das Tier ist gechippt und geimpft
  • Die Eintragung in das Hunderegister Niedersachsen ist erfolgt
  • Für den Hund ist eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen

Welcher Personenkreis ist zum Erwerb eines Hundeführerscheins verpflichtet?

Laut dem NHundG sind alle Hundehalter, die ihr Tier nach dem 1. Juli 2011 erstmalig angeschafft haben, verpflichtet, einen Sachkundenachweis zu erbringen. In Klartext bedeutet es wiederum, dass erfahrene Hundehalter keinen Hundeführerschein benötigen.

Von der Hundeführerschein-Prüfung sind Personen befreit, die in den 10 Jahren vor dem Inkrafttreten des Niedersächsischen Hundegesetzes mindestens 2 Jahre durchgehend einen Hund gehalten haben. Nicht weniger wichtig als die Dauer der Hundehaltung ist die Abwesenheit von Problemen und Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Hundehaltung.

Geriet eine Person wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder nicht artgerechter Hundehaltung noch vor dem Inkrafttreten des NHundGs in Konflikt mit dem Gesetz, kann der Hundehalter zum Ablegen der Hundeführerschein-Prüfung verpflichtet werden.

Der Sachkundenachweis für Hunde

Wichtig zu wissen:

Einen Hundeführerschein muss lediglich der Hundehalter oder die Hundehalterin selbst machen und nicht jedes Familienmitglied. Zum Spazierengehen mit dem Familienhund ist also kein Sachkundenachweis erforderlich. Bei einem eventuellen Zwischenfall mit dem Hund haftet indes der rechtmäßige Hundehalter. Verstirbt der Hundehalter, muss ein anderes Familienmitglied den Sachkundenachweis erbringen, um das Tier halten zu dürfen. Ziehen erwachsene Kinder aus und nehmen den Hund mit, haben diese ebenfalls einen Hundeführerschein zu machen.

Welche Personen sind von der Hundeführerschein-Pflicht in Niedersachsen befreit?

Neben den Personen, die bereits vor der Verabschiedung des Niedersächsischen Hundegesetzes problemlos Hunde gehalten haben, sind weitere Hundehalter vor dem Erbringen eines Sachkundenachweises befreit. Die Regelung betrifft vorwiegend Hundehalter, die bereits eine gleichwertige Prüfung abgelegt haben. Als eine solche gelten folgende Prüfungen:

  • Abschlussprüfung von zertifizierten Tierpflegern in der Fachrichtung Tierheim
  • Bundesweiter, freiwilliger Dog-Owners-Qualification-Test 2.0 bzw. D.O.Q.-Test 2.0, welchen es seit 2007 gibt
  • Hundeführerschein-Prüfung des Bundesverbandes der Hundeerzieher und Verhaltensberater (BHV) der Stufe 1 oder 2
  • Hundeführerschein-Prüfung des Bundesverbandes Zertifizierter Hundetrainer (BVZ)
  • Prüfung des Internationalen Berufsverbands der Hundetrainer & Hundeunternehmer (IBH) e.V.
  • Hundeführerschein-Prüfung des Dachverbands für Haustierverhaltensberatung in Europa e. V. (DHVE)
  • Brauchbarkeitsprüfung für jagdlich geführte Hunde

Weiterhin müssen Tierärzte, Blindenhundeführer und Personen, die mit der Betreuung eines Diensthundes beauftragt sind, keinen Hundeführerschein in Niedersachsen machen.

Wir bieten Ihnen auf unserer Seite Übungstest zum Ablegen des Hunderführerschein in Deutschland an. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und würden uns sehr freuen, wenn Sie nach der bestandenen Prüfung ein paar nette Worte an uns senden.