Bayern, Kategorie 2
Die bayerische Kampfhundeverordnung führt ihn in der zweiten Kategorie. Die Gefährlichkeit wird zunächst vermutet, lässt sich aber widerlegen. Wer ein Negativzeugnis nach bestandenem Wesenstest vorlegt, ist von den Auflagen befreit. Ohne dieses Zeugnis gelten Erlaubnispflicht, Sachkunde, Leinen- und Maulkorbpflicht.