Das Landesgesetz
Jedes Bundesland hat ein Hundegesetz oder eine Hundeverordnung. Berlin und Hamburg regeln die Leinenpflicht selbst und detailliert. Bayern verweist fast vollständig auf die Gemeinden.
Leinenpflicht · Deutschland
Eine bundesweite Leinenpflicht gibt es in Deutschland nicht. Ob dein Hund an die Leine muss, entscheiden drei Ebenen: das Hundegesetz deines Bundeslandes, die Verordnung deiner Stadt oder Gemeinde und Sonderregeln für Wald, Naturschutzgebiete und die Brut- und Setzzeit. Die strengste dieser Regeln gilt. In Fußgängerzonen, im Nahverkehr, bei Veranstaltungen und auf Kinderspielplätzen besteht praktisch überall Anleinpflicht, unabhängig davon, wie gut dein Hund hört.
Klick auf ein Bundesland. Die Farbe zeigt, wie streng die Landesebene regelt — Städte und Gemeinden dürfen darüber hinausgehen.
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Stand: 1. August 2026. Die Angaben beschreiben die Landesebene. Verbindlich ist immer die Verordnung deiner Stadt oder Gemeinde — frag im Zweifel beim Ordnungsamt nach.
Kartengrundlage: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, bereitgestellt über deutschlandGeoJSON, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.
Klick auf ein Bundesland. Die Karte zeigt die Landesebene, verbindlich ist immer deine Gemeinde.
Hundehaltung ist Landesrecht. Der Bund regelt über das Tierschutzgesetz, wie ein Hund gehalten werden muss, nicht, wo er angeleint gehört. Diese Frage überlassen die Länder weitgehend den Kommunen, weil eine Fußgängerzone in Köln andere Regeln braucht als ein Feldweg in der Uckermark.
Das Ergebnis sind vier Ebenen, die gleichzeitig gelten:
Jedes Bundesland hat ein Hundegesetz oder eine Hundeverordnung. Berlin und Hamburg regeln die Leinenpflicht selbst und detailliert. Bayern verweist fast vollständig auf die Gemeinden.
In der Praxis die wichtigste Quelle. Städte dürfen strenger sein als das Land, nie lockerer.
Hier greifen Landeswald- und Naturschutzgesetze. In Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Schleswig-Holstein gilt im Wald ganzjährig Leinenpflicht, sofern die Fläche nicht ausdrücklich freigegeben ist.
Ein befristeter Leinenzwang zum Schutz von Jungtieren.
Zwischen zwei Orten, die zwanzig Kilometer auseinanderliegen, können damit völlig unterschiedliche Regeln gelten.
Wenn du dir nur eine Übersicht merken willst, dann diese. An diesen Orten muss der Hund quer durch Deutschland an die Leine:
| Ort | Regel |
|---|---|
| Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen | fast flächendeckend Anleinpflicht |
| Öffentlicher Nahverkehr | Anleinpflicht, teils zusätzlich Maulkorb |
| Veranstaltungen, Volksfeste, Märkte | Anleinpflicht |
| Eingezäunte Parks und Grünanlagen | überwiegend Anleinpflicht |
| Kinderspielplätze | Anleinpflicht, häufig Hundeverbot |
| Friedhöfe | Anleinpflicht oder Verbot |
| Naturschutzgebiete | Anleinpflicht, oft ganzjährig |
| Badestellen und Strände | saisonale Verbote, meist April bis September |
Die Tabelle lässt sich seitlich verschieben →
Freilauf ist die Ausnahme, nicht die Regel, auch dort, wo kein Schild steht.
Nordrhein-Westfalen gehört zu den strenger geregelten Ländern, weil das Landeshundegesetz zwischen drei Gruppen unterscheidet.
Für alle Hunde gilt nach § 2 LHundG NRW Anleinpflicht in Fußgängerzonen und Einkaufsbereichen, auf Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in öffentlich zugänglichen eingezäunten Park- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen sowie bei Versammlungen, Umzügen und Veranstaltungen mit Menschenansammlungen. Ausgenommen sind ausgewiesene Hundeauslaufflächen.
Für große Hunde nach § 11, ab 40 Zentimetern Widerristhöhe oder 20 Kilogramm, kommt eine Anleinpflicht innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile hinzu, auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Das betrifft praktisch jeden Schäferhund, Labrador, Golden Retriever und viele Mischlinge. Wer einen Hund dieser Größe hält, bereitet sich am besten direkt mit dem Sachkundenachweis für große Hunde nach § 11 vor, denn die Leinenpflicht ab dieser Größe ist Teil genau dieser Prüfung.
Für gefährliche Hunde nach § 3 und die Rassen nach § 10 gilt Leinenpflicht auch außerhalb bebauter Gebiete, zusammen mit einem Maulkorbzwang nach § 5. Die Behörde kann bei Hunden nach § 3 Abs. 2 auf Antrag von der Leinenpflicht befreien, wenn nachgewiesen ist, dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu befürchten ist. Bei diesen Rassen kommt zusätzlich die Erlaubnispflicht aus dem Sachkundenachweis für Listenhunde hinzu, und wer nicht sicher ist, ob sein Hund überhaupt einen Maulkorb tragen muss, findet die Antwort bei der Übersicht, wer wirklich einen Maulkorb braucht.
Außerhalb der Ortschaften gibt es in NRW keine landesweite Leinenpflicht für normale Hunde. Im Wald darf der Hund frei laufen, solange er auf den Wegen bleibt und im Einwirkungsbereich ist. Die Kreise können für die freie Landschaft eigene Fristen setzen, in einigen Kreisen gilt während der Brut- und Setzzeit ein befristeter Leinenzwang.
Zwischen Frühjahr und Hochsommer bekommen Rehe, Hasen und Bodenbrüter Nachwuchs. Ein Hund, der querfeldein läuft, muss dafür kein Wild reißen, es reicht, wenn er ein Gelege aufstöbert oder ein Rehkitz aufscheucht, das die Ricke danach nicht mehr annimmt.
Vier Bundesländer regeln die Frist landesweit:
| Bundesland | Zeitraum | Wo |
|---|---|---|
| Sachsen-Anhalt | 1. März – 15. Juli | freie Landschaft samt angrenzender Straßen |
| Saarland | 1. März – 30. Juni | freie Landschaft |
| Bremen | 15. März – 15. Juli | freie Landschaft, Äcker, Deiche |
| Niedersachsen | 1. April – 15. Juli | freie Landschaft, ausdrücklich auch im Wasser |
Die Tabelle lässt sich seitlich verschieben →
In allen übrigen Ländern setzen die Kreise und Kommunen die Fristen, üblich sind Zeiträume zwischen dem 1. März und dem 15. Juli. In Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Schleswig-Holstein spielt die Frist kaum eine Rolle, weil im Wald ohnehin ganzjährig angeleint wird.
Ein Detail, das fast alle übersehen: Die niedersächsische Regelung nimmt Hunde in Gewässern ausdrücklich mit auf. Der Sprung in den Teich ist dort zwischen April und Juli genauso wenig erlaubt wie der Lauf über den Acker.


Diese Frage entscheidet häufiger über ein Bußgeld als die Frage, ob überhaupt angeleint wird.
Die Flexileine zählt meist nicht. Wo eine Höchstlänge vorgeschrieben ist, muss die Leine diese Länge dauerhaft haben. Eine Rollleine, die auf zwei Meter arretiert ist, erfüllt die Vorgabe in der Regel nicht, weil sie sich lösen lässt. Das ist der Klassiker unter den Verwarnungen: Der Hund war angeleint, die Leine war trotzdem falsch.
Dazu kommt der Begriff der geeigneten Leine. Gemeint ist eine, die den Hund tatsächlich halten kann. Eine dünne Ziehleine an einer Deutschen Dogge ist keine geeignete Leine, auch wenn sie kurz genug ist.
Ein Verstoß gegen die Leinenpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgeldrahmen der Landesgesetze reichen bis in fünfstellige Beträge, in Sachsen-Anhalt bis 25.000 Euro. Das sind gesetzliche Höchstrahmen, nicht das, was verhängt wird.
Teuer wird es, wenn etwas passiert: Wenn der freilaufende Hund jemanden verletzt oder Wild reißt, geht es nicht mehr um das Bußgeld, sondern um Schadensersatz, und im Zweifel um die Frage, ob die Behörde den Hund als gefährlich einstuft.
Der wichtigere Punkt betrifft die Haftpflicht. Wer den Hund entgegen einer geltenden Leinenpflicht frei laufen lässt und es kommt zum Schaden, riskiert, dass die Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit kürzt. Das kann deutlich teurer werden als jedes Bußgeld.
Die Anleinpflicht knüpft an den Ort an, nicht an den Gehorsam. Ein perfekt abrufbarer Hund muss in der Fußgängerzone genauso an die Leine wie jeder andere.
Ordnungsbehördliche Verordnungen gelten unabhängig von der Beschilderung. Sie werden im Amtsblatt bekannt gemacht, nicht am Wegrand.
Zwei getrennte Dinge. Die Leinenpflicht trifft je nach Ort alle Hunde, der Maulkorb fast nur Hunde, die als gefährlich eingestuft sind. Wer wirklich einen Maulkorb tragen muss, steht bei der Maulkorbpflicht im Detail.
Nein. Hundehaltung ist Landesrecht, und die Länder überlassen die Anleinpflicht überwiegend den Städten und Gemeinden. Verbindlich ist immer die Verordnung deiner Kommune.
In Fußgängerzonen und Einkaufsbereichen, im öffentlichen Nahverkehr, bei Veranstaltungen und Menschenansammlungen, auf Kinderspielplätzen und in eingezäunten Grünanlagen. Diese Orte sind quer durch alle Bundesländer geregelt.
Für alle Hunde gilt nach § 2 LHundG NRW Anleinpflicht in Fußgängerzonen, Einkaufsbereichen, eingezäunten Grünanlagen und bei Veranstaltungen. Hunde ab 40 Zentimetern Widerristhöhe oder 20 Kilogramm müssen zusätzlich innerhalb bebauter Ortsteile auf allen öffentlichen Straßen und Wegen angeleint werden.
Je nach Bundesland zwischen dem 1. März und dem 15. Juli. In dieser Zeit gilt in vielen Regionen Leinenzwang in der freien Landschaft, damit Jungtiere nicht aufgescheucht werden. Landesweit geregelt ist das in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Bremen und im Saarland.
Wo eine Höchstlänge vorgeschrieben ist, in der Regel nicht. Die Leine muss die vorgeschriebene Länge dauerhaft haben; eine arretierte Rollleine erfüllt das meist nicht.
Das hängt vom Land ab. In Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Schleswig-Holstein gilt sie im Wald ganzjährig. In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg darf der Hund frei laufen, solange er auf den Wegen bleibt und im Einwirkungsbereich ist.
Die gesetzlichen Rahmen reichen bis in fünfstellige Beträge, in der Praxis liegt eine erste Verwarnung meist zwischen 25 und 150 Euro. Gravierender ist das Haftungsrisiko: Bei einem Schaden kann die Haftpflicht wegen grober Fahrlässigkeit kürzen.
Die drei Fragen, die du dir vor jedem Spaziergang stellen kannst:
Wenn du eine Sache mitnimmst, dann diese: Die Karte zeigt die Landesebene, verbindlich ist deine Gemeinde. Ein Anruf beim Ordnungsamt dauert fünf Minuten und ist die einzige Auskunft, auf die du dich verlassen kannst.
Stand: 1. August 2026. Die Kartendaten stammen vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, bereitgestellt über deutschlandGeoJSON (Datenlizenz Deutschland, Namensnennung, Version 2.0). Weitere Quellen: recht.nrw.de (LHundG NRW), Hundegesetze und Hundeverordnungen der Länder, Landeswald- und Naturschutzgesetze. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist immer die Verordnung deiner Gemeinde. Von Jürgen Lammers.