Wähl Rasse und Bundesland — der Check zeigt dir die Einstufung und die Auflagen. Alle genannten Rassen sind im Dropdown enthalten.
Die § 10-Rassen in NRW
Die Liste nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW umfasst zehn Rassen. Vier davon haben eigene Seiten — Rottweiler, American Bulldog, Bullmastiff und Dogo Argentino. Die übrigen sechs sind hier zusammengefasst.
Für alle gilt in NRW dasselbe: Erlaubnis des Ordnungsamts, Sachkunde beim Amtsveterinär oder anerkannten Sachverständigen, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht, Leinen- und Maulkorbpflicht. Kein Zuchtverbot, und Kreuzungen sind nur untereinander erfasst.
Mastiff
Der Englische Mastiff ist mit 70 bis 80 Zentimetern und bis zu 100 Kilogramm einer der schwersten Hunde überhaupt. Ruhig, phlegmatisch, ausgesprochen familienbezogen — und mit acht bis zehn Jahren kurzlebig.
Gelistet in: NRW (§ 10), Baden-Württemberg (Kat. 2), Bayern (Kat. 2), Brandenburg, Hamburg.
Mastín Español
Spanischer Herdenschutzhund, 72 bis 80 Zentimeter, 50 bis 70 Kilogramm. Wie alle Herdenschutzhunde eigenständig entscheidend und territorial — anspruchsvoll unabhängig von jeder Rasseliste.
Gelistet in: NRW (§ 10), Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg.
Mastino Napoletano
Der italienische Molosser mit den ausgeprägten Hautfalten, 60 bis 75 Zentimeter, 50 bis 70 Kilogramm. Gesundheitlich problematisch: Die extreme Faltenbildung führt zu Hautentzündungen, das lose Lid zum Ektropium — beides Themen der Qualzuchtdiskussion und im Prüfungskatalog.
Gelistet in: NRW (§ 10), Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg.
Fila Brasileiro
Brasilianischer Molosser, 65 bis 75 Zentimeter, 50 bis 60 Kilogramm. Im Zuchtstandard war lange ausdrücklich Misstrauen gegenüber Fremden festgeschrieben — er gilt als einer der schwierigsten Hunde in der Haltung und ist in mehreren Ländern Europas verboten.
Gelistet in: NRW (§ 10), Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg.
Tosa Inu
Japanischer Kampfhund, 60 bis 65 Zentimeter, 40 bis 60 Kilogramm. Ruhig und zurückhaltend im Wesen, aber mit hoher Reizschwelle und großer Durchsetzungskraft.
Gelistet in: NRW (§ 10), Baden-Württemberg (Kat. 2), Bayern (Kategorie 1 — nicht widerlegbar), Brandenburg (Haltung verboten), Hamburg. Von den § 10-Rassen die am strengsten behandelte.
Alano
Spanischer Bulldoggentyp, 55 bis 63 Zentimeter, 30 bis 40 Kilogramm. In Deutschland sehr selten.
Gelistet in: NRW (§ 10), Bayern (Kat. 2), Brandenburg. In dreizehn Ländern nicht.
Rassen außerhalb der NRW-Listen
Diese Rassen sind in NRW nicht gelistet, in einzelnen anderen Ländern aber schon.
Kaukasischer Owtscharka
Herdenschutzhund aus dem Kaukasus, 68 bis 75 Zentimeter, bis 70 Kilogramm. Gezüchtet, um Herden eigenständig gegen Wölfe zu verteidigen — mit allem, was das für die Haltung bedeutet.
Gelistet in: Hamburg (zweite Gruppe), Hessen. In NRW nicht, dort greift aber die Sachkundepflicht nach § 11 wegen der Größe.
Dogue de Bordeaux
Französischer Molosser, 58 bis 68 Zentimeter, ab 45 Kilogramm. Ruhig, menschenbezogen, mit sehr kurzer Lebenserwartung von fünf bis acht Jahren.
Gelistet in: Baden-Württemberg (Kat. 2), Bayern (Kat. 2), Brandenburg, Hamburg. In NRW nicht — ein häufiger Irrtum, weil er optisch den § 10-Rassen ähnelt.
Bandog
Kein Rassehund im engeren Sinn, sondern eine Kreuzungsbezeichnung aus Mastiff- und Terriertypen ohne FCI-Anerkennung.
Gelistet in: Bayern (Kategorie 1 — nicht widerlegbar). Sonst nirgends ausdrücklich.
Was für alle diese Rassen gilt
Sie sind groß. Alle genannten überschreiten die 40/20-Schwelle des § 11 LHundG NRW deutlich. Selbst dort, wo keine Listung greift, brauchst du den Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflicht.
Sie sind selten. Das hat eine praktische Folge: Bei der Anmeldung im Ordnungsamt kennt nicht jeder Sachbearbeiter jede dieser Rassen. Nimm die Bezeichnung aus der Ahnentafel und leg sie vor — das erspart Rückfragen und Fehleinträge. Mehr unter Hund anmelden.
Die meisten sind Molosser oder Herdenschutzhunde. Beide Gruppen sind auf eigenständiges Handeln und Territorialverhalten gezüchtet, nicht auf Kooperation. Sie brauchen erfahrene Halter — unabhängig davon, was das Landesrecht sagt.
Und der Wesenstest lohnt sich oft. In Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg stehen die meisten dieser Rassen in einer widerlegbaren Kategorie. Ein bestandener Test kann die Auflagen dort vollständig aufheben: Wesenstest.
Häufige Fragen
Welche Rassen stehen in NRW auf der Liste nach § 10?
Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Rottweiler und Tosa Inu.
Ist der Dogue de Bordeaux in NRW ein Listenhund?
Nein. Er steht weder in § 3 noch in § 10 LHundG NRW — anders als in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und Hamburg.
Welche dieser Rassen ist am strengsten geregelt?
Der Tosa Inu. In Brandenburg ist die Haltung verboten, in Bayern gilt er als unwiderleglich gefährlich.
Ist der Kaukasische Owtscharka in NRW gelistet?
Nein, nur in Hamburg und Hessen. Wegen seiner Größe brauchst du in NRW aber den Sachkundenachweis nach § 11.
Was ist ein Bandog?
Keine anerkannte Rasse, sondern eine Kreuzungsbezeichnung aus Mastiff- und Terriertypen. Bayern führt ihn in Kategorie 1.
Fallen Kreuzungen dieser Rassen unter § 10?
Nur Kreuzungen der zehn § 10-Rassen untereinander. Eine Kreuzung mit einer nicht gelisteten Rasse ist nicht erfasst.
Nächster Schritt
Alle diese Rassen überschreiten die 40/20-Schwelle des § 11. Der Sachkundenachweis ist damit auch ohne Listung Pflicht — hier kostenlos vorbereiten.
Alle 197 Fragen üben →