Unfall im Straßenverkehr
teuer bei Personenschäden
- Dein Hund reißt sich los und läuft auf die Fahrbahn.
- Ein Autofahrer weicht aus und prallt gegen einen Baum.
- Du zahlst Reparatur, Behandlung und im Ernstfall eine lebenslange Rente.
Alle 16 Bundesländer · Stand 23. September 2026
In sechs Ländern brauchst du für jeden Hund eine Haftpflicht, in einem weiteren soll jeder Halter sie abschließen. Überall sonst hängt die Pflicht an Rasse, Größe oder Verhalten. Hier siehst du für jedes Land Pflicht, Mindestdeckung und Paragraf.
Ob die Hundehaftpflicht Pflicht ist, entscheidet dein Bundesland. Ein Bundesgesetz dazu gibt es nicht. Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen schreiben die Versicherung für jeden Hund vor. Schleswig-Holstein formuliert sie als Soll-Vorschrift.
Viele Versicherer zählen sieben Länder mit Pflicht für alle Hunde. Das stimmt so nicht, denn in Schleswig-Holstein droht nur bei gefährlichen Hunden ein Bußgeld. Egal wo du wohnst: Für Schäden durch deinen Hund haftest du nach § 833 BGB ohne Obergrenze. Der Vertrag schützt also vor allem dich.
Die Tabelle nennt für jedes Land, für welche Hunde die Pflicht gilt, welche Summe mindestens versichert sein muss und wo das steht. Alle Angaben habe ich am 23. September 2026 im Gesetzestext geprüft.
| Bundesland | Pflicht für | Mindestdeckung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Kampfhunde, in der Regel als Teil der Erlaubnis | keine Summe festgelegt | PolVOgH § 3 Abs. 2 |
| Bayern | Kampfhunde, wenn die Gemeinde das in der Erlaubnis verlangt | keine Summe festgelegt | Art. 37 Abs. 2 LStVG |
| Berlin | alle Hunde, auch auswärtige Hunde in Berlin | 1 Mio. € je Schadensfall, Selbstbeteiligung höchstens 500 € | HundeG § 14 |
| Brandenburg | gefährliche Hunde | keine Summe festgelegt | HundehV § 6 Abs. 3 |
| Bremen | alle Hunde seit 1. Juli 2026 | 500.000 € Personen, 250.000 € Sachen | BremHundeG § 6 |
| Hamburg | alle Hunde | 1 Mio. €, Selbstbeteiligung höchstens 500 € | HundeG § 12 |
| Hessen | gefährliche Hunde | 500.000 € | § 71a Abs. 2 HSOG |
| Mecklenburg-Vorpommern | derzeit keine | keine | SOG M-V § 17 Abs. 2 neu |
| Niedersachsen | alle Hunde über 6 Monate | 500.000 € Personen, 250.000 € Sachen | NHundG § 5 |
| Nordrhein-Westfalen | gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen, große Hunde ab 40 cm oder 20 kg | 500.000 € Personen, 250.000 € sonstige Schäden | LHundG § 5 Abs. 5, § 10, § 11 Abs. 2 |
| Rheinland-Pfalz | gefährliche Hunde | 500.000 € Personen, 250.000 € sonstige Schäden | LHundG § 4 Abs. 2 |
| Saarland | gefährliche Hunde | 1 Mio. € Personen, 500.000 € Sachen | HuV SL § 2 Abs. 3 |
| Sachsen | gefährliche Hunde | keine Summe festgelegt | GefHundG § 5 Abs. 1 |
| Sachsen-Anhalt | alle Hunde, spätestens 3 Monate nach der Geburt | 1 Mio. € Personen und Sachen, 50.000 € Vermögensschäden | HundeG LSA |
| Schleswig-Holstein | Soll für alle Hunde über 3 Monate, verbindlich für gefährliche Hunde | 500.000 € Personen, 250.000 € Sachen | HundeG § 6 und § 10 |
| Thüringen | alle Hunde | 500.000 € Personen, 250.000 € sonstige Schäden | ThürTierGefG § 2 Abs. 5 |
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In diesen Ländern brauchst du den Vertrag unabhängig von Rasse und Größe. Die Details unterscheiden sich beim Alter des Hundes und bei der Summe:
§ 6 des Hundegesetzes sagt, jeder Halter eines Hundes über drei Monate „soll“ eine Haftpflicht abschließen. Ein Bußgeld knüpft das Gesetz daran nur bei gefährlichen Hunden. Für sie braucht die Behörde den Nachweis, bevor sie die Erlaubnis nach § 10 erteilt.
Praktisch heißt das: Die Behörde erwartet den Vertrag von jedem Halter. Einen normalen Halter ohne Police bestraft sie aber nicht. Das Land selbst nennt die Pflicht nur für gefährliche Hunde, manche Städte beschreiben sie als allgemeine Pflicht. Schließ sie trotzdem ab, denn deine Haftung nach dem BGB bleibt dieselbe. Hinzu kommt: Viele Vermieter und Tierheime verlangen den Nachweis unabhängig vom Gesetz. Ohne Police bekommst du dort weder Wohnung noch Hund.
NRW verbindet die Pflicht mit der Größe. Nach § 11 Abs. 2 LHundG brauchst du die Versicherung für jeden Hund, der ausgewachsen mindestens 40 Zentimeter Widerristhöhe oder 20 Kilogramm Gewicht erreicht. Dazu kommen gefährliche Hunde nach § 3 und Hunde bestimmter Rassen nach § 10, etwa Rottweiler und Mastiff.
Die Mindestsumme beträgt 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden. Für kleine Hunde unter der Grenze gibt es in NRW keine Pflicht. Wie du deinen Hund richtig misst und was du dem Ordnungsamt anzeigst, erklären die Seiten zur Hundehaftpflicht in NRW und zum Landeshundegesetz NRW.

In Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen und Brandenburg brauchst du die Versicherung nur für gefährliche Hunde. Dazu zählen Listenhunde und Hunde, die im Einzelfall auffällig geworden sind. Ohne Police bekommst du dort keine Erlaubnis.
Bayern und Baden-Württemberg gehen noch weniger weit. Die Gemeinde kann die Erlaubnis für einen Kampfhund an eine Versicherung knüpfen, eine feste Summe nennt das Gesetz aber nicht. Welche Hunde in diesen Ländern als Kampfhunde gelten, zeigt die Übersicht zu den Listenhunden in allen Bundesländern.
Mecklenburg-Vorpommern kennt bisher gar keine Pflicht. Der Landtag hat am 6. Mai 2026 das Sicherheits- und Ordnungsgesetz geändert. Damit darf das Land eine Pflicht für gefährliche Hunde künftig per Verordnung einführen.

Zwei Folgen treffen dich, und die zweite wiegt deutlich schwerer. Erstens verstößt du in den Pflichtländern gegen das Hundegesetz. Niedersachsen und Thüringen ahnden das mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld. Die Behörde kann außerdem die Haltung untersagen.
Zweitens haftest du für jeden Schaden selbst. Nach § 833 BGB zahlt der Tierhalter, auch wenn ihn keine Schuld trifft. Läuft dein Hund auf die Straße und ein Radfahrer stürzt schwer, trägst du Behandlung, Verdienstausfall und Schmerzensgeld. Bei bleibenden Verletzungen erreichen solche Forderungen schnell sechs- oder siebenstellige Beträge.
Die private Haftpflicht springt nicht ein. Übliche Privathaftpflicht-Tarife versichern zahme Kleintiere wie Katzen oder Kaninchen. Hunde und Pferde schließen sie aus. Für deinen Hund brauchst du deshalb einen eigenen Vertrag.

Für einen normalen Familienhund werben Versicherer mit Tarifen ab rund 60 Euro im Jahr, die HUK-Coburg etwa ab 61 Euro. Der Preis steigt mit der Deckungssumme, sinkt mit der Selbstbeteiligung und hängt oft an der Rasse.
Für Listenhunde verlangen viele Versicherer einen Aufschlag, manche lehnen sie ganz ab. Frag bei einem Listenhund deshalb vor dem Kauf nach einem Angebot. Weitere Punkte beeinflussen den Beitrag: das Alter des Halters, ein Nachlass für den Sachkundenachweis bei einigen Anbietern und die Zahlweise. Jährlich zahlst du meist weniger als monatlich. Vergleiche mehrere Angebote mit gleicher Summe und gleichem Eigenanteil, sonst vergleichst du Äpfel mit Birnen. In Berlin und Hamburg darfst du höchstens 500 Euro selbst tragen. Ein Tarif mit höherem Eigenanteil erfüllt dort die Pflicht nicht.

Die gesetzliche Mindestsumme reicht für schwere Personenschäden oft nicht. Prüfe deshalb diese Punkte, bevor du unterschreibst:

Das Gesetz nennt das Tiergefahr. Ein Hund handelt unberechenbar, und für dieses Risiko steht der Halter ein. Du haftest deshalb auch dann, wenn du alles richtig gemacht hast. Diese drei Fälle kommen bei Versicherern immer wieder vor:
teuer bei Personenschäden
häufig unter Hunden
nur mit passendem Tarif
Trifft den Geschädigten eine Mitschuld, sinkt dein Anteil. Wer einen fremden Hund ungefragt streichelt und gebissen wird, trägt nach § 254 BGB einen Teil des Schadens selbst. Den Streit darüber führt im Ernstfall deine Versicherung für dich. Sie prüft die Forderung und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Schäden an deinen eigenen Sachen oder an deinem eigenen Hund zahlt die Haftpflicht dagegen nie. Sie deckt nur, was dein Hund anderen zufügt. Für Tierarztkosten deines eigenen Hundes schließt du bei Bedarf einen eigenen Krankenschutz ab.

Deine Police gilt bundesweit, die Pflichten ändern sich aber mit dem Wohnort. Ziehst du von Bayern nach Niedersachsen, brauchst du plötzlich einen Vertrag mit 500.000 Euro für Personenschäden. Ziehst du nach Berlin oder Hamburg, verlangt das Gesetz eine Million Euro und höchstens 500 Euro Eigenanteil.
Prüfe deshalb vor dem Umzug drei Dinge: die Summe, den Eigenanteil und ob dein Hund im neuen Land als Listenhund gilt. Dann kann der Versicherer einen Aufschlag verlangen. Teile ihm die neue Anschrift mit, sonst gerätst du im Schadensfall in Streit über die Deckung.
Bei der Haftpflicht haben sich 2026 zwei Dinge bewegt. Bremen hat mit seinem neuen Hundegesetz zum 1. Juli 2026 die Pflicht für alle Hunde eingeführt. Und Mecklenburg-Vorpommern hat im Mai 2026 die Grundlage für eine Pflicht bei gefährlichen Hunden geschaffen.
Auch bei den übrigen Kosten bewegt sich viel. München und Nürnberg erhöhen 2027 die Hundesteuer, Köln hat schon 2026 angehoben. Alle Sätze stehen in der Hundesteuer Tabelle 2026. Was sich beim Sachkundenachweis ändert, zeigt die Übersicht zum Sachkundenachweis in allen Bundesländern.
So kommt das Thema in der Sachkundeprüfung dran. Fragen zur Tierhalterhaftung und zur Versicherungspflicht gehören zum Bereich Recht im amtlichen Fragenkatalog. Übe sie in den Lektionen mit Fragen und Antworten und teste dich in der Prüfungssimulation.
Für normale Hunde nicht. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Versicherung in der Erlaubnis verlangen. Eine feste Mindestsumme nennt das bayerische Recht nicht. Die Details stehen auf der Seite zu den Listenhunden in Bayern.
Nur für gefährliche Hunde, also die neun Listenrassen und auffällige Hunde. Die Mindestsumme beträgt 500.000 Euro. Welche Rassen das betrifft, zeigt die Seite zu den Listenhunden in Hessen.
Das hängt vom Land ab. Niedersachsen verlangt die Versicherung ab einem Alter von sechs Monaten, Sachsen-Anhalt drei Monate nach der Geburt. Berlin, Bremen und Hamburg knüpfen an den Beginn der Haltung an. Schließ den Vertrag vor dem Einzug ab, dann bist du vom ersten Tag an geschützt.
Ja, in allen Pflichtländern ab dem Tag der Übernahme. Hamburg erlaubt für Tierheimhunde auf Antrag Ausnahmen. Viele Tierheime fragen im Schutzvertrag ohnehin danach.
In Niedersachsen gibst du den Versicherer bei der Eintragung im Hunderegister an. In den anderen Pflichtländern zeigst du die Bestätigung, wenn das Ordnungsamt danach fragt. Für gefährliche Hunde legst du sie immer mit dem Antrag auf Erlaubnis vor.
Bei vielen Tarifen ja, wenn sie Fremdhüter einschließen. Gemeint sind Personen, die deinen Hund privat und ohne Bezahlung betreuen. Gewerbliche Hundesitter und Hundeschulen brauchen eine eigene Betriebshaftpflicht. Prüfe den Punkt in deinen Bedingungen, bevor du deinen Hund abgibst.
Grundsätzlich zählt der Beitrag zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Bei vielen Arbeitnehmern schöpfen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung den Höchstbetrag aber schon aus. Dann wirkt sich die Hundehaftpflicht steuerlich nicht aus. Klär das im Zweifel mit deinem Steuerberater.
Ja. Wer einen Hund in Berlin führt, braucht die Versicherung mit 1 Million Euro, auch wenn er woanders wohnt. Prüfe vor einem Besuch, ob dein Vertrag diese Summe erreicht.
In Niedersachsen und Bremen gehören Versicherung und Sachkundenachweis zusammen. Alle Fragen des amtlichen Katalogs mit Erklärung übst du hier kostenlos und ohne Anmeldung.
Stand: 23. September 2026 · Geprüft von Jürgen Lammers, Diplom-Verwaltungswirt, seit 1993 im Ordnungsamt zuständig für das Landeshundegesetz · Keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Verbindlich ist das Recht deines Bundeslandes.
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