Ernährung und Pflege
Zugang zu Wasser jederzeit, artgemäßes Futter, regelmäßige Kontrolle des Gesundheitszustands.
Tierschutz-Hundeverordnung
Die Tierschutz-Hundeverordnung ist Bundesrecht und gilt in ganz Deutschland. Sie regelt nicht, wo ein Hund an die Leine muss — das ist Ländersache —, sondern wie er gehalten werden darf: Auslauf, Sozialkontakt, Zwinger und Anbindehaltung, Betreuung von Welpen und das Mindestalter bei der Abgabe.
Diese Trennung sorgt regelmäßig für Verwirrung, dabei ist sie einfach.
| Was geregelt wird | Wo es steht | |
|---|---|---|
| Bundesrecht | wie ein Hund gehalten werden muss: Platz, Auslauf, Kontakt, Zucht | Tierschutzgesetz, Tierschutz-Hundeverordnung |
| Landesrecht | wer einen Hund halten darf und unter welchen Auflagen | Landeshundegesetze, z. B. LHundG NRW |
| Kommunalrecht | örtliche Leinenbereiche, Verbotszonen, Hundesteuer | Satzungen und ordnungsbehördliche Verordnungen |
Die Tabelle lässt sich seitlich verschieben →
Die Tierschutz-Hundeverordnung ist also die unterste, überall geltende Ebene. Sie interessiert sich nicht dafür, wie groß dein Hund ist oder welcher Rasse er angehört — sie legt fest, was jedem Hund zusteht.
Wo dein Hund an die Leine muss, steht dagegen im Ratgeber zur Leinenpflicht.
Der Kern der Verordnung, und der Teil, den die meisten Halter ohnehin erfüllen.
Ein Hund braucht ausreichenden Auslauf außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichenden Kontakt zu seiner Betreuungsperson. Beides muss an Rasse, Alter und Gesundheitszustand angepasst sein.
Die Verordnung nennt für erwachsene Hunde bewusst keine feste Stundenzahl — was ein Windhund braucht, unterscheidet sich von dem, was ein alter Mops braucht. In der Praxis und im Prüfungsstoff wird von mindestens zwei Stunden täglich ausgegangen, verteilt auf mehrere Gänge.
Für Welpen ist es konkreter: Ab der fünften Lebenswoche muss der Züchter ihnen täglich Auslauf im Freien ermöglichen. Und Welpen bis zur zwanzigsten Lebenswoche brauchen täglich mindestens vier Stunden Kontakt zu einer Betreuungsperson.
Diese Zahlen tauchen im Fragenkatalog der Sachkundeprüfung auf — die Kategorie Haltung behandelt genau das.
Zwei Haltungsformen, die die Verordnung nicht grundsätzlich verbietet, aber eng an Bedingungen knüpft.
Zwingerhaltung ist nur zulässig, wenn der Zwinger bestimmte Mindestmaße und Anforderungen erfüllt — Fläche abhängig von der Widerristhöhe, Schutz vor Witterung, eine trockene, wärmegedämmte Liegefläche, Sichtkontakt nach außen.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein grundsätzliches Verbot der Anbindehaltung von Hunden, mit einer engen Ausnahme für Arbeitshunde, die ihre Betreuungsperson begleiten. Zusätzlich gilt: Im Zwinger darf ein Hund nicht angebunden gehalten werden — beides zusammen geht nicht.
Verboten ist außerdem die Anbindung von Welpen und kranken Hunden.
Für die allermeisten Familienhunde in Wohnungen spielt dieser Abschnitt keine Rolle. Relevant wird er bei Hofhunden, in der Zucht und bei Tierschutzkontrollen.
Der Punkt, nach dem am häufigsten gesucht wird.
Ein Welpe darf frühestens mit über acht Wochen von der Mutter getrennt werden. Wer früher abgibt, verstößt gegen die Verordnung — und wer früher kauft, unterstützt das.
Der Grund ist verhaltensbiologisch und nicht bürokratisch. In der Zeit bis etwa zur achten Woche lernt der Welpe von Mutter und Wurfgeschwistern die Grundlagen der Hundekommunikation: Beißhemmung, Rückzug, Spielregeln. Wer zu früh herausgenommen wird, hat diese Lektionen nie bekommen — und das lässt sich später nur begrenzt nachholen.
Gleichzeitig läuft die Sozialisationsphase etwa von der vierten bis zur sechzehnten Lebenswoche. Beim Einzug mit acht Wochen ist also rund die Hälfte dieses Fensters bereits vorbei. Was in dieser Zeit an Umweltreizen fehlt, wird später zum Problem.
Genau darum geht es in der Prüfungskategorie Aufzucht — dort findest du die offiziellen Fragen dazu mit Auflösung.
Praktischer Nutzen beim Welpenkauf: Ein seriöser Züchter gibt nicht vor der neunten Woche ab, lässt dich die Mutter sehen und drängt nicht. Wer Welpen mit sechs Wochen anbietet, verstößt gegen geltendes Recht — unabhängig davon, wie die Anzeige formuliert ist.
Zugang zu Wasser jederzeit, artgemäßes Futter, regelmäßige Kontrolle des Gesundheitszustands.
Wie oft ein Hund kontrolliert werden muss, hängt von der Haltungsform ab — bei Zwingerhaltung häufiger als bei Wohnungshaltung.
Verboten sind Hilfsmittel und Methoden, die dem Hund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Stachelhalsbänder und Elektroreizgeräte fallen darunter, siehe Kategorie Hilfsmittel.
Anforderungen an Hündin, Wurfzahl und Aufzuchtbedingungen.
Ergänzend gilt das Tierschutzgesetz selbst, insbesondere das Verbot der Qualzucht und das Verbot des Kupierens von Ohren und Rute.
Verstöße gegen die Tierschutz-Hundeverordnung sind Ordnungswidrigkeiten nach dem Tierschutzgesetz. Der Bußgeldrahmen reicht bis 25.000 Euro.
Zuständig ist das Veterinäramt, nicht das Ordnungsamt. Das ist ein Unterschied, der in der Praxis zählt: Wer eine tierschutzwidrige Haltung melden will, ist beim Veterinäramt des Kreises richtig.
Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann ein Haltungsverbot ausgesprochen werden. Bei erheblichen Schmerzen oder Leiden aus Rohheit kommt zusätzlich eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz in Betracht.
In der Praxis beginnt es fast immer mit einer Kontrolle und einer Auflage — etwa der Anweisung, einen Zwinger umzubauen oder die Anbindehaltung zu beenden.
Frühestens mit über acht Wochen. Das schreibt die Tierschutz-Hundeverordnung bundesweit vor. Seriöse Züchter geben meist erst ab der neunten oder zehnten Woche ab.
Die Verordnung nennt für erwachsene Hunde keine feste Stundenzahl, sondern verlangt ausreichenden Auslauf angepasst an Rasse, Alter und Gesundheit. In der Praxis wird von mindestens zwei Stunden täglich ausgegangen.
Welpen bis zur zwanzigsten Lebenswoche brauchen täglich mindestens vier Stunden Kontakt zu einer Betreuungsperson.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein grundsätzliches Verbot der Anbindehaltung, mit einer engen Ausnahme für Arbeitshunde, die ihre Betreuungsperson begleiten. Im Zwinger ist Anbinden zusätzlich ausdrücklich verboten.
Ja, sie ist Bundesrecht. Die Landeshundegesetze regeln etwas anderes, nämlich wer unter welchen Auflagen einen Hund halten darf.
Das Veterinäramt des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeldrahmen bis 25.000 Euro.
Ja. Hilfsmittel, die dem Hund erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügen, sind unzulässig. Das gilt für Stachelhalsbänder ebenso wie für Elektroreizgeräte.
Drei Zahlen sollte jeder Halter kennen: über acht Wochen bis zur Abgabe, vier Stunden Kontakt für Welpen, und seit 2023 ein grundsätzliches Verbot der Anbindehaltung. Alle drei tauchen im Sachkundenachweis wieder auf.
Stand: 1. August 2026 · Quelle: Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) in der seit 2022 geltenden novellierten Fassung, gesetze-im-internet.de, sowie Tierschutzgesetz. Bewusst inhaltlich statt paragrafengenau zitiert, da sich die Nummerierung mit der Novelle verschoben hat. Von Jürgen Lammers, mehr über mich.