Sachkundenachweis Hunde / Hundeführerschein
Rechtliche Regelungen in den Bundesländern

Der Sachkundenachweis ist der Hundeführerschein für den Hundehalter.
Übersicht über die Regelungen in den Bundesländern

Deutschland ist ein föderalistischer Bundesstaat. Es gibt daher in der Gesetzgebung klare Abgrenzungen der Bereiche, in denen der Staat bzw. die einzelnen Bundesländer Regelungen treffen dürfen. Ein Bereich, in dem die Bundesländer die Entscheidungskompetenz haben, ist die Erfordernis eines Hundeführerscheins, den Hundehalter für das Halten ihrer Hunde ablegen müssen. Wir möchten Ihnen hier die aktuellen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kurz vorstellen:

Baden-Württemberg

Im Bundesland Baden-Württemberg gibt es aktuell keine Pflicht zum Hundeführerschein. Die neue grün-schwarze Landesregierung diskutiert seit 2021 allerdings eine Einführung eines Sachkundenachweises für Hundehalte und will sich dabei an den Regelungen der anderen Bundesländer orientieren.

In Baden-Württemberg wird nach niedersächsischem Vorbild ein theoretischer und praktischer Sachkundenachweis
sowie eine Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Versicherungspflicht für die Hundehaltung eingeführt. Für die
Registrierung könnte auf bereits existierende bundesweite
Datenbanken zurückgegriffen werden. Außerdem werden
wir die Rahmenbedingungen für kommunale Katzenschutzverordnungen verbessern und eine Bunderatsinitiative für eine Tierschutz-Heimtierverordnung auch im
Zusammenhang mit dem Internethandel starten.
Zahlreiche Menschen halten gefährliche Tiere, die eine
Gefahr für die Halterin oder den Halter, aber auch für
Dritte darstellen können. Für eine sichere Haltung von
Gefahr- und Gifttieren in privaten Tierhaltungen werden
wir einen Sachkundenachweis für die Haltung, Pflege und
bedarfsgerechte Unterbringung und Versorgung dieser
Tiere einführen.
Die Unabhängigkeit der Stabstelle der Lan