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Ab dem 1. Juli 2026 wird der Hundeführerschein in Bremen Pflicht. Vorbereitung auf den Sachkundenachweis, im Vergleich zu Niedersachsen.
Ab dem 1. Juli 2026 wird der Hundeführerschein in Bremen Pflicht für alle, die ab diesem Datum einen Hund anschaffen. Bestandshalter haben zwei Jahre Übergangsfrist. Hier stehen Ablauf, Kosten, Ausnahmen und der Vergleich zu Niedersachsen.
Ab dem 1. Juli 2026 wird der Hundeführerschein in Bremen Pflicht. Die Bürgerschaft hat das neue Gesetz über das Halten von Hunden nach mehreren schweren Beißvorfällen verabschiedet, um die Sachkunde im Umgang mit Hunden bundesweit zu vereinheitlichen und mehr Sicherheit für Mensch und Tier zu schaffen. Innensenator Ulrich Mäurer hatte das Vorhaben gemeinsam mit dem Senator für Inneres und Sport vorangetrieben.
Der Begriff Hundeführerschein wird im Alltag synonym mit Sachkundenachweis verwendet. Beide meinen dasselbe: einen offiziellen Beleg darüber, dass du als Halter die nötigen Kenntnisse hast, um deinen Hund sicher zu führen, sein Verhalten richtig einzuschätzen und Gefahren für Mensch und Tier vorzubeugen. Wer in Bremen oder Bremerhaven nach dem Stichtag einen neuen Hund anschaffen möchte, kommt um diesen Nachweis nicht mehr herum.
Wer muss den Hundeführerschein ablegen? Grundsätzlich gilt: Jeder Mensch, der nach dem 1. Juli 2026 im Land Bremen einen Hund anschafft, muss den Sachkundenachweis erbringen. Die Pflicht greift unabhängig von Rasse, Größe oder Gewicht des Hundes. Auch ein kleiner Mischling oder ein Dackel fällt unter die Regelung. Der theoretische Teil sollte idealerweise vor der Anschaffung des Hundes abgelegt werden, der praktische Teil dann innerhalb eines Jahres nach Einzug, sobald dein Hund mindestens 12 Monate alt ist.

Bestandshalter, die schon vor Juli 2026 einen Hund halten, profitieren von einer Übergangsregelung. Für sie gilt eine zweijährige Übergangsfrist, in der sie sich auf das neue Gesetz einstellen können. Wer schon einen Hund besitzt, der nicht als gefährlich eingestuft ist, muss den Hundeführerschein in der Regel nicht nachträglich ablegen. Anders sieht es bei Haltern sogenannter Listenhunde wie Pitbull Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier oder Staffordshire Bullterrier aus. Hier greift die Erlaubnispflicht für gefährliche Hunde sowie meist ein zusätzlicher Wesenstest für Hunde.
Die Pflicht zum Hundeführerschein basiert auf dem neuen Bremer Gesetz über das Halten von Hunden. Für die Anerkennung der Prüfer sowie für die Aufsicht ist in Bremen der Senator für Inneres und Sport zuständig. Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes wird die offizielle Liste der zugelassenen Prüfer veröffentlicht.

Wer in einem anderen Bundesland bereits eine Sachkunde-Bescheinigung von anerkannten Trainerverbänden wie BHV, TAG-H oder IBH erworben hat, kann diese in der Regel als Nachweis vorlegen. Das spart eine erneute Hundeführerscheinprüfung und erkennt Vorleistungen aus anderen Bundesländern an.
Bremen folgt mit seinem neuen Gesetz dem Vorbild von Niedersachsen, geht aber mit dem späten Stichtag und der zweijährigen Übergangsfrist eigene Wege. Nordrhein-Westfalen hat dagegen eine ganz andere Logik: Dort wird nur bei bestimmten Hunden geprüft, nicht beim Halter generell. Wie die Regelung in Nordrhein-Westfalen im Einzelnen aussieht, wen sie betrifft und was sie kostet, steht auf der eigenen Seite dazu. Die folgende Tabelle zeigt dir die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.
Bremen und Niedersachsen im Vergleich
| Kriterium | Bremen | Niedersachsen |
|---|---|---|
| Wer ist betroffen? | Alle neuen Hundehalter ab 1. Juli 2026 | Alle Hundehalter (seit 2013) |
| Rechtsgrundlage | Bremer Gesetz über das Halten von Hunden | §3 NHundG |
| Theoretische Prüfung | Vor Anschaffung des Hundes | Vor Anschaffung des Hundes |
| Praktische Prüfung | Innerhalb eines Jahres, ab 12. Lebensmonat | Innerhalb eines Jahres, ab 6. Lebensmonat |
| Bestandshalter | Zweijährige Übergangsfrist, dann ausgenommen | Ausnahme bei 2 Jahren Vorerfahrung |
| Behörde | Senator für Inneres und Sport | LAVES |
| Bußgeld bei Verstoß | bis 50.000 € | bis 10.000 € |
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Der Hundeführerschein in Bremen besteht aus zwei klar getrennten Teilen, einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Beide werden bei einem zugelassenen Prüfer abgenommen, oft direkt über die örtliche Hundeschule organisiert.
Die theoretische Prüfung umfasst 35 Fragen als Multiple-Choice-Test rund um Hundeverhalten, Hundehaltung, Gesundheit und rechtliche Grundlagen. Um die Theorieprüfung zu bestehen, musst du mindestens 80 Prozent der Fragen richtig beantworten.

Die Themenfelder decken alles ab, was du als verantwortungsbewusster Hundebesitzer wissen solltest. Dazu gehören rechtliche Grundlagen, Grundwissen zu Verhalten und zur Kommunikation zwischen Mensch und Tier, Gesundheit und Erste Hilfe, Anforderungen an eine artgerechte Hundehaltung sowie der richtige Umgang mit Konfliktsituationen im öffentlichen Raum. Die theoretische Sachkundeprüfung kannst du oft online vorbereiten, abgenommen wird sie aber in Präsenz bei einem zugelassenen Prüfer.
Der praktische Teil findet draußen statt und prüft typische Alltagssituationen zwischen Hundehalter und Hund. Die praktische Prüfung hat den Charakter eines Spaziergangs durch zwei verschiedene Umgebungen, einem ruhigen, ablenkungsarmen Bereich und einem stadtähnlichen Gebiet mit Verkehr, Passanten und anderen Hunden. Dein Hund muss dabei mindestens 12 Monate alt sein und über einen gültigen Mikrochip sowie eine vollständige Impfdokumentation verfügen.

Geprüft werden Dinge wie das Anleinen und Ableinen, die Begegnung mit anderen Hunden und Menschen, das Verhalten an der Leine bei Ablenkung sowie die Reaktion auf plötzliche Geräusche oder Bewegungen. Der Prüfer beobachtet, ob du deinen Hund sicher führen, gefährliche Situationen frühzeitig erkennen und richtig reagieren kannst. Bewertet wird das Zusammenspiel zwischen Hundehalter und Hund, nicht der perfekt erzogene Hund auf Knopfdruck.
Eine gute Vorbereitung auf den Hundeführerschein ist der Schlüssel, um die Prüfung zu bestehen. Theorie und Praxis kannst du parallel angehen, wobei die Theorie zeitlich vorgezogen werden sollte.
Für die theoretische Prüfungsvorbereitung gibt es mehrere Wege. Online-Lernplattformen und Apps mit Testfragen sind eine günstige und flexible Option. Hier kannst du in deinem Tempo üben, immer wieder Testfragen durchgehen und siehst sofort, wo dein Wissen noch Lücken hat. Viele Hundeschulen in Bremen bieten zusätzlich Theoriekurse mit Skript an, die durch alle prüfungsrelevanten Themen führen.
Sinnvoll ist es, mehrere Wochen vor dem Prüfungstermin mit der Vorbereitung zu starten. Bereits 20 bis 30 Minuten täglich reichen meistens aus, um sicher in die Prüfung für den Hundeführerschein zu gehen.
Den praktischen Teil bereitest du am besten gemeinsam mit deinem Hund in einer Hundeschule vor. Hier lernst du nicht nur die Übungen kennen, sondern trainierst sie in realistischen Alltagssituationen mit Ablenkung. Eine gute Hundeschule simuliert die Prüfungssituationen mehrfach, sodass du und dein Hund am Prüfungstag entspannt bleiben.

Hundetraining im Alltag ist mindestens genauso wichtig. Übe regelmäßig in unterschiedlicher Umgebung, an Bushaltestellen, vor Supermärkten, im Park und auf dem Wochenmarkt. Je vielfältiger die Situationen, desto sicherer wird dein Hund am Prüfungstag. In Bremen und Bremerhaven gibt es zahlreiche Hundeschulen, die dich gezielt auf den Hundeführerschein vorbereiten.
Nicht jeder Hundehalter in Bremen muss den Hundeführerschein ablegen. Es gibt klar definierte Ausnahmen vom Sachkundenachweis, die im Bremer Gesetz über das Halten von Hunden geregelt sind:

Die Ausnahmen müssen in jedem Fall der zuständigen Behörde nachgewiesen werden. Wer keine Ausnahme geltend machen kann, muss den Hundeführerschein in Bremen ablegen.
Wie bekommt man einen Hundeführerschein und was kostet er? Die Kosten für den Hundeführerschein liegen in Bremen bei rund 40 bis 60 Euro pro Prüfungsteil. Theorie und Praxis zusammen kosten dich also etwa 80 bis 120 Euro. Vorbereitungskurse in der Hundeschule kosten extra, je nach Umfang zwischen 50 und 200 Euro.

Anmelden kannst du dich direkt bei einer Hundeschule mit zugelassenem Prüfer oder bei einem Einzelprüfer aus der offiziellen Liste, die der Senator für Inneres und Sport vor dem Inkrafttreten des Gesetzes veröffentlicht.
Wer in Bremen nach dem 1. Juli 2026 einen neuen Hund hält, ohne den Sachkundenachweis abgelegt zu haben, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann bis zu 50.000 Euro betragen, je nach Schwere und Wiederholung des Verstoßes. In extremen Fällen kann sogar der Hund eingezogen werden.
Praktisch passiert die Kontrolle meist im Rahmen anderer Anlässe, etwa bei einer Anzeige wegen Lärmbelästigung, einem Beißvorfall oder einer Routineüberprüfung beim Ordnungsamt. Wer auf Nummer sicher gehen will, legt den Hundeführerschein einfach rechtzeitig vor der Anschaffung des Hundes ab.
Neben dem Hundeführerschein gibt es weitere Pflichten in der Freien Hansestadt Bremen, die du als Halter erfüllen musst. Dazu gehört die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht mit einem Mikrochip zur eindeutigen Identifizierung, der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden sowie eine vollständige Grundimmunisierung.

Die Hundesteuer wird in Bremen von der Stadtgemeinde erhoben und liegt aktuell bei 150 Euro pro Jahr für den ersten Hund. Für sogenannte Listenhunde gelten deutlich höhere Sätze von rund 600 Euro pro Jahr und mehr. Diese Pflichten greifen ab dem Tag, an dem dein Hund bei dir einzieht, und sind unabhängig vom Hundeführerschein.
Der Hundeführerschein in Bremen wird ab Juli 2026 zur Pflicht für jeden neuen Hundebesitzer und ist mit einer guten Vorbereitung gut machbar. Mit ein paar Wochen konsequentem Üben, einer passenden Hundeschule und einer App für die Theorieprüfung hast du die Prüfung schnell in der Tasche.
Wichtig ist, dass du dich rechtzeitig kümmerst, idealerweise schon bevor dein neuer Hund bei dir einzieht. So hast du den Theorieteil entspannt erledigt und kannst dich im ersten Jahr voll auf das Training und die praktische Prüfung konzentrieren. Wer schon vor Juli 2026 einen Hund hält, profitiert von der Übergangsfrist und muss in den meisten Fällen keinen Hundeführerschein nachholen.
Um gefährliche Situationen frühzeitig zu erkennen, solltest du die Körpersprache deines Hundes richtig deuten können.
Neben der praktischen Vorbereitung solltest du auch die rechtlichen Grundlagen zum Hundeführerschein kennen.
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die ab dem 1. Juli 2026 einen neuen Hund anschaffen, brauchen den Hundeführerschein. Bestandshalter haben eine zweijährige Übergangsfrist.
Du musst eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen. Beide werden bei einem zugelassenen Prüfer abgenommen, den du oft über deine Hundeschule findest.
Pro Prüfungsteil etwa 40 bis 60 Euro, also 80 bis 120 Euro für Theorie und Praxis zusammen. Vorbereitungskurse kosten zusätzlich.
Wenn du schon vor Juli 2026 einen Hund besitzt, gilt eine zweijährige Übergangsfrist. Anschließend bist du in der Regel von der Pflicht befreit, sofern dein Hund nicht als gefährlich eingestuft ist.
Die Themen der Bremer Theorieprüfung decken sich weitgehend mit dem Fragenkatalog, den du hier kostenlos üben kannst. Zu jeder Antwort steht, warum die anderen Optionen falsch sind.
Diese Website ist ein unabhängiges, privates Vorbereitungsangebot und keine amtliche Prüfungsstelle. Die Sachkundebescheinigung stellen ausschließlich die von den Tierärztekammern anerkannten Tierärztinnen und Tierärzte sowie anerkannte Sachverständige aus.
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