Leinenpflicht vom 1.4. bis 15.7.
freie Landschaft
- Wald und Waldränder
- Wiesen, Weiden und Äcker
- Feld- und Waldwege, die nicht öffentlich gewidmet sind
- Heide, Moor und Brachflächen
Niedersachsen · Stand 23. September 2026
Vom 1. April bis zum 15. Juli gehört dein Hund in Wald und Feld an die Leine. Im Rest des Jahres entscheiden Gemeinde und Schutzgebiet. Hier erfährst du den genauen Geltungsbereich, alle Ausnahmen und die Kosten eines Verstoßes.
Die Leinenpflicht in Niedersachsen steht nicht im Hundegesetz, sondern im Waldgesetz. § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung schützt brütende Vögel und junge Wildtiere. Deshalb gilt die Pflicht nur zu einer bestimmten Zeit und nur in der freien Landschaft.
In der Stadt sieht es anders aus. Dort legt jede Gemeinde selbst fest, wo Hunde an die Leine müssen. Hannover, Braunschweig und Oldenburg haben dafür eigene Verordnungen. Beide Ebenen erkläre ich dir hier mit Paragraf und Quelle.
Jedes Jahr vom 1. April bis zum 15. Juli. Das Gesetz nennt diese Wochen die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. In dieser Zeit ziehen Rehe, Hasen und Bodenbrüter wie die Feldlerche ihren Nachwuchs groß. Ein frei laufender Hund scheucht die Elterntiere auf, auch wenn er nie ein Tier erwischt.
Der Wortlaut aus § 33 Abs. 1 NWaldLG ist klar: In der freien Landschaft sorgt jede Person dafür, dass Hunde unter ihrer Aufsicht „nicht streunen oder wildern“ und „in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli … an der Leine geführt werden“.
Das Landwirtschaftsministerium erinnert jedes Frühjahr daran, zuletzt mit einer Pressemitteilung vom 26. März 2026. Das Streun- und Wilderverbot gilt dagegen das ganze Jahr.

Die Pflicht gilt in der freien Landschaft. Dazu zählen nach § 2 NWaldLG der Wald und alle übrigen offenen Flächen, auch wenn sie mitten im Ort liegen. Das Landwirtschaftsministerium grenzt in seinen Antworten auf häufige Fragen genau ab:
freie Landschaft
keine freie Landschaft
Keine Pflicht nach Landesrecht heißt nicht, dass dein Hund dort frei laufen darf. Gemeinden können für Straßen, Parks und Innenstädte eigene Leinenpflichten erlassen. Die Regeln der großen Städte stehen im Abschnitt zu Hannover, Braunschweig und Oldenburg.

Ja, in der Brut- und Setzzeit fast immer. Feld- und Waldwege sind in aller Regel nicht öffentlich gewidmet und gehören damit zur freien Landschaft. Zum Weg zählen laut Ministerium auch Gräben und Böschungen. Dein Hund darf also nicht links und rechts ins Feld laufen, sobald du den Ort verlässt.
Ausgenommen sind nur öffentlich gewidmete Straßen und Wege. Ob ein Weg gewidmet ist, erkennst du von außen kaum. Im Zweifel leinst du deinen Hund an. Das spart dir jede Diskussion mit Jägern oder dem Ordnungsamt.
Nach Landesrecht nicht. Wohnstraßen, Gärten und Parks im Wohngebiet gehören nicht zur freien Landschaft. Viele Gemeinden schreiben die Leine aber für Fußgängerzonen, Spielplätze und Grünanlagen vor. Grenzt dein Wohngebiet direkt an Wald oder Feld, beginnt die Pflicht am Ortsrand.
Auch ohne Pflicht gilt: Dein Hund darf niemanden belästigen oder gefährden. Wie du Begegnungen mit Menschen und Hunden sicher meisterst, zeigt die Lektion zu Hundebegegnungen.

§ 33 Abs. 1 NWaldLG nimmt fünf Gruppen von Hunden aus. Sie müssen auch in der Brut- und Setzzeit nicht an die Leine:
Andere Ausnahmen gibt es nicht. Ein gut erzogener Familienhund, ein Hund mit Begleithundeprüfung oder ein alter, langsamer Hund fällt ebenfalls unter die Pflicht. Auch der Spaziergang mit dem Jagdhund außerhalb der Jagd zählt nicht als Ausnahme.
Umgekehrt dürfen die Behörden die Pflicht nach § 33 Abs. 2 ausweiten. Sie legen Schongebiete für Wildtiere fest oder schützen Liegewiesen, Spielplätze und Sportanlagen vor frei laufenden Hunden. In vielen Naturschutzgebieten gilt die Leine deshalb das ganze Jahr.
Vom 16. Juli bis zum 31. März darf dein Hund in der freien Landschaft ohne Leine laufen. Dafür müssen drei Bedingungen erfüllt sein:
Innerhalb von Orten gibt es in vielen Gemeinden ausgewiesene Hundeauslaufflächen. Dort darf dein Hund frei laufen, sofern die Gemeinde die Fläche nicht in der Brut- und Setzzeit sperrt. Oldenburg macht das zum Beispiel im Eversten Holz.

Gemeinden erlassen eigene Leinenpflichten nach § 55 NPOG. Die drei großen Städte haben das so gelöst:
| Stadt | Leinenpflicht | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Hannover | öffentliche Anlagen außer Hundeauslaufflächen, Schongebiete, Teile der Eilenriede, Stadtbezirk Mitte, Fußgängerzonen, Einkaufszentren, 50 m um Schulen und Kitas | Leine höchstens 150 cm. Befreiung mit Begleithundeprüfung für 50 Euro je Hund |
| Braunschweig | ganzjährig in 7 Naturschutzgebieten und 10 Parks, unter anderem Bürgerpark und östlicher Richmond-Park | 3 Freilaufflächen. Hundeverbot am Strand im Heidbergpark vom 1.5. bis 30.9. |
| Oldenburg | Innenstadt, Schlossgarten, Eversten Holz | Freilauffläche im Eversten Holz, gesperrt vom 1.4. bis 15.7. |
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Hannover regelt die Leine seit 1998 in einer eigenen Hundeverordnung. Die neue Verordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung vom Mai 2026 ändert daran nichts. Wohnst du in einer anderen Gemeinde, findest du die Regeln im Ortsrecht auf der Internetseite deiner Stadt oder erfährst sie beim Ordnungsamt.

Das Land schreibt keine Leinenlänge vor. Das bestätigt das Ministerium ausdrücklich. Auch an einer langen Leine darf dein Hund aber weder streunen noch wildern. Eine Schleppleine erfüllt die Pflicht, solange du das Ende in der Hand hältst und den Hund jederzeit stoppen kannst. Lässt du sie nur am Boden hinterherschleifen, führst du den Hund nicht mehr an der Leine.
In Städten gelten teils engere Grenzen. Hannover erlaubt in seinen Leinenzonen höchstens 150 Zentimeter. Welche Leine zu welcher Situation passt, vergleicht die Lektion zu Hilfsmitteln für Hunde. Die Regeln der übrigen Bundesländer fasst die Seite zur Leinenpflicht für Hunde zusammen.

Wer seinen Hund in der Brut- und Setzzeit frei laufen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Höchstbeträge hängen davon ab, gegen welche Regel du verstößt:
| Verstoß | Rechtsgrundlage | Bußgeld bis |
|---|---|---|
| Hund in der Brut- und Setzzeit ohne Leine | § 42 Abs. 3 Nr. 4 NWaldLG | 5.000 € |
| Hund streunt oder wildert | § 42 Abs. 3 Nr. 3 NWaldLG | 5.000 € |
| Verstoß gegen eine kommunale Leinenverordnung | § 59 NPOG, Hannover § 10 Hundeverordnung | 5.000 € |
| gefährlicher Hund ohne Leine | § 14 und § 18 NHundG | 10.000 € |
Tabelle seitlich wischen →
Einen festen Bußgeldkatalog gibt es in Niedersachsen nicht. Die Behörde richtet die Höhe nach der Schwere des Verstoßes und deinen wirtschaftlichen Verhältnissen. Teurer als das Bußgeld wird es, wenn dein Hund ein Reh hetzt oder einen Unfall auslöst. Dann zahlt die Haftpflicht den Schaden. Sie ist in Niedersachsen für jeden Hund über sechs Monate Pflicht, wie die Seite Hundehaftpflicht: wo sie Pflicht ist zeigt.
Das Hundegesetz enthält keine allgemeine Leinenpflicht. Nur gefährliche Hunde führst du nach § 14 NHundG außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke immer an der Leine. Dafür verlangt das Gesetz von jedem Halter vier Dinge: Sachkunde, einen Chip, eine Haftpflichtversicherung und die Meldung im zentralen Hunderegister. Die Gebühr für das Register beträgt laut Ministerium online 14,50 Euro.
Den Sachkundenachweis legst du vor Beginn der Haltung in der Theorie und im ersten Jahr in der Praxis ab. Die Frage nach der Leinenpflicht kommt in der Theorieprüfung regelmäßig vor. Alles zur Prüfung erklärt die Seite zum Hundeführerschein Niedersachsen. Die Fragen zum Verhalten in der Öffentlichkeit übst du in der Lektion Öffentlichkeit.
Sie beginnt jedes Jahr am 1. April und endet am 15. Juli. In dieser Zeit führst du deinen Hund in Wald, Feld und Flur an der Leine. Das gilt 2026 genauso wie in jedem anderen Jahr.
Nach Landesrecht nicht. Vom 16. Juli bis 31. März darf dein Hund im Wald frei laufen, solange er nicht streunt oder wildert. Schilder für Naturschutzgebiete oder Schongebiete gehen aber vor und schreiben oft ganzjährig die Leine vor.
An der Küste regeln Kurverwaltungen und Nationalparkverwaltung den Zugang für Hunde. Im Nationalpark Wattenmeer gelten eigene Leinenregeln, viele Badestrände verbieten Hunde im Sommer ganz. Informiere dich vor Ort über die Hundestrände.
Nein. Gärten, Hofflächen und Gebäude zählen nicht zur freien Landschaft. Achte trotzdem darauf, dass dein Hund das Grundstück nicht unbemerkt verlässt.
Zuständig sind die Feld- und Forstordnungsbehörden, also meist die Gemeinden und Landkreise. Außendienst, Polizei und Förster sprechen Halter an und leiten Verstöße weiter. Jäger dürfen selbst kein Bußgeld verhängen, sie melden Verstöße aber häufig.
Jeder Halter legt in Niedersachsen einen Sachkundenachweis ab. Alle Fragen des amtlichen Katalogs mit Erklärung zu jeder Antwort übst du hier kostenlos und ohne Anmeldung.
Stand: 23. September 2026 · Geprüft von Jürgen Lammers, Diplom-Verwaltungswirt, seit 1993 im Ordnungsamt · Keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft deiner Gemeinde.
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